ScheichAbdul am 22.08.2008 um 11:57 Uhr
Hallo, es ist ein Schaden entstanden. Die Versicherung denkt, es ist grobe Fahrlässigkeit im Spiel. Ich hätte gegen die vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften verstoßen. Dieser Umstand führt zur Leistungsfreiheit. Die Versicherung hat allerdings den Schaden auf Kullanz bezahlt und will nun meiner Kündigung nicht zustimmen, da es sich um eine Kullanzzahlung handelt. Ist das rechtens ? Ein Schaden ist ja eingetreten.
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Selbstverständlich kannst du im Schadensfall kündigen. Und diese Versicherung mit eingebautem Rechtssystem kannst du sagen: "Behaupten können Sie vieles, aber beweisen NICHTS! Ich berufe mich auf Ihre Geschäftsbedingungen wo im Schadensfall eine sofortige Kündigung rechtens ist. Die von mir erteilte Einzugsermächtigung ziehe ich mit sofortiger Wirkung zurück. Im Zweifelsfall bemühen Sie doch bitte meinen Anwalt Herrn Dr.......! MfG ...... " - Damit bist du raus und gut is :0)

Soweit ich weiß, kann bei jedem Schaden gekündigt werden, auch wenn nichts von der Versicherung bezahlt wird.
Ich finde das toll. Erst lässt man sich auf Kulanz einen Schaden bezahlen, dann tritt man die Versicherung in den Hintern. Ich vermute mal, die Versicherung ist zum Verweigern berechtigt.
emjay am 22. August 2008 12:01 Eine Versicherung zahlt nie aus Nächstenliebe, sondern wägt vorher ganz genau ab, ob sie zahlt. Der Spruch auf Kulanz bedeutet überhaupt nichts. Wenn es hart auf hart kommt, dann interessiert die Versicherung niemals, ob du finanziell ruiniert bist oder nicht falls sie nicht zahlen muß.
dragon100 am 22. August 2008 12:09 @SuperCruiser.Absolut Korrekt!LG

Wenn deine Versicherung aus Kullanz bezahlt ist das deren Entscheidung, ändert aber nichts an den Kündigungsrecht. D.h. du kannst kündigen, nimm dazu am besten die Vorlage von 2fast4u. Die ist sehr gut.
egal aus welchen Grund die Vers. gezahlt hat, Kündigung muss angenommen werden / am besten per Einschreiben damit man was in den Händen hat. gr. holger