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Kündigung durch Arbeitgeber. Lohnfortzahlung, Freistellung, Nutzung des Dienstwagens?

gefragt von Zafari am 28.08.2009 um 8:47 Uhr

Guten Tag,

Aus wirtschaftlichen / konjunkturellen Gründen wurde mir vom Arbeitgeber heute gekündigt (28.08.2009). Lt. Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen festgelegt.

Da es die finanzielle Situation der Firma (lt. Aussage meines Chefs) nicht hergibt, will er mir ab heute auch keinen Lohn mehr zahlen, den von mir auch privat genutzten Dienstwagen (1% Regelung) soll ich auch heute abgeben. Er will mich ab heute "freistellen". Die Klauseln lt. Arbeitsvertrag will er nach eigener Aussage "aufheben".

Meine Frage:

Ist das überhaupt zulässig? Ich habe doch noch Anspruch auf mein Gehalt vom August und auch September, oder?! Wenn ich unbedingt will, kann ich doch auch noch meinen Dienstwagen nutzen, oder? Eine andere Möglichkeit wäre doch, meinen Dienstwagen heute abzugeben und dafür die 1% Regelung auf der Lohnabrechnung von September fallen zu lassen, oder?

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Ich habe heute Nachmittag einen Gesprächstermin mit meinem Chef, da will ich natürlich bzgl. meiner Rechte "gerüstet" sein...!

Vielen Dank im Voraus für eure Rückantworten...!!!

MfG

Alex H.


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VidCicious
beantwortet von VidCicious am 28. August 2009 08:51
3x
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Auf jeden Fall einen Arbeitsrechtler einschalten. Der Anwalt muss sein ! Es gibt Regelungen, nachdem Du sogar für den Verlust des Firmenwagens, des Firmentelefons und anderen Dingen finanziell entschädigt werden mußt. Hat bei mir eine beträchtliche Abfindung gegeben, da der Wagen im Arbeitsvertrag stand und somit zum Lohn gerechnet werden konnte. Steht er im Arbeitsvertrag, musst Du ihn erst nach Ablauf der Kündigungsfrist abgeben.


FaulesTier
beantwortet von FaulesTier am 28. August 2009 08:49
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Ich würde glaube ich sofort zum AA gehen und mir da rat holen die wissen sicher wie das abzulaufen hat.
Deinen Lohn muss er dir allerdings zahlen sonst könnte das unter Insolvenzverschleppung laufen.


anonym
beantwortet von rumpi am 28. August 2009 08:54
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Anspruch auf Lohn von August und September hast du. Ob der Dienstwagen Bestandteil deines AV ist weiß ich nicht, wenn ja, kannst du ihn an sich auch weiterhin nutzen, wenn nicht dann nicht. Nutzt du ihn nachweislich nicht mehr, kann die 1%-regel für September auch gestrichen werden. Ob er dich für die restliche Arbeitszeit frei stellt ist seine Sache. Das kann er machen ist auch nicht ungewöhnlich. Das sind erstmal die rechtlichen Dinge. Sollte deine Firma wirklich nicht in der Lage sein, das zu zahlen, wirst du vors Arbeitsgericht gehen müssen und ob sich das lohnt musst du alleine wissen.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 28. August 2009 08:57
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Vollkommen klar: Das August Gehalt steht dir zu, da Du es ja schon "erarbeitet" hast und auch das Gehalt bis Ende der Kündigungsfrist muss er zahlen. Es spielt keine Rolle, ob er dich in dieser Zeit weiter beschäftigt oder von der Arbeit freistellt. Nur, wenn er dich freistellt, entfällt eigentlich die Grundlage für den Dienstwagen. Deshalb könnte er diesen zurückverlangen. Die 1% Regelung entfällt dann natürlich. Es sei denn, es wurde im Vertrag bezüglich den Fahrzeuges etwas anderes vereinbart (z.B. private Nutzung bis zum Austritt).
Ich würde ihm im Gespräch ganz klar darlegen, dass Du dich an einen Anwalt wenden wirst und, falls das Geld nicht pünktlich auf dem Konto ist, ihn in Verzug setzen wirst und schlußendlich einen Konkursantrag beim zuständigen Amtsgericht stellen wirst! Alle Kosten die dir daraus entstehen (z.B. Bankzinsen) hat er ebenfalls zu tragen!


Sascher
beantwortet von Sascher am 28. August 2009 08:55
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Ab zum Arbeitsgericht, eine Kündigungsschutzklage einreichen lassen. Freistellen kann er Dich, Deine laufenden Bezüge muss er Dir aber zumindest weiter zahlen.


Kommentar von D9a53cb3e8b5e8253c98a3895cf77f85smallVidCicious am 28. August 2009 08:56

und somit auch den Dienstwagen, wenn er Bestandteil des Arbeitsvertrages ist.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 28. August 2009 13:32
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Ich empfehle Dir, den beigefügten Link zu lesen und heute Dir nur anzuhören und mitzuschreiben, was Dein Chef Dir sagt.

Diskutiere und verhandle nicht (selber) mit ihm. Gib keine Stellungnahme ab. Vermutlich habt ihr beide keine Ahnung, worum es wie geht.

http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuchKuendigungBetriebsbedingt.html


Exotime
beantwortet von Exotime am 28. August 2009 08:50
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^dienstwagen ja ^ freistellung ja ^ lohn nicht weiter zahlen nein!! geh mal zum R-Anwalt würde ich schon mal anfragen für eine beratungsgepräch zahlt man zwischen 10-und 80 €


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 28. August 2009 08:51
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Wenn der Dienst beendet ist, entfällt auch der Dienstwagen!

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 28. August 2009 13:33

Die Frage ist aber: Wann ist der Dienst beendet?

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 28. August 2009 22:05

Mit der in der Kündigung genannten Frist.


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