Sorry bin erst seit heute dabei:-) Kann ich die Kündingung auch faxen?

Liebe/r Lunali,
zunächst mal herzlich Willkommen auf gutefrage.net. Viele Fragen zu einem Thema zu stellen, bringt dir nicht sehr viel. Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage solltest du über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Viele Grüße
Marie vom gutefrage.net-Support
ich würde sowas immer als einschreiben mit rückschein schicken.... dann hast du die bestätigung das es angekommen ist und wann....so knnen die dir keins mehr auswischen.
Du kannst eine Kündigung schreiben und oben über die Anschrift deines Arbeitgebers schreiben: "Vorab per Fax". Dann faxt du sie durch und schickst die Kündigung aber noch per Post hinterher. Wenn du ganz sicher sein willst mach es sofort und mit Rückschein.

Nein, das steht bestimmt auch in Deinem Arbeitsvertrag. P.S.: Bitte keine neue Frage zum gleichen Thema. Da hast Du die Möglichkeit, per Kommentar zu fragen. LG
Kündigungen per Fax sind nur gültig, wenn der Vertrag es eindeutig zulässt. Bei Arbeitsverhältnissen würde ich nie auf die Idee kommen, ein Fax zu schicken. Wenn Du ganz sicher gehen wilst: persönlich abgeben und bestätigen lassen.

Per Einschreiben ist auf jeden Fall sicherer.
NIE mit Rückschein!!! Dieses Märchen verbreiten Verbraucherzentralen immer wieder, ich bin damit mal richtig doll auf die Nase gefallen! Wenn der Empfänger nicht unterschreibt, gilt es als nicht zugestellt. Beim normalen Einschreiben gibt es auf jeden Fall als zugestellt. Egal ob er es annimmt oder nicht. Frag mal einen Anwalt, Einschr. mit Rückschein ist der größte Schwachsinn überhaupt!!!
Was ein quatsch wenn der nicht unterschreibt gilt Annahme verweigert und ist zugestellt. Der Rückschein dient nur zur Bestätigung für den Absender.