Meine Chefin hat mich, nach erfolglosem Mobbing ihrerseits, zum 30.09. kündigt und will mir jetzt meine Überstunden und Urlaubsanspruch auf das Septembergehalt anrechnen, nur damit sie mir die Überstunden nicht auszahlen muß. Ist das rechtens ? Wenn nein, bringt es was, wenn ich mich bis 30.09, krankschreiben lasse ? Muß sie mir dann die Ü-Std. auszahlen ?

Also ich meine, es steht Dir zu, Deine Überstunden bezahlt zu bekommen wenn es nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Wenn Du Dich krankschreiben lässt ist das zwar nicht grad guter Stil aber sie wäre dann gezwungen die geleistete Arbeit zu bezahlen. Ob sich das allerdings nach der Steuer als so klug erweist wird sich zeigen...

Sicher muss Sie dir den Anspruch auszahlen. Wenn Sie dies im September "verrechnet" heißt das ja, dass Du dafür zu Hause bleiben darfst und den entsprechenden Anspruch vergütet. Bist Du krank, so steht Dir das Geld natürlich auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses zusätzlich zu. Ob Du diesen Weg gehen willst, musst Du mit Deinem Gewissen vereinbaren. Solltes Du dies noch nicht sowieso getan haben, so rate ich Dir auch schleunigst mit der Kündigung zum Anwalt oder zur Gewerkschaft zu gehen und dagegen zu klagen, allein zur Sicherung des Arbeitslosengeldes. Beachte hier die Fristen. Sind recht knapp.
Vielen Dank für die Antwort. Normalerweise bin ich ein grundehrlicher Mensch, aber was diese Frau mir seit 4 Monaten erfolglos angetan hat, ihr letzter Weg war nun die Kündigung um mich "kleinzukriegen", da vergesse auch ich mal meine Moral.
Geh zum Arbeitsamt die können dir in der Situation bestimmt einen Rat geben. Eventuell stellen die dir auch einen Anwalt
überstunden muß man so und so auszahlen aber ich würde auch krank werden....

wenn du jetzt krank machst siehst du vielleicht keinen cent mehr.informiere die bei einem guten anwalt..

also den urlaub muss sie dir auszahlen im falle einer krankmeldung. überstunden müssten im arbeitsvertrag geregelt sein, ob abbummeln oder auszahlen, wenn auszahlung vereinbart ist, muss sie dir diese dann auch auszahlen