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Kündigung, danach Krankschreibung ?

gefragt von trueffel63 am 03.09.2009 um 18:36 Uhr

Meine Chefin hat mich, nach erfolglosem Mobbing ihrerseits, zum 30.09. kündigt und will mir jetzt meine Überstunden und Urlaubsanspruch auf das Septembergehalt anrechnen, nur damit sie mir die Überstunden nicht auszahlen muß. Ist das rechtens ? Wenn nein, bringt es was, wenn ich mich bis 30.09, krankschreiben lasse ? Muß sie mir dann die Ü-Std. auszahlen ?

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recht x 35.219 ueberstunden--kuendigung x 1

treckers
beantwortet von treckers am 3. September 2009 18:40
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Also ich meine, es steht Dir zu, Deine Überstunden bezahlt zu bekommen wenn es nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Wenn Du Dich krankschreiben lässt ist das zwar nicht grad guter Stil aber sie wäre dann gezwungen die geleistete Arbeit zu bezahlen. Ob sich das allerdings nach der Steuer als so klug erweist wird sich zeigen...


bulli66
beantwortet von bulli66 am 3. September 2009 18:37
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nur ein anwalt hilft dir jetzt weiter.


DickeBertha
beantwortet von DickeBertha am 3. September 2009 20:12
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Sicher muss Sie dir den Anspruch auszahlen. Wenn Sie dies im September "verrechnet" heißt das ja, dass Du dafür zu Hause bleiben darfst und den entsprechenden Anspruch vergütet. Bist Du krank, so steht Dir das Geld natürlich auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses zusätzlich zu. Ob Du diesen Weg gehen willst, musst Du mit Deinem Gewissen vereinbaren. Solltes Du dies noch nicht sowieso getan haben, so rate ich Dir auch schleunigst mit der Kündigung zum Anwalt oder zur Gewerkschaft zu gehen und dagegen zu klagen, allein zur Sicherung des Arbeitslosengeldes. Beachte hier die Fristen. Sind recht knapp.

Kommentar von trueffel63 am 4. September 2009 07:46

Vielen Dank für die Antwort. Normalerweise bin ich ein grundehrlicher Mensch, aber was diese Frau mir seit 4 Monaten erfolglos angetan hat, ihr letzter Weg war nun die Kündigung um mich "kleinzukriegen", da vergesse auch ich mal meine Moral.


anonym
beantwortet von karlatwo am 3. September 2009 18:39
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Geh zum Arbeitsamt die können dir in der Situation bestimmt einen Rat geben. Eventuell stellen die dir auch einen Anwalt


anonym
beantwortet von liebesfrauchen am 3. September 2009 18:39
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überstunden muß man so und so auszahlen aber ich würde auch krank werden....


leandra6
beantwortet von leandra6 am 3. September 2009 18:38
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wenn du jetzt krank machst siehst du vielleicht keinen cent mehr.informiere die bei einem guten anwalt..

Kommentar von 6a8b304dd7e7d9861688dfd610d0d6d7smallMalinea am 3. September 2009 18:39

mit krankmeldung kann sich der arbeitgeber nicht um eine gehaltszahlung drücken..

Kommentar von 3d8118a7cbb62b875f8f11e6c6623988smalltreckers am 3. September 2009 18:40

Stimmt!!!


Malinea
beantwortet von Malinea am 3. September 2009 18:37
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also den urlaub muss sie dir auszahlen im falle einer krankmeldung. überstunden müssten im arbeitsvertrag geregelt sein, ob abbummeln oder auszahlen, wenn auszahlung vereinbart ist, muss sie dir diese dann auch auszahlen


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