Wenn ein Arbeitsverhältnis fristgerecht gekündigt wird, und der Arbeitnehmer ca. drei Wochen später wieder von demselben Arbeitgeber eingestellt wird, spricht man allgemein von der Übertragung des Arbeitgeberrisikos auf den Arbeitnehmer. Ist so eine Kündigung denn dann wirksam?

Vermutlich war der bisherige Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer "zu Gut" und im neuen Vertrag werden schlechtere Bedingungen für den AN vereinbart.Das wäre natürlich über eine Änderungskündigung auch zu regeln gewesen.Das Ganze erscheint mir doch recht seltsam.

Wann wird der Arbeitgeber wieder eingestellt? Wenn der Kündigungszeitraum bereits abgelaufen ist oder während des Zeitraumes eine Wiedereinstellung erfolgt ist. Es sind alles separate Rechtsfälle. Die Kündigung muss schritlich aufgehoben werden. Es geht auch über eine Änderungskündigung. Das ist aufgrund dieser vagen Infos schwierig zu beurteilen. Mein Freund ist Jurist.
akademikus am 5. Dezember 2008 10:26 guter freund, DH!
Beispiel: Das Arbeitsverhältnis wird zum 30.11. fristgemäß gekündigt. Der Arbeitnehmer wird am 15.12. wieder eingestellt.
Schoenvonhinten am 5. Dezember 2008 10:29 Dann ist ein neuer Arbeitsvertrag entstanden und die ursprüngliche Kündigung war doch wirksam, sofern keine Kündigungsschutzklage erhoben wurde. Was hat das mit einer Risikoverlagerung zu tun? Es gilt dann wieder das aktuelle Arbeitsrecht.
bitmap am 5. Dezember 2008 10:34 ''Was hat das mit einer Risikoverlagerung zu tun?''
Weil z.B. der Arbeitnehmer wieder bei Null anfängt. Ohne Kündigungsschutz.
Schoenvonhinten am 5. Dezember 2008 10:35 Aber das ist doch völlig normal bei Neueinstellungen. Man kann sich doch darauf einigen, dass es keine Probezeit mehr gibt.
bitmap am 5. Dezember 2008 10:42 Na wenn man vorher schon Kündigungsschutz hatte, dann ist es einfach ärgerlich für den Arbeitnehmer. Mit ner Probezeit hat der Kündigungsschutz nichts zu tun.
In diesem Fall gab es Probleme mit der Krankenkasse, da diese nicht von einer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses ausgegangen ist. Der Unterbrechungszeitraum (Kündigung---->Wiedereinstellung) sei zu kurz. Anmerk.: Der Arbeitnehmer war seit dem letzten Beschäftigungstag des Arbeitsverhältnisses bis zur Wiedereinstellung krank. Die Krankenkasse hat in diesem Fall die Krankengeldzahlung verweigert!
Kristall08 am 5. Dezember 2008 10:41 Das mit der Krankschreibung hättest Du oben erwähnen sollen. Das lässt die Sachlage doch ganz anders erscheinen.
bitmap am 5. Dezember 2008 11:02 ''Das lässt die Sachlage doch ganz anders erscheinen.''
Inwiefern?

Warum hat der AG denn den AN wieder eingestellt?
weil sich die Auftragslage wieder positiv entwickelt hat.
Schoenvonhinten am 5. Dezember 2008 10:36 Vermutlich wurde doch erfolgreich Kündigungsschutzklage erhoben und die Abfindungsforderung nach dem Gütetermin vor der Kammerverhandlung war vielleicht für den AG zu hoch. In Erwartung einer erfolglosen Kündigung hat man vielleicht wieder eingestellt.