Hallo,
gibt es irgendeine Möglichkeit aus einem 5-Jahres-Vertrag für eine Privathaftpflicht vor Ablauf der 5 Jahre rauszukommen? (Falls es was bringt: Versicherung ist HDI Gerling)
Ja wenn der Versicherungsnehmer stirbt oder nach jedem Schadensfall ist üblicherweise eine Kündigung möglich.

bei einem abgelehnten Schadensfall hast du das außerordentliche Kündigungsrecht, im Falle einer Leistung die Versicherungsgesellschaft..
ansonsten gibt es keinen rechtlich relevanten Weg
Dankeschön an alle!
Hausrat / Haftpflicht / Rechtsschutzversicherungen
Hier gelten die gleichen regulären Kündigungsfristen wie bei der Unfallversicherung (also drei Monate vor dem Ablauftermin).
Nach einem Schadenfall besteht auch hier die Möglichkeit der vorzeitigen, außerordentlichen Vertragsauflösung. Allerdings können Sie den Vertrag nur dann kündigen, wenn die Versicherung den Schaden anerkannt und beglichen hat.
Ausnahme: Bei der Haftpflichtversicherung können Sie den Vertrag immer dann kündigen, nachdem die Versicherung den eingetrenenen Schaden prüfen musste - unabhängig davon, ob Sie haftpflichtig zu machen sind oder nicht.

5 Jahre? Das ist mir neu. Ich bin auch beim HDI
Kündigung jährlich möglich!
Miss Marple am 21. Mai 2008 10:27 hab soeben nochmal nachgelesen,
Der Vertrag läuft mindestens 1 Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung erfolgt! Kündigung spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Vertrages.(schriftlich per Einschreiben!)
Ein Versicherungsverhältnis, das für mindestens 5 Jahre abgeschlossen wurde (hast Du das gemacht????)kann zum Ende des fünften Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Ändert sich jedoch der Beitrag oder der Tarif, gilt die 5Jahres Frist nicht mehr! Oder nach einem Schaden!
Ruf doch beim HDI an und erkundige Dich!
Warum willst Du eigentlich kündigen.?? ;-)
HDI ist für mich die beste Versicherung überhaupt !
Sorry, hier noch ein Zusatz:
Auf der Homepage unter folgendem Link steht:
http://www.gerling.de/lexikon/glossk.jsp#Kündigung, ordentliche
"Der Versicherungsvertrag kann vom Versicherungsnehmer jeweils zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Sind Ratenzahlungen vereinbart, kann der Vertrag auch innerhalb des Versicherungsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages wird im allgemeinen der Rückkaufswert ausbezahlt."
Trifft das irgendwie auch auf die Haftpflicht zu? Habe von sowas leider gar keine Ahnung =(
Hallo Bolli,
die erste Antwort vergiß mal, denn nur bei einem regulierten Schaden haben beide Seiten ein Kündigungsrecht. Somit: Hast Du einen Schaden innerhalb der 5 jährigen Laufzeit und der Schaden wird reguliert, kannnst Du kündigen. Ob die HDI-Gerling die beste Gesellschaft ist wie es ein Vorredner gesagt hat, weiß ich nicht. Ich habe als Versicherungsmakler, der auch die HDI-Gerling vertreibt im Moment größere zeitliche Schwierigkeiten als bei anderen Gesellschaften (alles dauert dort länger), aber die HDI-Gerling hat ein gutes Preis-/ Leistungsverhältnis und eine Private Haftpflicht sollte jeder haben - warum willst Du sie also kündigen? Neue FRau mit der Du zusammengezogen bist? Dann prüfe, welche Police die ältere ist und die jüngere muss den Vertrag aufheben. Keine Kohle mehr für diese wichtige Police? Dann setze deine Prioritäten anders.
Wenn Du nicht wußtest, dass Du einen 5 jährigen Vertrag unterzeichnet hast, bin ich der Meinung, dass Du hier einen Ansatzpunkt hast. Über Kündigungsmöglichkeiten und Voraussetzungen kannst Du Dich übrigens gut unter www.mietersparstrumpf24.de und da unter Versicherung kündigen informieren. Unterhalb des Buttons Versicherung kündigen sind mehrere Versicherungen aufgeführt - auch Deine Haftpflicht. - Viel Glück pretzi100