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Kündigung: darf zustehender Urlaub verweigert werden?

gefragt von Motobiene am 05.11.2009 um 11:04 Uhr

Wenn der Arbeitnehmer fristgerecht kündigt, muss dann in der Kündigung der noch ausstehende Urlaub (der ja gesetzlich zusteht) erwähnt werden, bzw. muss man darum "bitten", dass er einem gewährt wird? Anders: kann der Arbeitgeber den noch ausstehenden Urlaub verweigern? Beispiel: zum 31.3. gekündigt, letzter Arbeitstag wäre der 20.3., weil noch kein Urlaub genommen wurde.(man hört dann ja früher auf).

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Urlaub x 9.143 Kündigung x 2.767 Arbeitsplatz x 274

Weltraumhippe
beantwortet von Weltraumhippe am 5. November 2009 11:05
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Den Urlaub muß man, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, beantragen. Auch wenn er zum Ende des Arbeitsverhältnisses genommen wird. Der Arbeitgeber kann den Urlaub nicht verweigern, er kann lediglich den Zeitraum, der gewünscht ist, verweigern, aus betriebswirtschaftlichen Gründen. Er muß jedoch den zustehenden Urlaub grundsätzlich gewähren, nur wann, dass ist Verhandlungssache.


anonym
beantwortet von wissen78 am 5. November 2009 11:07
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der urlaub muss genommen werden oder wird ausbezahlt


EumelPinky
beantwortet von EumelPinky am 5. November 2009 11:07
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Der noch ausstehende Urlaub muß gewährt und erwähnt werden, ebenso, wenn er net genommen wurde, steht er Dir auch zu. Oder bezahlen lassen.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 5. November 2009 11:06
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Der Urlaub ist auf jeden Fall zu gewähren, ob nun direkt genommen werden kann, oder aber wenn es nicht geht, muß er ausgezahlt werden.


mikael
beantwortet von mikael am 5. November 2009 11:06
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Ich würde da drüber mit meinem Arbeitgeber reden, entweder gehst Du in den Urlaub oder Du läßt Dir die Urlaubstage bezahlen.


anonym
beantwortet von Freckles13 am 5. November 2009 11:06
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Der Urlaub steht Dir zu. Er muss Dir entweder gewährt werden oder Du bekommst ihn ausgezahlt.


anonym
beantwortet von anjanni am 5. November 2009 11:05
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Der Arbeitgeber kann den Urlaub nicht verweigern.


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