gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Kündigung bei Kabeldeutschland

gefragt von stoye2000 am 05.06.2008 um 14:40 Uhr

Hallo. Also, ich werde meine Wohnung kündigen und ins Ausland gehen zum Praktikum für 5 Monate. Deswegen will ich meinen Kabelanschluss bei KD kündigen. Nun hat der 'nette' Mitarbeiter am Telefon gesagt, dass ich dann nachweisen muss, dass ich ins Ausland gehe. Ist das legitim? Muss meine Kündigung begründet sein? Wenn ja, sind die berechtigt von mir so einen 'Nachweis' zu fordern?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

fernsehen (6747)
kuendigung (2642)
nachweis (48)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Bluce am 5. Juni 2008 14:42
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, sofern der VERTRAG verfrüht und somit nicht zu dem vereinbarten Termin gekündigt wird.

Dies ist ja hier der Fall.

MfG!


mamalita
beantwortet von mamalita am 5. Juni 2008 14:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Als wir umgezogen sind, hatte KD das ohne Probleme gemacht... Nur diese Fernsehkarte- da gabs ein bissel Probleme. Erst wollten sie diese nicht mehr zurück, später gabs Zopf, weil sie die Karte noch nicht hatten... Schick doch ne Kopie von Mietvertrag o.ä. zu.


Birte312
beantwortet von Birte312 am 5. Juni 2008 14:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Haben sie bei mir auch gemacht. Ich habe bei meiner Ummeldung eine Bestätigung, bzw. Abmeldung von der Stadt bekommen. Hab ich in meinem zuständigen Ortsamt nachgehakt, woraufhin ich etwas schriftlich bekam. Die Kündigung bei Kabel Deutschland ging ohne Probleme über die Bühne.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Probleme mit Kabeldeutschland

    Kündigung Kabeldeutschland

    Internet mit Kabeldeutschland???

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.