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Kündigung bei der Telekom ohne neuen Anschluss. Wird Tele2 damit automatisch mit gekündigt?

gefragt von dinchen1979 am 17.06.2009 um 17:35 Uhr

Hallo,

Im Februar 2005 habe ich meinen Telekomvertrag gekündigt. Zusätzlich hatte ich auch einen Vertrag mit der Tele2. Der Anschluss war also tot, da ich die Wohnung aufgegeben und ins Ausland gezogen bin. Über diese Nummer / Name und Adresse konnten also keine Telefongespräche mehr geführt werden. Im Oktober 2006 erhielt ich dann eine Rechnung von Tele2 , oder besser Infoscore (Incassofirma) für Gesprächskosten, die ich ja nie hätte führen können, da kein Anschluss über meinen Namen vorhanden war. Dies habe ich dann von Irland aus versucht zu klären und habe auch ein Fax geschickt der dies alles aufklären sollte (lt. Telefon mit der Firma völlig ausreichend). Nun bin ich wieder in Deutschland und knapp 2 Jahre später erhalte ich eine neue Rechnung mit Zusatzkosten (von 30€ auf 80€ gestiegen) und mir wird erklärt, ohne schriftlichen Beweis das ich bei Tele2 gekündigt habe, muß ich den Betrag zahlen. Meine Frage ist nun, wenn ein Telefonanschluss komplett gekündigt wird und auch kein neuer Anschluss über diesen Namen angelegt wurde, wie kann Tele2 (Vertrag ohne Grundgebühr) Gesprächskosten berechnen wenn es kein Telefonanschluss gab. Ist das überhaupt möglich?

Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen. Vielen Dank vorab und Gruß Nadine

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Kündigung x 2.773 Telekom x 608 Tele2 x 9

anonym
beantwortet von Comstock am 17. Juni 2009 17:42
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Verständnisfrage: Wieso hattest gleichzeitig Verträge bei der Telekom und bei Tele2? Call by Call? Dann bitte doch Tele2 um eine Rechnung, aus der hervorgeht, wann du Gespräche geführt haben sollst. Ansonsten Nerven behalten und nicht einschüchtern lassen.

Kommentar von Simple_avatar9smallBowlinghexe am 17. Juni 2009 17:45

besser hät ich es nicht sagen können :)

Kommentar von dinchen1979 am 17. Juni 2009 17:46

Dann mach ich das so.. vielen Dank für die Antworten. :)


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 17. Juni 2009 17:36
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Wenn du dem Vermieter kündigst, werden ja auch nicht automatisch deine Autoversicherung und der Handyvertrag gekündigt

2 verschiedene Verträge bedeuten auch 2 Kündigungen

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 17. Juni 2009 17:40

Die Kosten für die angeblichen Gebühren müssen sie dir nachweisen

Kommentar von dinchen1979 am 17. Juni 2009 17:43

Die Frage ist doch aber, wie können Gesprächskosten über meinen Tele2vertrag entstehen, wenn es gar keinen Telefonanschluss mehr gibt auf dem Telefoniert hätte können. 1 Jahr nach dem der Anschluss gekündigt wurde. Es wurde niewieder ein Telefonanschluss auf meinem Namen und Adresse angelegt. Nadine

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 17. Juni 2009 17:47

Wenn es nicht so ist, können sie es dir auch nicht nachweisen....so lange würde ich auch nicht bezahlen


anonym
beantwortet von RedCube am 15. Oktober 2009 08:59
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Du hättest mit dem Telekom Vertrag auch den Tele 2 Vertrag kündigen müßen. Dann steht da noch die Frage im Raum wohin bzw. an wem hat die Tele2 die Rechnungen geschickt? Lg. Red


anonym
beantwortet von Tobias1979 am 18. Juni 2009 00:06
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Tele2 muss selbst zusätzlich gekündigt werden.


Jule1973
beantwortet von Jule1973 am 17. Juni 2009 17:42
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hast du denn auf dein Fax keine Antwort bekommen? Und warum schicken die gleich ne Inkassofirma, es müssen doch eigentlich Rechnungen vorausgegangen sein?

Evtl. mal beim Verbraucherschutz nachfragen, wie die Rechtslage aussieht - ich weiß aber nicht, ob die kostenfrei beraten, also ist die Frage, ob man in den sauren Apfel beißt und zahlt - und kündigt, oder es evtl. auch drauf ankommen lässt...

aber ich glaube schon, dass du in der Beweispflicht für die Kündigung (die es ja nicht gab) bist...

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 17. Juni 2009 17:48

trotzdem ist Tele2 in der Beweispflicht der angeblichen Telefongebühren

Kommentar von Simple_avatar2smallJule1973 am 17. Juni 2009 18:00

aber nicht über jedes geführte Gespräch, wenn nicht ein Einzelnachweis vertraglich vereinbart war. Hab ich zumindest neulich in nem ähnlichen Fall gehört.

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 17. Juni 2009 18:12

eine erbrachte Leistung muß im Zweifelsfall nachgewiesen werden

Kommentar von Simple_avatar2smallJule1973 am 17. Juni 2009 18:18

vielleicht ists ja hier auch nur die Grundgebühr - und die, weil der Vertrag nícht gekündigt wurde? Ich würde da einfach nachfragen, die müssen sich ja irgenwie melden


Bowlinghexe
beantwortet von Bowlinghexe am 17. Juni 2009 17:41
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eigentlich muß du t 2 extra kündigen aber ist T2 nicht nur für günstige gespräche ohne grundgebühr wie sollst du telefoniert haben ohne anschluß


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