Kündigung eines Minijob fristlos, mündlich und ohne Grund.

4 Antworten

Eine mündliche Kündigung gilt als nicht erfolgt. Wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, gelten die gesetzlichen Mindestanforderungen für einen Arbeitsvertrag. Auch eine Probezeit gilt dann als nicht vereinbart.

Auch gegen eine ungerechtfertigte Kündigung eines Minijobs kannst du vor dem Arbeitsgericht klagen. Dazu brauchst du keinen Anwalt und das ganze ist kostenlos. Der Rechtspfleger wird dir bei der Formulierung der Klage behilflich sein.

Den Job bekommst du zwar nicht wieder aber der Arbeitgeber muss dir die Kündigungszeit noch bezahlen.

Wenn der Laden sich keine Aushilfskräfte leisten kann, soll er keine einstellen. Das ist aber nicht dein Problem.

Es gibt durchaus einen Vertrag, nur eben offenbar nicht schriftlich. Er ist aber trotzdem rechtlich gültig und bindend, auch mündlich. Allerdings könnte es ggf. schwer werden, das nachzuweisen. War bei dem mündlichen Vertragsschluss jemand anwesend, der das bezeugen könnte?

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist rechtlich wirkungslos (hier ist das Arbeitsrecht anders als beim Abschluss eines Arbeitsvertrages).

Wenn Du eine Chance siehst, dass jemand den mündlichen Abschluss deines Arbeitsvertrages bezeugen kann, oder Du es einfach auf gut Glück probieren willst, dann biete deine Arbeitskraft weiterhin an (planmäßig so wie sonst auch).

Solltest Du weggeschickt werden, dann bitte darum, dass man Dir das schriftlich gibt, dass Du dort warst aber deine Arbeitskraft nicht erwünscht war. Ggf. bringst Du gleich einen Vordruck mit, den man nur noch unterschreiben muss.

Sollte dein (ehemaliger) Arbeitgeber jedoch hart bleiben, dann bliebe nur der Rechtsweg, d.h. Anwalt einschalten, und erst einmal schriftlich verkehren. Findet sich auch dann keine Einigung, müsste man sich vor Gericht wieder finden. Allerdings könnte es dort schwierig werden, wenn der Arbeitgeber frech behauptet, es habe nie einen mündlichen Vertragsabschluss gegeben (der schriftliche Nachweis fehlt ja eh). Womöglich kann man mithilfe von anderen Angestellten oder Kunden argumentieren, dass man dort nachweislich gearbeitet hat und dies zumindest geduldet wurde (so kann auch ein Arbeitsvertrag entstehen). Die genaue Strategie sollte man dann aber mit einem Anwalt besprechen.

Sollten Leistungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Sicherung des Lebensunterhaltes fließen, so bestehet u.U. Anspruch auf einen Beratungshilfegutschein, mit dem man für 10 Euro ein Erstgespräch bei einem Anwalt führen kann. Es gibt auch weitere finanzielle Hilfen, um den Anwalt zu engagieren. 

@skillz47

Bedenke jedoch zusätzlich: Wenn Du gegen die Kündigung klagen willst, musst Du auch bei einer formalrechtlich unwirksamen mündlichen Kündigung innerhalb von 21 Tagen nach Kündigung die Klage bei Gericht einreichen und hast in jedem Fall die Kosten in der ersten Instanz selbst zu tragen. - Oft reicht jedoch schon, dass Du dem Arbeitgeber Deine Klageabsicht unmissverständlich deutlich machst, damit er mit Dir eine einvernehmeliche Lösung sucht. 

Allerdings könnte es ggf. schwer werden, das nachzuweisen.

Das ist auch nicht notwendig!

Alleine schon dadurch, dass der Fragesteller dort gearbeitet, dass er seine Arbeitsleistung angeboten hat und sie angenommen wurde, dass er ja offensichtlich wohl auch Entgelt erhalten hat, ist schon ein Arbeitsvertrag entstanden, selbst wenn überhaupt nichts vereinbart wurde.

Der Vertrag ist sehr wohl vorhanden, wenn auch nur mündlich.

Auch bedarf es in solch einem Fall immer der schriftlichen Kündigung, ergo Du bist nicht gekündigt.