Kündigung erhalten - wann Laptop usw. Abgeben?

4 Antworten

Laptop und iPhone sind Firmeneigentum. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses musst Du das selbstverständlich zurückgeben. Wenn Du jetzt freigestellt bist und keine Arbeiten mehr für die Firma verrichten musst, hast Du auch keinen betrieblichen Bedarf mehr und bist zur Rückgabe verpflichtet.

Es ist nicht das Problem des AG wenn der AN keine privaten Geräte hat und diese deshalb weiterhin nutzen möchte.

ja, du musst die Sachen am Montag zurückgeben, da du ab 22. März dienstfrei gestellt bist .Dein letzter aktiver Arbeitstag war am 22. März auch wenn die Kündigung erst zum 30. August wirksam wird Ich würde nicht weiteren Ärger machen, das wirkt sich dann nur negativ aus wenn du eine andere Arbeitsstelle annehmen willst, da die Arbeitgeber sich eigentlich immer bei der letzten Arbeitsstelle erkundigen und nachfragen.

Es ist das Handy deines Arbeitsgebers - also hast du es umgehend zurückzugeben, wenn er es so fordert. Ohne Wenn und Aber.

dann sag doch deinem Chef, dass es "nervig" für dich ist, Iphone und Laptop abzugeben. Dann weiß er wenigstens, dass er die richtige Entscheidung getroffen hat. natürlich musst du beides wie gefordert abgeben.