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Kündigung der Wohnung trotz.....

gefragt von chanti am 06.02.2009 um 16:22 Uhr

...Bin ganz ausser mir, mein Vermieter hat mir heute fristlos zum 28.02.09 gekündigt. Den Brief hat er mir nur in den Briefkasten hineingeschmissen. Ich allerdings war schon beim Anwalt, da meine Heizung nicht funktionieren, nur eine im Gang. Mein Anwalt hat Ihn bereits angeschrieben wegen 50 % Mietminderung, die ich diesen Monat auch so überwiesen habe. Trotzdem kommt er vor meiner Tür und verlangt sein restliches Geld. Das war am Montag, und heute die Kündigung!!! Was mach ich wenn er nochmal vor der Türe steht??? Die Polizei rufen?Bin voll auf 180 weil ich sowas nicht verstehen kann. Bitte gebt mir mal einen vernünftigen Rat wie ich mich verhalten soll! Besten Dank im Voraus.,......

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Kündigung x 2.761

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 6. Februar 2009 16:52
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Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Der vorliegenden KÜndigung kann widersprochen werden. Sie ist nicht fristgerecht erfolgt und damit unwirksam. Sie sollten mit dem Vermieter eine Termin vereinbaren, damit er Gelegenheit erhält den Schaden festzustellen und zu beheben. Die Mietkürzung ist von daher z.Z. nicht berechtigt! Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn Sie ihm die Behebungsmöglichkeit des Schadens vorenthalten.

Kommentar von chanti am 6. Februar 2009 18:01

Meine Heizungen funktionieren seit er die Kombitherm bei mir eingbaut hat nicht. Im Oktober hat er eine im Gang einbauen lassen. Ich verweigere Ihm nicht den Zutritt in meine Wohnung sondern er macht nur leere Versprechungen macht nichts aber will die volle Miete kassieren. In den kältesten Tagen (-15 Grad) war ich mit meinen Kids ohne Heizung. Muss ich mir sowas geben??? Der Anwalt hat gemeint die Minderung ist rechtens, ich denke dieser versteht seine Arbeit.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 7. Februar 2009 14:09

Würde der seine Arbeit verstehen, dann hätte der Vermieter die Heizung bereits wieder funtionstüchtig in Gang gesetzt! Der Anwalt kann nur kosteneintensiv streiten. Die Regelung muß zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Mit "so ´nem Hals" und "wieder auf 80" klappt das allerdings nicht. Hier sind gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme gefragt! - Nochmal - der anwalt hat von Heizungen keine Ahnung! Der kann sich die Finger wund schreiben - es bleibt kalt!


Muckocina
beantwortet von Muckocina am 6. Februar 2009 16:37
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  1. ist der Brief rechtlich gesehen zugestellt worden, denn es ist möglich, daß eine dritte Person den Brief eingeschmissen hat und somit als Zeuge fungiert. Auch wenn er es selbst gewesen ist, wäre es Unsinn zu behaupten, Du hast ihn nicht bekommen. Wo soll er sonst sein? Geklaut? Ausgerechnet dieser eine Brief?

  2. Kannst Du nicht fristlos zum 28.02.2009 gekündigt werden. Entweder fristlos, also jetzt gleich raus, oder eben zum 28.02.2009. Daran kann man schon sehen, daß Dein Vermieter keine Ahnung hat. Außerdem muß er auch selbst Kündigungsfristen einhalten. Fristlos kündigen kann er Dich erst, wenn Du mit mind. Zweitmonatsmieten im Rückstand bist und das ist ja nicht der Fall.

Ab zum Anwalt - kannst natürlich auch gerne zu uns kommen :-) - und dann den Honk nochmal anschreiben.

Kommentar von chanti am 6. Februar 2009 18:01

wohin????


knoppert
beantwortet von knoppert am 6. Februar 2009 16:27
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Zunächst hast du den Brief nicht zugestellt bekommen, rein rechtlich gesehen. Mit dem Anwalt ist das ne gute sache für dich, Vermieter haben diese Art vo mobbing gut drauf, sie wollwen halt nur einschüchtern um doch noch profit rauszuschlagen

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 6. Februar 2009 16:43

Was für einen Profit? Der Brief wurde durch Boten zugestellt. Der Vermieter muß in die Wohnung eingelassen werden. Wie soll er sich sonst um den angeblichen Schaden kümmern können.


Teify
beantwortet von Teify am 6. Februar 2009 16:24
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Geh nochmal zu deinem Anwalt.Was der Mensch da tut, ist nicht rechtens und ich glaube auch nicht, dass der damit durchkommt.


alwinmarion
beantwortet von alwinmarion am 6. Februar 2009 16:24
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geh zu deinem Anwalt; laß deinen Vermieter nicht rein, falls er nochmal klingelt; evtl. mal mit der Polizei kündigen falls er randaliert; und zudem kann er dir nicht fristlos kündigen, weil du die miete gekürzt hast; viel glück ;-))))


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