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Kündigung der Wohnung rechtens ???

gefragt von Chris0815 am 16.12.2007 um 20:54 Uhr

Hallo zusammen, habe folgendes Problem : Konnte die letzten Monate meinen Strom nicht bezahlen, daraufhin informierten die Stadtwerke meinen Vermieter, der dann meine Eltern anrief und von ihnen die Stromrechnung bezahlt haben wollte. Strom ist mitlerweile bezahlt. Hatte deshalb schonmal eine Frage gestellt, ob der Vermieter mit solchen "Aktionen" gegen das Gesetz verstößt. Jetzt hatte die Arge einen Fehler gemacht, und die Dezembermiete nicht bezahlt, wurde aber schon geregelt. Miete ist bezahlt. Jetzt hat mir mein Vermieter eine Kündigung zum 31.3.08 geschrieben, kann er das wegen einer ausstehenden Miete, die mitlerweile schon bezahlt wurde ???


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Reply


Valve♥
beantwortet von Valve♥ am 16. Dezember 2007 20:58
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nein kann er nicht, er muss dich erst abmahnen, und wenn du dann die miete nicht bezahlst, darf er kündigen. vor gericht würde er in deinem fall KEIN recht bekommen.

Kommentar von 07e67e04f55b415433476183300c2ba5small Valve♥ am 16. Dezember 2007 21:00

außerdem muss die kündigung in schriftlicher form begründet sein (eigenbedarf oder sonstige gründe die rechtens sind)

Kommentar von Chris0815 am 16. Dezember 2007 21:01

Wie mach ich das denn jetzt am besten ? Per Einschreiben einen Einspruch, gibt es da vielleicht eine Seite wo man ein paar Gesetze diesbezüglich einsehen kann ?!

Kommentar von 07e67e04f55b415433476183300c2ba5small Valve♥ am 16. Dezember 2007 21:04

ja würde ich per einschreiben machen. gib mal bei google mietrecht ein.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 16. Dezember 2007 21:05

Chris0813: Lies meine Antwort, alles andere ist nicht richtig.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 16. Dezember 2007 21:03
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Du musst 2 Monatsmieten im Rückstand sein, damit der Vermieter überhaupt erst kündigen kann. Abmahnung ist nicht erforderlich. Die Miete ist lt. Vertrag schon fällig. Wiederholte verspätete Zahlung kann auch zur Kündigung führen.


vlaruu

medicangel
beantwortet von medicangel am 16. Dezember 2007 21:00
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du brauchst die Miete nur nachschüssig überweisen,das heisst die Dezember Miete muss am 31.12 beim Vermieter auf dem Konto sein.Ich gehe davon aus das du privaten Wohnraum gemietet hast und kein Ladengeschäft,bei gewerblichen Mieten muss die Miete per Vorschuss gezahlt werden.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 16. Dezember 2007 21:03

Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Miete auch für Wohnraum vorschüssig zu zahlen. Das wird in schriftlichen Formularverträgen zusätzlich auch noch aufgenommen.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 16. Dezember 2007 21:08

wenn,wie im normalen Standartmietvertrag teils noch steht, bis zum 3.Werktag muss die Miete des laufenden Monats gezahlt werden,ist diese Klausel unwirksam.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 16. Dezember 2007 21:26

medicangel: Das ist nicht richtig: Mietzinszahlung: Das Gesetz schreibt jetzt fest, dass der Mietzins künftig spätestens am 3. Werktag eines Monats im voraus zu entrichten ist. Dies war zwar gängige Praxis, bedurfte aber einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung. http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/mietrechtsreform.htm

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 16. Dezember 2007 21:47

Es geht doch um die Stromrechnung, nicht um die Miete!!! Und die kann dem Vermieter relativ gleichgültig sein!

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 16. Dezember 2007 21:55

Nein, richtig lesen, es geht um die Miete!


anonym
beantwortet von Rolfe am 19. Dezember 2007 02:07
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Du musst der Kündigung schriftlich widersprechen, wobei ich mir an deiner Stelle keine Gedanken darüber machen würde, ob der Widerspruch dort zur Kenntnis genommen wird. Manche Vermieter versuchen, den Zugang des Widerspruchs zu bestreiten. Das macht nichts. Das macht deshalb nichts, weil du einfach nicht ausziehen solltest zum 31.3.08! Und das solltest du wirklich nicht. Der Vermieter ist dann nämlich derjenige, der gegen dich eine Räumungsklage vor Gericht erwirken muss, was ich bezweifle, dass er das tut. Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn du 2 Monatsmieten nicht bezahlt hast. Aus der Frist zum 31.3.08 lässt sich schlussfolgern, dass es "nur" eine fristgerechte Kündigung ist. Bei Nichtzahlung nur einer Miete ist eine fristgerechte Kündigung nur zulässig, wenn am Tag der Kündigung der Mietrückstand noch nicht ausgeglichen war. Und selbst wenn doch, würde ich es an deiner Stelle auf einen Rechtsstreit - den aber der Vermieter durch Räumungsklage führen muss - ankommen lassen. Wenn die Schuld der Arge festgestellt wird, wird das das Gericht zu würdigen wissen und nicht zu deinen Lasten entscheiden...







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