gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Kündigung bei Schwangerschaft

gefragt von ElisabethWElisabethW am 25.08.2008 um 11:52 Uhr

Wenn man gekündigt wird und ein paar Tage später erfährt, dass man schwanger ist, ist die Kündigung dann rechtens?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Gesundheit (59124)
Recht (34633)
Schwangerschaft (3998)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 25. August 2008 12:07
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kommt darauf an. § 9 Mutterschutzgesetz legt die Voraussetzungen fest:

http://kuerzer.de/p2pg7LYOi

° Die Schwangerschaft muss bei Ausspruch der Kündigung schon bestanden haben

° Dem Arbeitgeber muss die Schwangerschaft innerhalb zweier Wochen nach Erhalt der Kündigung mitgeteilt werden (der Nachweis durch ärztliches Attest kann später noch nachgeholt werden)

° Sind mehr als zwei Wochen seit Erhalt der Kündigung vergangen, macht die unverzügliche (praktisch sofortige) Mitteilung der Schwangerschaft die Kündigung unwirksam, wenn die Schwangere die Schwangerschaft ohne Verschulden nicht kannte. Überspitzt: War der Bauch schon dick und die Schwangere hat nicht nach einer Schwangerschaft untersuchen lassen, ist sie selbst schuld an der Unkenntnis und kann sich nach Ablaf von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung nicht mehr darauf berufen.

Kommentar von Simple_avatar2smallElisabethW am 25. August 2008 12:31

Herzlichen Dank für Deine fundierte Info.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 25. August 2008 13:08

Viel Glück :-)


anonym
beantwortet von Mietnormade am 25. August 2008 11:54
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 25. August 2008 11:59

Korrekt.


skywalker66
beantwortet von skywalker66 am 25. August 2008 11:55
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja. Ein Kündigungsschutz besteht erst nach vorlegen des Mutterpasses.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 25. August 2008 11:58

Eigentlich reicht es, die Scheangerschaft mitzuteilen. Papiere und Atteste kann man nachreichen.


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 25. August 2008 11:55
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, da gibt es eigentlich nichts mehr zu fragen.

LG Wolpertinger

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 25. August 2008 11:58

DH!


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 25. August 2008 12:04
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke schon, denn sonst könnte ja jede sich nach einer Kündigung einfach "schwängern" lassen...und schon würde Kündigungsschutz bestehen. Das geht ja nicht...und deswegen denke ich, dass nur der Kündigungsschutz besteht, wenn der Arbeitgeber davon weiß = nicht im Nachhinein.

Kommentar von 07266a80c634d754e034a147040081a4smallMasoud53 am 29. Oktober 2008 10:42

Korrekt,denn Schwangerschaft sollte Privatsache bleiben.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 25. August 2008 11:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dann ja. Den Kündigungs schutz gibt's dann, wenn man sich zuerst schwanger meldet.


malli
beantwortet von malli am 25. August 2008 11:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

leider ja! kündigungs schutz besteht erst wenn du es deinem chef gesagt hast.aber sags ihm doch einfach noch vielleicht weiß er nicht so gut bescheid und nimmt die kündigung zurück!


anonym
beantwortet von milla1201 am 25. August 2008 14:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das war bei mir auch der Fall! Ich hatte ca. 1 Wo. nach erhalt der Kündigung festgestellt, dass ich schwanger bin. Bin gleich zum Arzt und habe das Attest beim "noch Arbeitgeber" eingereicht, du hast 14 tage Zeit, gegen die Kündigung vorzugehen. Mit Erfolg, der Arbeitgeber musste die Kündigung zurückziehen, da die Schwangerschaft bereits bei der Kündigung bestanden hat! Leider gilt dies wohl nur bei sog. unbefristeten Arbeitsverträgen. Aber auch bei Zeitverträgen würde ich dagegen vorgehen, denn viele Häuser wissen dies nicht und nehmen auch so die Kündigung zurück.Ich war damals sogar noch am Ende der Probezeit! Viel Glück!!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.