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Kündigung eines Leasingvertrags.

gefragt von sandra1981sandra1981 am 28.09.2009 um 17:38 Uhr

Welche Situationen/Bedingungen müssen vorliegen, dass ein privater Leasingnehmer (Auto) seinen Vertrag ausserordentlich Kündigen kann?

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Auto x 23.034 Kündigung x 2.763 Leasing x 192

bulli66
beantwortet von bulli66 am 28. September 2009 17:41
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anonym
beantwortet von achtzylinder am 3. Oktober 2009 13:27
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das mit einer ausserordentlichen Kündigung ist schon schwierig. Leasingverträge sind normalerweise unkündbare Verträge. Ein ausserordentlicher Kündigungsgrund wäre zum Beispiel der Wegfall der finanziellen Grundlage. Ausserordentliche Kündigungen werden von den Leasinggesellschaften zwar oftmals in Absprachen mit dem ausliefernden Händler akzeptiert, sind aber dann sehr teuer. Sinnvoller wäre in diesen Fällen eine Vertragsumschreibung. Das heißt in den bestehenden Vertrag steigt ein neuer Leasingnehmer ein und übernimmt damit die Erfüllung des Vertrages. Ist eine wesentlich kostengünstigere Möglichkeit aus einem Leasingvertrag zu kommen. Habe mal ein wenig geschaut und habe schnell so eine Online Möglichkeit gefunden, z.B. Leaseshare.de. Es gibt aber auch andere. Die scheinen aber relativ neu zu sein und man kann mit denen bestimmt noch sprechen. Hoffe die Antwort hilft ein wenig.



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