Kündigung aufgrund gesundheitlichen Gründen

7 Antworten

Vorsicht!!! Böse Falle!!! Dir droht eine dreimonatige Sperre des Arbeitslosengeldes!

Du darfst auf keinen Fall, auch nicht aus gesundheitlichen Gründen, eigenständig kündigen. Geh zu Deinem Arbeitgeber und lass Dich kündigen, sofern man mit dem reden kann.

Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen kündigen willst, dann geht das nicht ohne den medizinischen Dienst des Arbeitsamtes. Du musst dann unbedingt nachweisen können, dass Du an einer Depression und Angstzuständen leidest, musst in Behandlung sein usw. usf. - die genauen Regelungen dazu kenne ich nicht.

Aber einfach so aus gesundheitlichen Gründen gekündigt - das akzeptiert das Amt nicht, schließlich könntest Du ja auch einfach weiter im Krankenstand bleiben und später Deine Arbeit wieder aufnehmen. Eine Depression ist ja gut behandelbar mit Antidepressiva und auch die Ängste lassen sich medikamentös und therapeutisch behandeln. Du hast also eine gute Prognose und der Arbeitgeber kann Dich deshalb auch nicht krankheitsbedingt kündigen, es sei denn, es würden eindeutige Gutachten vorliegen, dass eben doch keine gute Prognose hast.

Frage vorher beim deinem Arbeitsamt an. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig bist, bist du auch nicht arbeitssuchend und erhälts somit auch kein ALG.

.. außer vielleicht ergänzendes ALG II, falls das Krankengeld alleine nicht ausreicht.

wenn Du selbst kündigst, bekommst Du immer eine Sperrfrist, egal was Du reinschreibst. Helfen kann Dir ein Attest vom Arzt. Dazu würde ich aber an Deiner Stelle vorher erst mal mit dem Arbeitsamt sprechen!

Eine Eigenkündigung heißt grundsätzlich, dass du deinen Arbeitsplatz grob fahrlässig aufs Spiel gesetzt hast. Wenn du nicht nachweisen kannst, dass z.B. ein konkretes Arbeitsangebot vertragswidrig nicht aufgenommen werden kann, bekommst du auf jeden Fall 12Wochen Sperre. Selbst gesundheitliche Gründe musst du durch ärztliches Attest und ggfs Gegengutachten beweisen.

Wenn du kündigst, bekommst du immer eine Sperrfrist. Du darfst ein Arbeitsverhältnis nicht einfach aufgeben.

Besprich das doch mit deinem AG, ob er dir nicht kündigen würde.