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Kündigung bei Krankheit in der Probezeit

gefragt von moppedmann am 04.12.2007 um 10:55 Uhr

Hallo, ich bin während der Probezeit erkrankt. Nun hat der Arbeitgebeber mir die Kündigung zugeschickt. Ist eine Kündigung während der Probezeit bei einer Krankschreibung überhaupt rechtlich haltbar. Bin dankbar für eine schnelle Antwort.


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anonym
beantwortet von Mehamm123 am 4. Dezember 2007 11:02
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Informationen unter www.arbeitsrecht.de und bei den Gewerkschaften ww.dgb.de

Kommentar von Mehamm123 am 4. Dezember 2007 11:02

anonym
beantwortet von rama6 am 4. Dezember 2007 11:22
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In der Zeit der Krankheit in der Probezeit kann jeder Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen die Kündigung aussprechen.Bei einem Arbeits oder Wegeunfall Besteht Kündigungsschutz.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 4. Dezember 2007 13:29

Yepp!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 5. Dezember 2007 03:39

"Bei einem Arbeits oder Wegeunfall Besteht Kündigungsschutz."

Das ist schlicht und ergreifend falsch.

Kommentar von rama6 am 5. Dezember 2007 16:34

Bei einem Arbeits oder Wegeunfall tritt die Berufsgenossenschaft ein. und wer sagt,das ist falsch soll mir aus dem Sozialgesetzbuch den den § sagen.Bei einem Wegwunfall oder einem Arbeitsunfall ist immer die Berufsgenossenschaft zuständig. Oder wollen Sie lügen ?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 5. Dezember 2007 17:29

Hää? Was soll denn das jetzt bitte mit dem Kündigungsschutz zu tun haben? Kündigungsschutz gibts für:

  • Schwangere (Mutterschutzgesetz)

  • Betriebsräte (Kündigungsschtzgesetz)

  • Schwerbehinderte nach 6 Monaten Beschäftigung (SGB IX)

  • Arbeitnehmer in Elternzeit (BEEG)

  • Arbeitnehmer nach 6 Monaten bei einer Firmengröße mit mehr als 10 Arbeitnehmern

... aber nicht bei der in der thread-Frage bestehenden Konstellation. Und was das ganze mit lügen zu tun haben soll, versteh ich schon gleich gar nicht.


Blacky2006
beantwortet von Blacky2006 am 4. Dezember 2007 10:57
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Hast du deine Krankmeldung (AU) abgegeben?Soweit ich weiß, hat man während einer Krankheit Kündigungsschutz. Das darf dein (Ex-)Arbeitgeber eigentlich nicht machen.


anonym
beantwortet von anjanni am 4. Dezember 2007 10:59
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Ob er das darf oder nicht - wenn Du nicht gerade für den Rest der Probezeit krank bist, kündigt er Dir eben hinterher... Der Unterschied ist wohl nicht so groß, nehme ich an.


kaischrodt
beantwortet von kaischrodt am 4. Dezember 2007 10:59
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Krankheit in der Probezeit schützt nicht vor Kündigung.

Infos hier: http://www.jobber.de/studenten/iptc-tmn-20030303-9-dpa_3523422.nitf.htm


anonym
beantwortet von oldbag1 am 4. Dezember 2007 11:02
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Auf einen kurzen Nenner gebracht, ja das ist möglich und wohl auch rechtens (um Moral geht es nicht). Während der Probezeit kann jeder Vertragspartner ohne die Angabe von Gründen kündigen. Ich habe das mal so erlebt: Ich lag im Krankenhaus, im Nebenbett ein junger Mann, der auf dem Weg zur Arbeit einen Verkehrsunfall hatte. Er hatte seinen Ausbeuter telefonisch informiert und schon am nächsten Tag brachte ihm sein Bruder das Kündigungsschreiben mit.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 4. Dezember 2007 11:08
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Gesetzeskonform ist das nicht, weil man eben krankheitshalber und/oder während einer Erkrankung nicht gefeuert werden darf. Allerdings machen das viele Arbeitgeber in der Probezeit einfach so, wenn sie vom Kandidaten nicht gerade begeistert sind. Klar, dass keiner den Rausschmiss mit der Erkrankung begründet, was ja ungesetzlich wäre. Normalerweise ist es halt eine "ordentliche Kündigung innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Aründen"!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 5. Dezember 2007 03:41

"Gesetzeskonform ist das nicht, weil man eben krankheitshalber und/oder während einer Erkrankung nicht gefeuert werden darf."

Falsch!

Kommentar von rama6 am 5. Dezember 2007 16:41

Sie sind im Irrtum,in der Probezeit darf ein Arbeitsnehmer in der Zeit von Sekunden vom Arbeitsgeber ohneb Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis Gekündigt werden.So ist die Deutsche Rechtssprechung.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 5. Dezember 2007 17:33

Ich glaub du hast mich falsch verstanden. Ich meinte, dass es falsch ist, dass man nicht gekündigt werden könne, wegen eines Arbeitsunfalls. Und außerdem wiferspricht sich deine Aussage mit der anderen, die du getätigt hast. Mal gehts, mal nicht. Ja was denn nun?


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 4. Dezember 2007 11:46
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Zweifellos zulässig. Krankheit ist kein Hindernis für eine Kündigung, ganz im Gegenteil können Krankheiten sogar als Grund zur Rechtfertigung einer Kündigung herhalten.


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