Frage von Mermaidia 22.05.2012

Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnis

  • Antwort von ralosaviv 22.05.2012

    Die zitierte Kündigungsfrist bezieht sich ausschließlich auf die Kündigung einer evtl. vorhandenen Nebenabrede und spielt für die Kündigung deines Arbeitsverhältnisses keine Rolle. Die Kündigungsfrist deines Vertrages wird entweder an einer anderen Stelle geregelt oder ist dem BGB zu entnehmen.

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