Kündigung der Wohnung und Schwangerschaft?

9 Antworten

Selbstverständlich! Der Vermieter ist nicht Schuld an Deiner Schwangerschaft. Er kann Dich aber nicht wegen "einen" (Monat?) Mietrückstand fristlos kündigen, sondern wenn es mehr als eine Monatsmiete ist.

Fristlos heißt fristlos, also sofort. Was mutest Du Deinem Kind zu?

Ja das ist durchaus möglich. Deine Schwangerschaft würde Dir helfen das Arbeitsverhältnis nicht zu verlieren aber Dein Vermieter hat damit nix am Hut.

Auch schwangere müssen ihre Schulden/Mieten zahlen. Und eine Mahnung brauchst Du nicht um zu wissen das jeden Monat Miete fällig ist, das habt ihr so vereinbart.

bei 2 ausstehenden Mietzahlungen kann der Vermieter die Fristlose aussprechen. Dein Zustand ist da völlig egal. 

Ein Rückstand mit mindestens zwei Monatsmieten ist ein Kündigungsgrund. Einer Mahnung bedarf es nicht. Und Ihre Schwangerschaft schüzt Sie da leider auch nicht. Falls es zu einer Zwangsräumung kommt, könnte die Schwangerschaft Sie zumindest zeitweise schützen, an der Kündigung selbst aber ändert das nichts.

 

Sie sollten unbedingt versuchen, eine etwaige Kündigung unwirksam zu machen, indem Sie den Mietrückstand vollständig ausgleichen. Diese Möglichkeit haben Sie, wenn Sie nicht schon einmal wegen Mietrückstandes gekündigt worden sind.

 

Notfalls sollten Sie sich beim Jobcenter Hilfe zum Ausgleich des Mietrückstandes holen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden.

-juristendeutsch-

Ja, das ist möglich.

Im Mietrecht gibt es keinen Kündigungsschutz bei Schwangerschaft oder Behinderung.

Mietrückstand in Höhe von 2 MM berechtigt den Vermieter, ohne Mahnung, zur außerordentlichen Kündigung.

Ist das in den letzten 2 Jahren nicht schon mal passiert kann man die Kündigung unwirksam machen in dem man den kompletten Rückstand unverzüglich zahlt.

Eine evtl. gleichzeitig ordentliche Kündigung dagegen bleibt wirksam.