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Kündigung faxen?

gefragt von Lunali am 28.04.2008 um 9:36 Uhr

Sorry bin erst seit heute dabei:-) Kann ich die Kündingung auch faxen?


Support
Kommentar zur Frage vom Support

Liebe/r Lunali,

zunächst mal herzlich Willkommen auf gutefrage.net. Viele Fragen zu einem Thema zu stellen, bringt dir nicht sehr viel. Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage solltest du über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Marie vom gutefrage.net-Support

Reply


Nancy Richter
beantwortet von Nancy Richter am 28. April 2008 09:38
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ich würde sowas immer als einschreiben mit rückschein schicken.... dann hast du die bestätigung das es angekommen ist und wann....so knnen die dir keins mehr auswischen.

Kommentar von 9d94601e84629bebe63f4195175379cbsmallKlugscheisserle am 28. April 2008 09:54

NIE mit Rückschein!!! Dieses Märchen verbreiten Verbraucherzentralen immer wieder, ich bin damit mal richtig doll auf die Nase gefallen! Wenn der Empfänger nicht unterschreibt, gilt es als nicht zugestellt. Beim normalen Einschreiben gibt es auf jeden Fall als zugestellt. Egal ob er es annimmt oder nicht. Frag mal einen Anwalt, Einschr. mit Rückschein ist der größte Schwachsinn überhaupt!!!

Kommentar von Simple_avatar6smallMietnormade am 28. April 2008 09:59

Was ein quatsch wenn der nicht unterschreibt gilt Annahme verweigert und ist zugestellt. Der Rückschein dient nur zur Bestätigung für den Absender.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 28. April 2008 09:40
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Du kannst eine Kündigung schreiben und oben über die Anschrift deines Arbeitgebers schreiben: "Vorab per Fax". Dann faxt du sie durch und schickst die Kündigung aber noch per Post hinterher. Wenn du ganz sicher sein willst mach es sofort und mit Rückschein.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 28. April 2008 09:38
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Nein, das steht bestimmt auch in Deinem Arbeitsvertrag. P.S.: Bitte keine neue Frage zum gleichen Thema. Da hast Du die Möglichkeit, per Kommentar zu fragen. LG


anonym
beantwortet von dolabella am 28. April 2008 09:41
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Kündigungen per Fax sind nur gültig, wenn der Vertrag es eindeutig zulässt. Bei Arbeitsverhältnissen würde ich nie auf die Idee kommen, ein Fax zu schicken. Wenn Du ganz sicher gehen wilst: persönlich abgeben und bestätigen lassen.


Klugscheisserle
beantwortet von Klugscheisserle am 28. April 2008 09:47
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Per Einschreiben ist auf jeden Fall sicherer.





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