Darf der WDR einem Moderator ohne weiteres den Vertrag kündigen, wenn ihm Schleichwerbung vorgeworfen wird? Ist das rechtmäßig?
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das ist rechtmäßig, weil es in den Vertragsinhalten und in den "Benimm-Regeln" so festgelegt wurde und sollte dann noch zu finanzielle Gegenleistungen der beworbenen Unernhehmen kommen, dann wird es ganz eng

ja dürfen sie!...wurde ja bei andrea kiewel ( oder wie sie heißt) auch gemacht!
Schau in den Vertrag des Moderators. Da findest du die Antwort.
Ich denke ja, da er damit rechtswiedrig gehandelt hat und gegen seinen Vertrag verstoßen hat. Er hat sich durch seine Tätigkeit als Moderator unrechtmäßige Vorteile verschafft. Bekanntes Beispiel aus jüngerer Zeit: Andrea Kiewel

Nach § 7 Abs. 6 Satz 1 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ist Schleichwerbung verboten.
Verstößt der Moderator hier also gegen ein gesetzliches Verbot, kann ihm natürlich gekündigt werden, da der Verstoß auch für den Sender Konsequenzen hat.