Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnis
Ich möchte mein Arbeitsverhältnis kündigen da ich mich nicht mehr wohl fühle. In meinem Arbeitsvertrag steht: 1.)Zu diesem Arbeitsvertrag wird volgende Nebenanrede vereinbart: entfällt 2.) Die Nebenanrde kann unabhängig von diesem Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsabschluss 3 gesondert gekündigt werden
Was heißt das für mich genau.
Ich weiß das ich drei Monate Kündigungsfrist einhalten muss nur die zwei Wochen machen mir bedenken ... wenn ich Ende Mai küdige dann bín ich Ende August draußen oder doch nicht.
Bitte um Antworten denn ist sehr dringend!
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Die zitierte Kündigungsfrist bezieht sich ausschließlich auf die Kündigung einer evtl. vorhandenen Nebenabrede und spielt für die Kündigung deines Arbeitsverhältnisses keine Rolle. Die Kündigungsfrist deines Vertrages wird entweder an einer anderen Stelle geregelt oder ist dem BGB zu entnehmen.
In meinem Arbeitsvertrag steht sonst nichts drinnen.
Wie in meinem ersten Beitrag beschrieben sonst steht unter der Kündigungsfrist nichts. Ich habe dann gar keine drei Monate Kündigungsfrist wenn nichts im Vertrag schriftlich vereinbart worden ist oder liege ich da falsch?
Wenn sonst nichts in deinem Vertrag steht, gelten die Kündigungsfristen nach § 622 BGB und damit für den ArbN grds. 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten.
Es sei denn, ein Tarifvertrag regelt dazu etwas anderes.