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Kündigung aus einem Zimmer in einem Personalwohnheim

gefragt von Esartar am 05.11.2009 um 11:16 Uhr

Hallo, ich wohne noch zur Zeit in einem Personalwohnheim. Ich habe die Kündigung Ende September zu Ende Oktober erhalten. Ich konnte bis jetzt leider keine neue Wohnung finden und habe mich deshalb jetzt auf die Sozialklausel berufen, da ich hier eine Ausbildung mache und mir einfach nichts anderes leisten kann und meine Eltern einfach zu weit weg wohnen (130 km und 210km) Zu dem bin ich bei ca 100 Zimmern der einzige der eine Kündigung erhalten hat, was mich sehr verwundert. Eine Begründung habe ich nie erhalten und frage mich jetzt wie ich mich weiterhin verhalten soll. Heute habe ich Post erhalten, dass ich das Zimmer umgehend übergeben soll. Soll ich denn nun auf der Straße wohnen? Was kann der Vermieter jetzt gegen mich machen? (Räumungsklage???) Denn ich würde gerne hier weiterwohnen. Hoffe auf schnelle Hilfe.

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Mietrecht x 3.904 Kündigung x 2.774 Personalwohnheim x 1

anonym
beantwortet von Gerhart am 6. November 2009 11:02
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Der Status Personalwohnheim erscheint mir wie Studentenwohnheim oder Wohnheim für Auszubildende. Wenn du schreibst, dass du nicht mehr unter Vertrag seiest, nehme ich an, dass du in diesem Wohnheim als Auzubildender eingezogen bist und das die Gründe für dein Wohnrecht nun nicht mehr vorliegen. Deshalb muss der Eigentümer oder Betreiber keinen Kündigungsgrund nennen und hat dir rechtens und fristgerecht gekündigt. Hat er auf dein Widerspruchsrecht in der Kündigung hingewiesen? Gibt es im Mietvertrag einen Ausschluss des § 545 BGB? Erkläre dem Vermieter, dass Du der Kündigung widersprichst mit dem Hinweis auf fehlenden und bezahlbaren Wohnraum und zahle sofort die Miete ein. Ich wünsche Glück.


adianthum
beantwortet von adianthum am 5. November 2009 11:22
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Machst du deine Ausbildung denn trotzdem weiter bei diesem Träger/Vermieter? Wenn ja, dann müsstest du eigentlich dagegen angehen können- aber ob das Arbeitsklima dann noch erträglich bleibt? Mach soziale Härteregelung geltend- so heißt das glaube ich. Und wenn du noch unter 21 bist frag beim Jugendamt ob die dir vielleicht helfen können.

Kommentar von Esartar am 5. November 2009 11:44

Ich bin hier nicht mehr unter Vertrag. Aber rund 50% sind dies zum jetztigen Zeitpunkt auch nicht und manche waren es sogar nie! Ich bin bereits über 23. Wenn ich also auf soziale Härte plädieren würde, hätte ich dann Chancen zumindest bis zum Ausbildungsende hier wohnen zu bleiben oder halt so lange bis ich was vergleichbares gefunden habe?


mikael
beantwortet von mikael am 5. November 2009 11:19
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Nimm Dir einen Anwalt, der soll herausbekommen, warum diese Kündigung ausgesprochen wurde. Du hast erst einmal Zeit gewonnen.


anonym
beantwortet von Torenti am 5. November 2009 11:19
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ruf doch mal den vermieter an und frage warum du gekündigt wurdest und schildere deine situation. hast du irgendwas angestelle?


SweetAngel24
beantwortet von SweetAngel24 am 5. November 2009 11:19
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haben Sie dem Wohnheim irgentein Grund gegeben das sie gekündigt hätten werden können. z.B zu laut oder so??

wenn nein würd ich mich mal an die Leitung von diesem Wohnheim wenden weil die können Sie nicht einfach so auf die straße setzen

Kommentar von Esartar am 5. November 2009 11:40

Ich war nie zu laut oder belästigend oder sonst irgendwas was gegen die Hausordnung verstößt. Eher das Gegenteil. Ich nehme es einfach hin wenn jemand anderes zu laut ist und beschwere mich nicht einmal weil es ja meistens nur von kurzer Dauer ist.


anonym
beantwortet von anjanni am 5. November 2009 11:19
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Leider gelten in Wohnheimen die ganzen Kündigungsfristen und auch andere Regelungen nicht. Kündigung ist dort einfacher.

Ich würde mich in dieser Situation aber trotzdem mal an den Mieterverein wenden. Die unterstützen Dich gegen einen relativ geringen Jahresbeitrag.

Und ja: wenn Du nichts gegen die Kündigung unternimmst, kommt zwangsläufig die Räumungsklage. Das wird nur ziemlich teuer - für Dich.


Weltraumhippe
beantwortet von Weltraumhippe am 5. November 2009 11:18
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Anrufen und nach dem Grund fragen und ihm Deine Situation schildern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es keinen Grund gibt.


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