Wenn der Arbeitnehmer fristgerecht kündigt, muss dann in der Kündigung der noch ausstehende Urlaub (der ja gesetzlich zusteht) erwähnt werden, bzw. muss man darum "bitten", dass er einem gewährt wird? Anders: kann der Arbeitgeber den noch ausstehenden Urlaub verweigern? Beispiel: zum 31.3. gekündigt, letzter Arbeitstag wäre der 20.3., weil noch kein Urlaub genommen wurde.(man hört dann ja früher auf).

Den Urlaub muß man, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, beantragen. Auch wenn er zum Ende des Arbeitsverhältnisses genommen wird. Der Arbeitgeber kann den Urlaub nicht verweigern, er kann lediglich den Zeitraum, der gewünscht ist, verweigern, aus betriebswirtschaftlichen Gründen. Er muß jedoch den zustehenden Urlaub grundsätzlich gewähren, nur wann, dass ist Verhandlungssache.
der urlaub muss genommen werden oder wird ausbezahlt

Der noch ausstehende Urlaub muß gewährt und erwähnt werden, ebenso, wenn er net genommen wurde, steht er Dir auch zu. Oder bezahlen lassen.

Der Urlaub ist auf jeden Fall zu gewähren, ob nun direkt genommen werden kann, oder aber wenn es nicht geht, muß er ausgezahlt werden.

Ich würde da drüber mit meinem Arbeitgeber reden, entweder gehst Du in den Urlaub oder Du läßt Dir die Urlaubstage bezahlen.
Der Urlaub steht Dir zu. Er muss Dir entweder gewährt werden oder Du bekommst ihn ausgezahlt.