Wenn man gekündigt wird und ein paar Tage später erfährt, dass man schwanger ist, ist die Kündigung dann rechtens?
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Das kommt darauf an. § 9 Mutterschutzgesetz legt die Voraussetzungen fest:
° Die Schwangerschaft muss bei Ausspruch der Kündigung schon bestanden haben
° Dem Arbeitgeber muss die Schwangerschaft innerhalb zweier Wochen nach Erhalt der Kündigung mitgeteilt werden (der Nachweis durch ärztliches Attest kann später noch nachgeholt werden)
° Sind mehr als zwei Wochen seit Erhalt der Kündigung vergangen, macht die unverzügliche (praktisch sofortige) Mitteilung der Schwangerschaft die Kündigung unwirksam, wenn die Schwangere die Schwangerschaft ohne Verschulden nicht kannte. Überspitzt: War der Bauch schon dick und die Schwangere hat nicht nach einer Schwangerschaft untersuchen lassen, ist sie selbst schuld an der Unkenntnis und kann sich nach Ablaf von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung nicht mehr darauf berufen.
Ja
Indy72 am 25. August 2008 11:59 Korrekt.

Ja. Ein Kündigungsschutz besteht erst nach vorlegen des Mutterpasses.
Indy72 am 25. August 2008 11:58 Eigentlich reicht es, die Scheangerschaft mitzuteilen. Papiere und Atteste kann man nachreichen.

Ja, da gibt es eigentlich nichts mehr zu fragen.
LG Wolpertinger
Indy72 am 25. August 2008 11:58 DH!

Ich denke schon, denn sonst könnte ja jede sich nach einer Kündigung einfach "schwängern" lassen...und schon würde Kündigungsschutz bestehen. Das geht ja nicht...und deswegen denke ich, dass nur der Kündigungsschutz besteht, wenn der Arbeitgeber davon weiß = nicht im Nachhinein.
Masoud53 am 29. Oktober 2008 10:42 Korrekt,denn Schwangerschaft sollte Privatsache bleiben.

Dann ja. Den Kündigungs schutz gibt's dann, wenn man sich zuerst schwanger meldet.

leider ja! kündigungs schutz besteht erst wenn du es deinem chef gesagt hast.aber sags ihm doch einfach noch vielleicht weiß er nicht so gut bescheid und nimmt die kündigung zurück!
Das war bei mir auch der Fall! Ich hatte ca. 1 Wo. nach erhalt der Kündigung festgestellt, dass ich schwanger bin. Bin gleich zum Arzt und habe das Attest beim "noch Arbeitgeber" eingereicht, du hast 14 tage Zeit, gegen die Kündigung vorzugehen. Mit Erfolg, der Arbeitgeber musste die Kündigung zurückziehen, da die Schwangerschaft bereits bei der Kündigung bestanden hat! Leider gilt dies wohl nur bei sog. unbefristeten Arbeitsverträgen. Aber auch bei Zeitverträgen würde ich dagegen vorgehen, denn viele Häuser wissen dies nicht und nehmen auch so die Kündigung zurück.Ich war damals sogar noch am Ende der Probezeit! Viel Glück!!
Herzlichen Dank für Deine fundierte Info.
Viel Glück :-)