Fall: Eine große Gewerbefläche ist zur Durchführung von Theaterstücken und so weiter vermietet. Laufzeit des Mietvertrages: 30 Jahre. Jetzt wurde festgestellt, dass die komplette Decke sanierungsbedürftig ist (Einsturzgefahr - Lebensgefahr!). Kündigungsmöglichkeit des Vermeters laut Mietvertrag nur bei Eigenbedarf mit entsprechender Entschädigung und 2-jähriger Kündigungsfrist. Trifft hier also keinesfalls zu.
Kommt eine Kündigung gem. § 543 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB in Betracht, wenn festgestellt wird, dass die Sanierungskosten nicht gleistet werden können? (zu hohe Sanierungskosten in Anbetracht der Restnutzungsdauer des Gebäudes)
Hat der Mieter Anspruch auf Schadensersatz?
Gibt es sonstige Kündigungsmöglichkeiten?

_______naja,es ist Gefahr in Verzug und die Mietfläche kann ja nicht mehr genutzt werden wenn die Nutzer Gefahr laufen würden,dass ihnen im wahrsten Sinne des Wortes die Decke auf den Kopf fällt...:-(
Möglicheweise gibt es eine außerordentliche Kündigungsklausel.
Das kann Dir wohl am vernünftigsten ein Anwalt für Mietrecht erläutern.
Alles Andere sind nur vage Spekulationen.
würde auf jedenfall schadenersatz geltend machen. wegen der einnahmeverluste durch nicht realisierbare aufführungen.
wenn die Mietsache trotz sachgemäßen Gebrauchs nicht mehr nutzbar ist wegen einer einsturzgefährdeten Decke, dann muss der Vermieter entweder sanieren oder er kann die Gültigkeit des Mietvertrages vergessen. Für die Zeit der Sanierung könnts dann auch die Miete kürzen, weil ihr das Objekt ja nicht nutzen könnt. In dem Fall dürfte es alo kein Problem sein das Objekt fristlos zu kündigen - Schadensersatz wird wohl eher schwierig und Streitfall. Mietminderung für die Zeit der Unnutzbarkeit und Vertragsende aber auf jeden Fall.
erweh am 28. August 2009 17:10 Die Frage hast Du wohl nicht ganz verstanden. Es geht um eine Kündigung des Vermieters und ob die ohne weiteres möglich ist!