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Kündigung einer Versicherung, gilt der Sendebericht von einem Fax wie ein Einschreiben?

gefragt von mamahelena am 27.03.2009 um 16:48 Uhr

Hat ein von der Empfängerstation bestätigter Sendebericht von einem Fax die gleiche Wirkung wie ein Einschreiben?


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anonym
beantwortet von laurasstern22 am 27. März 2009 16:48
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Laut aktueller Rechtsprechung hat ein Sendebereicht von einem Fax, der mit einem „Ok“ bestätigt wird, die gleiche Wirkung wie ein Einschreiben. Grund dafür ist ein ähnlicher Vertrauenstatbestand, welcher darauf abzielen darf, dass der Empfänger im Regelfall von dem Schreiben Kenntnis erlangt hat.


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 28. März 2009 08:54
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Die von Laurastern22 angeführten Urteile beziehen sich leider nur auf einige wenige Bereiche. So gibt es sehr viele Bereiche wo die Gerichte eindeutig geurteilt haben das der Sendebericht nicht ausreicht. U.a. weil damit nicht bestätigt ist das auf der Gegenseite auch leserlich etwas angekommen ist, im PC überhaupt angekommen ist usw. .


malli
beantwortet von malli am 28. März 2009 13:59
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im prinzip schon was da natürlich super ist wenn du dir den kopf vom fax mit auf den sendebericht drucken lässt.


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