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Kündigung des Moderatorenvertrages bei Schleichwerbung rechtmäßig?

gefragt von jenpen am 26.07.2008 um 11:08 Uhr

Darf der WDR einem Moderator ohne weiteres den Vertrag kündigen, wenn ihm Schleichwerbung vorgeworfen wird? Ist das rechtmäßig?


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Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. Juli 2008 11:10
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das ist rechtmäßig, weil es in den Vertragsinhalten und in den "Benimm-Regeln" so festgelegt wurde und sollte dann noch zu finanzielle Gegenleistungen der beworbenen Unernhehmen kommen, dann wird es ganz eng


Gummi ☼ Bärchen
beantwortet von Gummi ☼ Bärchen am 26. Juli 2008 11:10
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ja dürfen sie!...wurde ja bei andrea kiewel ( oder wie sie heißt) auch gemacht!


anonym
beantwortet von Regenmacher am 26. Juli 2008 11:10
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Schau in den Vertrag des Moderators. Da findest du die Antwort.


anonym
beantwortet von tihawe am 26. Juli 2008 11:13
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Ich denke ja, da er damit rechtswiedrig gehandelt hat und gegen seinen Vertrag verstoßen hat. Er hat sich durch seine Tätigkeit als Moderator unrechtmäßige Vorteile verschafft. Bekanntes Beispiel aus jüngerer Zeit: Andrea Kiewel


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 26. Juli 2008 16:42
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Nach § 7 Abs. 6 Satz 1 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ist Schleichwerbung verboten.

Verstößt der Moderator hier also gegen ein gesetzliches Verbot, kann ihm natürlich gekündigt werden, da der Verstoß auch für den Sender Konsequenzen hat.

http://www.prosiebensat1.com/unternehmen/verantwortung/3/







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