Hallo, ich bin während der Probezeit erkrankt. Nun hat der Arbeitgebeber mir die Kündigung zugeschickt. Ist eine Kündigung während der Probezeit bei einer Krankschreibung überhaupt rechtlich haltbar. Bin dankbar für eine schnelle Antwort.
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
Informationen unter www.arbeitsrecht.de und bei den Gewerkschaften ww.dgb.de
In der Zeit der Krankheit in der Probezeit kann jeder Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen die Kündigung aussprechen.Bei einem Arbeits oder Wegeunfall Besteht Kündigungsschutz.
bommel65 am 4. Dezember 2007 13:29 Yepp!
bitmap am 5. Dezember 2007 03:39 "Bei einem Arbeits oder Wegeunfall Besteht Kündigungsschutz."
Das ist schlicht und ergreifend falsch.
Bei einem Arbeits oder Wegeunfall tritt die Berufsgenossenschaft ein. und wer sagt,das ist falsch soll mir aus dem Sozialgesetzbuch den den § sagen.Bei einem Wegwunfall oder einem Arbeitsunfall ist immer die Berufsgenossenschaft zuständig. Oder wollen Sie lügen ?
bitmap am 5. Dezember 2007 17:29 Hää? Was soll denn das jetzt bitte mit dem Kündigungsschutz zu tun haben? Kündigungsschutz gibts für:
Schwangere (Mutterschutzgesetz)
Betriebsräte (Kündigungsschtzgesetz)
Schwerbehinderte nach 6 Monaten Beschäftigung (SGB IX)
Arbeitnehmer in Elternzeit (BEEG)
Arbeitnehmer nach 6 Monaten bei einer Firmengröße mit mehr als 10 Arbeitnehmern
... aber nicht bei der in der thread-Frage bestehenden Konstellation. Und was das ganze mit lügen zu tun haben soll, versteh ich schon gleich gar nicht.

Hast du deine Krankmeldung (AU) abgegeben?Soweit ich weiß, hat man während einer Krankheit Kündigungsschutz. Das darf dein (Ex-)Arbeitgeber eigentlich nicht machen.
Ob er das darf oder nicht - wenn Du nicht gerade für den Rest der Probezeit krank bist, kündigt er Dir eben hinterher... Der Unterschied ist wohl nicht so groß, nehme ich an.
Krankheit in der Probezeit schützt nicht vor Kündigung.
Infos hier: http://www.jobber.de/studenten/iptc-tmn-20030303-9-dpa_3523422.nitf.htm
Auf einen kurzen Nenner gebracht, ja das ist möglich und wohl auch rechtens (um Moral geht es nicht). Während der Probezeit kann jeder Vertragspartner ohne die Angabe von Gründen kündigen. Ich habe das mal so erlebt: Ich lag im Krankenhaus, im Nebenbett ein junger Mann, der auf dem Weg zur Arbeit einen Verkehrsunfall hatte. Er hatte seinen Ausbeuter telefonisch informiert und schon am nächsten Tag brachte ihm sein Bruder das Kündigungsschreiben mit.

Gesetzeskonform ist das nicht, weil man eben krankheitshalber und/oder während einer Erkrankung nicht gefeuert werden darf. Allerdings machen das viele Arbeitgeber in der Probezeit einfach so, wenn sie vom Kandidaten nicht gerade begeistert sind. Klar, dass keiner den Rausschmiss mit der Erkrankung begründet, was ja ungesetzlich wäre. Normalerweise ist es halt eine "ordentliche Kündigung innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Aründen"!
bitmap am 5. Dezember 2007 03:41 "Gesetzeskonform ist das nicht, weil man eben krankheitshalber und/oder während einer Erkrankung nicht gefeuert werden darf."
Falsch!
Sie sind im Irrtum,in der Probezeit darf ein Arbeitsnehmer in der Zeit von Sekunden vom Arbeitsgeber ohneb Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis Gekündigt werden.So ist die Deutsche Rechtssprechung.
bitmap am 5. Dezember 2007 17:33 Ich glaub du hast mich falsch verstanden. Ich meinte, dass es falsch ist, dass man nicht gekündigt werden könne, wegen eines Arbeitsunfalls. Und außerdem wiferspricht sich deine Aussage mit der anderen, die du getätigt hast. Mal gehts, mal nicht. Ja was denn nun?

Zweifellos zulässig. Krankheit ist kein Hindernis für eine Kündigung, ganz im Gegenteil können Krankheiten sogar als Grund zur Rechtfertigung einer Kündigung herhalten.
www.dgb.de