Frage von ponka76 31.10.2011

Kündigung durch Vermieter weil Gas nicht bezahlt?

  • Hilfreichste Antwort von ratzenlady 31.10.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ja (zumindest fristgerecht darf er kündigen), denn der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung frostfrei zu halten, da sonst erheblicher Schaden an der Immobilie entstehen kann. Ist dies also nicht gewährleistet, können dem Vermieter dadurch nicht unerhebliche Schäden und Kosten entstehen; besonders jetzt im Winter. Kannst ja auch mal einfach googeln zu dem Thema, da findet sich bestimmt das ein oder andere Gerichtsurteil zu...

    Schau mal dort:

    http://www.finanz-duell.de/news-artikel/recht/pflicht-zum-heizen_002287.php

  • Antwort von kaesefuss 31.10.2011
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du bist als Mieter verpflichtet zu heizen.Ohne Gas geht das nicht.

  • Antwort von Schmupel 31.10.2011
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Naja, du bist dafür verantwortlich die Wohnung ordentlich zu heizen, damit keine Mängel entstehen. Und der Winter steht bald vor der Tür...

  • Antwort von BabaBaby 31.10.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Heißt das, du kannst garnicht mehr heizen?

    Das würde mir auch nicht passen, wenn ich der Vermieter wär.

    Die Wohnung kann ernsten Schaden nehmen, wenn über längeren Zeitraum nicht geheizt wird. Gerade jetzt, wo der Winter anfängt.

    Allerdings würde ich die Kündigungsfrist einhalten.

  • Antwort von phlox1979 31.10.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Dein Vermieter zahlt ja trotzdem weiter die Abschlagszahlung an den Gaslieferanten, oder? Er ist nicht verpflichtet, dir Kredit zu geben, wenn du das meinst.

    Außerdem kann es auch den Heizungsrohren schaden, wenn du im Winter überhaupt nicht heizen kannst, sie frieren dann gerne ein. womöglich liegt es ja daran. Wenn die Mietsache Schaden nimmst dadurch, kann er dir natürlich kündigen.

  • Antwort von findesciecle 01.11.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    DAs ist durchaus ein Grund zur Kündigung! Denn du kannst ja nicht mehr heizen: Deine NAchbarn müssen für dich mit heizen und es droht Schimmel. Allerdings: "fristlos" - das ist eine Maßnahme - mit der er nicht so einfach durchkommt. Denn was soll das denn heißen? Er bekommt dich nur aus der Wohnung raus, wenn er bei GEricht einen Titel hat. Eine Zwangsräumung kostet ihm ne Menge Zeit und Geld und die muss er erstmal bei GEricht durchbekommen- das dauert.

    Ich sags mal so: ich würde dich auch nicht als Mieter haben wollen! Aber du brauchst keine ANgst zu haben, solange du keine Ankündigung eines Gerichtes zur Zwangsräumung bekommst. Kümmer dich doch in der Zwischenzeit um eine Wohnung, die du samt Nebenkosten auch bezahlen kannst und dass die Gasschulden abstotterst!

    Was soll ich sagen: Gott bewahre, dass ich jemals einen solchen Mieter bekomme- trotzdem viel Glück!

  • Antwort von heimwerker 31.10.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Die ordentliche Kündigung ist möglich. Im Einzelfall kann auch die fristlose Kündigung ausgesprochen werden, siehe dazu: Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 9.12.2009, Aktenzeichen: 4 C 487/08. Einigen Sie sich mit Ihrem Gasversorger. Die gesamte Summe muss nicht aufgebracht werden, Ratenzahlungen in gewisser Höhe werden i.d.R. akzeptiert. Suchen Sie die Schuldnerberatung auf, hier kann Ihnen geholfen werden, Ratenzahlungsvereinbarungen zu treffen. MfG

  • Antwort von johnnymcmuff 31.10.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Darf er das?

    Nicht fristlos,aber fristgerecht!

    Ein Mieter ist verpflichtet, seine Wohnung in den Kältemonaten mindestens mäßig zu heizen.

    Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristgerecht zu kündigen.

    Das Nichtbeheizen einer Wohnung stellt in diesem Fall einen Vertragsverstoß dar. Das Landgericht Hagen erklärte in seinem Urteil unter dem Aktenzeichen 10 S 163/07 die Kündigung eines Vermieters deswegen für rechtmäßig.

  • Antwort von zippo1970 31.10.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn Du Dein Gas direkt mit dem Versorger abrechnest, und der Vermieter nicht in Vorleistung tritt, und Du Miete und Nebenkosten zahlst, rechtfertigt das auf keinen Fall die fristlose Kündigung.

    Aber, Du bist verpflichtet, Deine Räume so weit zu heizen, dass kein Schaden an der Wohnung und dem Leitungssystem entsteht. Gerade jetzt im Winter, eine sehr wichtige Sache, da bei den kalten Außentemperaturen, auch sehr schnell Schimmel in einer ungeheizten Wohnung entstehen kann. Also bist Du im Prinzip zum heizen verpflichtet.

    Das rechtmäßige Vorgehen Deines Vermieters wäre eine Abmahnung mit Fristsetzung. Weitere Abmahnung, wenn Du dann immer noch keine Möglichkeit hast zu heizen. Und dann eine fristgerechte Kündigung.

    Wenn er Dir jetzt eine fristlose Kündigung schickt, wäre das unrechtmäßig, und hätte keine Folgen für dich.

  • Antwort von derregenmacher 31.10.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Nö,du zahlst deine Miete,Ob du dir die Bude warm machst ist deine Sache.

  • Antwort von strandkind 01.11.2011

    nein.den kalten hintern hast du ja und soweit der zustand der wohnung nicht leidet.z,b, feuchte räume im winter

  • Antwort von anitari 31.10.2011

    Du hast/hattest separaten Vertrag mit dem Gasversorger. Das Dir jetzt der Gashahn abgedreht geht den Vermieter einen feuchten Dr... an. Ein Grund zur fristlosen Kündigung ist das jedenfalls nicht.

    Ein Problem für Dich könnte es jedoch werden wenn wegen der mangelhaften bzw. nicht Beheizung der Wohnung zu Schäden an dieser kommt. Feuchtigkeit, Schimmel und schlimmstenfalls einfrieren der Heizungsrohre.

    Das könnte der Vermieter, da Du während der Mietdauer auch die Obhutspflicht über die Wohnung hast, Dir zur Last legen.

  • Antwort von milbe 31.10.2011

    Es ist schon so wie die anderen sagten - wenn er es damit begründet das er Angst hat das die Wohnung schaden nimmt kann er sich schon beschweren.

    Allerdings kann man Mietern in Deutschland eigentlich nie fristlos kündigen - egal was passiert ist. Damit ist seine ganze Kündigung hinfällig da. Es müsste immer erst die Mahnung kommen in der er verlangt das du den Mangel abstellst.

    Also mal zum Anwalt gehen (das geht als armer Mensch auch umsonst bzw. auf Sozialkarte - auch da kann man einfach direkt beim Anwart fragen) - dem alles zeigen. Der wird dann recht wahrscheinlich dem Vermieter schreiben das die Kündigen so nicht rechtens und damit nichtig ist.

    Und dann geht man mal zum Amt und redet mit denen über einen Wohngeldzuschuss - Winter steht vor der Tür dageht das nicht das die Heizung aus ist ....

  • Antwort von WeVau 31.10.2011

    Wenn du damit auch heizt bist du verpflichtet der Witterung entsprechend zu heizen.

    Pflicht zum Heizen Ein Mieter ist verpflichtet, seine Wohnung in den Kältemonaten mindestens mäßig zu heizen. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristgerecht zu kündigen. Das Nichtbeheizen einer Wohnung stellt in diesem Fall einen Vertragsverstoß dar. Das Landgericht Hagen erklärte in seinem Urteil unter dem Aktenzeichen 10 S 163/07 die Kündigung eines Vermieters deswegen für rechtmäßig.

    http://www.finanz-duell.de/news-artikel/recht/pflicht-zum-heizen_002287.php

    Allerdings muß dein Vermieter die Kündigungsfrist einhalten.

  • Antwort von Werther 31.10.2011

    Das sind zwei unterschiedliche Vertragspartner: Vermieter und Gaslieferant. Der Eine hat mit dem Anderen nicht zu schaffen. Nein, er darf Dir nicht kündigen wenn Du Deinen Pflichten ihm gegenüber nachkommst!

  • Antwort von BennyMnemonic 31.10.2011

    Zahlt der Vermieter das Gas für dich, oder zahlst du das direkt an den Gasversorger? Und welche Begründung hat er?

  • Antwort von Katniss222 31.10.2011

    Ja, das kann er tun, denn wer nicht bezahlt fliegt raus.

    Der Vermieter muss doch erstmal in Vorleistung gehen.

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