Hallo zusammen, habe folgendes Problem : Konnte die letzten Monate meinen Strom nicht bezahlen, daraufhin informierten die Stadtwerke meinen Vermieter, der dann meine Eltern anrief und von ihnen die Stromrechnung bezahlt haben wollte. Strom ist mitlerweile bezahlt. Hatte deshalb schonmal eine Frage gestellt, ob der Vermieter mit solchen "Aktionen" gegen das Gesetz verstößt. Jetzt hatte die Arge einen Fehler gemacht, und die Dezembermiete nicht bezahlt, wurde aber schon geregelt. Miete ist bezahlt. Jetzt hat mir mein Vermieter eine Kündigung zum 31.3.08 geschrieben, kann er das wegen einer ausstehenden Miete, die mitlerweile schon bezahlt wurde ???

nein kann er nicht, er muss dich erst abmahnen, und wenn du dann die miete nicht bezahlst, darf er kündigen. vor gericht würde er in deinem fall KEIN recht bekommen.

Du musst 2 Monatsmieten im Rückstand sein, damit der Vermieter überhaupt erst kündigen kann. Abmahnung ist nicht erforderlich. Die Miete ist lt. Vertrag schon fällig. Wiederholte verspätete Zahlung kann auch zur Kündigung führen.

du brauchst die Miete nur nachschüssig überweisen,das heisst die Dezember Miete muss am 31.12 beim Vermieter auf dem Konto sein.Ich gehe davon aus das du privaten Wohnraum gemietet hast und kein Ladengeschäft,bei gewerblichen Mieten muss die Miete per Vorschuss gezahlt werden.
vollyhn am 16. Dezember 2007 21:03 Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Miete auch für Wohnraum vorschüssig zu zahlen. Das wird in schriftlichen Formularverträgen zusätzlich auch noch aufgenommen.
medicangel am 16. Dezember 2007 21:08 wenn,wie im normalen Standartmietvertrag teils noch steht, bis zum 3.Werktag muss die Miete des laufenden Monats gezahlt werden,ist diese Klausel unwirksam.
HerrLich am 16. Dezember 2007 21:26 medicangel: Das ist nicht richtig: Mietzinszahlung: Das Gesetz schreibt jetzt fest, dass der Mietzins künftig spätestens am 3. Werktag eines Monats im voraus zu entrichten ist. Dies war zwar gängige Praxis, bedurfte aber einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung. http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/mietrechtsreform.htm
ungererbad am 16. Dezember 2007 21:47 Es geht doch um die Stromrechnung, nicht um die Miete!!! Und die kann dem Vermieter relativ gleichgültig sein!
Wolfi0410 am 16. Dezember 2007 21:55 Nein, richtig lesen, es geht um die Miete!
Du musst der Kündigung schriftlich widersprechen, wobei ich mir an deiner Stelle keine Gedanken darüber machen würde, ob der Widerspruch dort zur Kenntnis genommen wird. Manche Vermieter versuchen, den Zugang des Widerspruchs zu bestreiten. Das macht nichts. Das macht deshalb nichts, weil du einfach nicht ausziehen solltest zum 31.3.08! Und das solltest du wirklich nicht. Der Vermieter ist dann nämlich derjenige, der gegen dich eine Räumungsklage vor Gericht erwirken muss, was ich bezweifle, dass er das tut. Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn du 2 Monatsmieten nicht bezahlt hast. Aus der Frist zum 31.3.08 lässt sich schlussfolgern, dass es "nur" eine fristgerechte Kündigung ist. Bei Nichtzahlung nur einer Miete ist eine fristgerechte Kündigung nur zulässig, wenn am Tag der Kündigung der Mietrückstand noch nicht ausgeglichen war. Und selbst wenn doch, würde ich es an deiner Stelle auf einen Rechtsstreit - den aber der Vermieter durch Räumungsklage führen muss - ankommen lassen. Wenn die Schuld der Arge festgestellt wird, wird das das Gericht zu würdigen wissen und nicht zu deinen Lasten entscheiden...
außerdem muss die kündigung in schriftlicher form begründet sein (eigenbedarf oder sonstige gründe die rechtens sind)
Wie mach ich das denn jetzt am besten ? Per Einschreiben einen Einspruch, gibt es da vielleicht eine Seite wo man ein paar Gesetze diesbezüglich einsehen kann ?!
ja würde ich per einschreiben machen. gib mal bei google mietrecht ein.
Chris0813: Lies meine Antwort, alles andere ist nicht richtig.