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Kündigung eines Mietvertrages bei Erlöschen eines Vertragspartners durch Tod

gefragt von andaluz am 16.07.2008 um 20:51 Uhr

Weiß jemand ob dieser Vertrag dann noch bindend ist ? Ich hatte ein Büro gemietet und der Vermieter ist verstorben. Gehen die Verpflichtungen autmatisch auf dessen Ehefrau über ?


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Reply


pegolina
beantwortet von pegolina am 16. Juli 2008 20:53
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Wenn die Ehefrau die Erbin ist, ja.


betzia
beantwortet von betzia am 16. Juli 2008 20:52
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So weit ich weiß auf die Erben, die das Erbe antreten

Kommentar von 93524d98eab5e39427cebe67644ac861smallvfphp am 16. Juli 2008 20:53

WENN sie es antreten.

Kommentar von 41a9b463c9f2b4cf47337aff21f97291smallbetzia am 16. Juli 2008 21:02

ja genau WENN !!!!


Wenne
beantwortet von Wenne am 16. Juli 2008 21:05
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Die Erben erben auch die vertraglichen Verpflichtungen des Hauses.


domchef
beantwortet von domchef am 16. Juli 2008 21:15
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die erben treten in alle laufenden geschäftsbeziehungen als rechtsnachfolger ein


Jutta März
beantwortet von Jutta März am 22. Juli 2008 07:07
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Auf den nächsten Erben halt. Wenn sie das Erbe ausschlägt, dann eben auf den Staat. Sie können dich auch nicht rauss schmeißen, denn der Mietvertrag gilt auch für die Hinterbliebenen.







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