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Kündigung 2. Haftpflichtversicherung nach Hochzeit

gefragt von sillesille am 14.11.2008 um 11:02 Uhr

Hallo! Ich habe gehört, wenn man zusammen zieht, reicht eine Haftpflichtversicherung aus. Lt. Versichrung konnten wir aber zu dem Zeitpunkt keine kündigen (wegen der Kündigungsfrist). Nun habe ich gehört, wenn man heiratet, kann man die Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung ohne Künidgunsfrist kündigen. Stimmt das? Und wenn ja, welche Versicherung wäre dann noch überflüssig und sofort kündbar?

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anonym
beantwortet von IchSchauMal am 14. November 2008 11:51
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Genau, die jüngere Versicherung wird aufgehoben. Allerdings muss das grunsätzlich nicht immer die bessere Wahl sein. Hier einmal auch ganz dringend die Bedingungen vergleichen und evtl. die Bestehende upgraden oder normal kündigen und wechseln.


anonym
beantwortet von RexDanny am 14. November 2008 11:12
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Hallo,

nach dem Zusammenziehen hätten die Versicherer miteinander absprechen können, wer die älteren Rechte (an den Verträgen) besitzt und der jüngere Vertrag wird aufgehoben. Da das Zusammenziehen auch auch morgen wieder anders sein kann, könnte ich mir vorstellen, daß es Versicherer gibt, die da nicht mitmachen. Zudem ist da noch ein ganz großes Problem: Fügt man sich in dieser Zeit (vor Heirat) einen körperlichen Schaden zu (Sport, Ski, ...), nimmt die Krankenkasse Regress für alle Kosten. UND DAS ZAHLT DIE PH NICHT; wenn es nicht expliziet mit eingeschlossen ist (ein Vertrag = quasi Eigenschaden. Die PH zahlt nur Fremdschäden). Nach Heirat gibt es keinen Regreß.

Jetzt, nach der Heirat, sollte man ALLE Verträge mal durchgehen, die doppelten prüfen (lassen) und ggf. aufheben oder anpassen (also auch Unfall, Hausrat, Rechtschutz usw.)


anonym
beantwortet von annyka am 14. November 2008 11:16
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ruf deinen versicherungs menschen an dem du vertraust... er weis bescheit


Exotime
beantwortet von Exotime am 14. November 2008 11:06
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hatte das selbe prob..naugut bei mir war sie nicht kündbar...aber ich fuchs habe net gezahlt und somit war die geschichte erledigt...was du an versicherung brauchst hmm das ist jeden selber überlassen das einzige was ich dir sagen kann wenn du ältere versichrungen hast und der name der von der ehe frau noch nachtragen ausser ihr seit net so gut miteinander:-)


Solle1101
beantwortet von Solle1101 am 14. November 2008 11:05
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stimmt.....


hoppelpoppel
beantwortet von hoppelpoppel am 14. November 2008 11:03
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im falle einer heirat trifft deine aussage zu. in der regel macht das die versicherung, die bestehen bleibt. das ist ein abkommen der versicherungen, dass es überhaupt möglich ist.


Sommersonne123
beantwortet von Sommersonne123 am 14. November 2008 11:03
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Die Versicherung, die schon länger besteht, hat "Vorrang". Nach der Heirat kann die andere gekündigt werden.


Kabark
beantwortet von Kabark am 14. November 2008 11:03
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Der jüngere Vertrag wird aufgehoben. Das hätte schon beim "Zusammenziehen" klappen müssen, die Aussage der Versicherung war imho falsch.

Kommentar von 3a4d8b9c01cc5780364017dd590685b1smallsille am 14. November 2008 11:06

Na, dann haben wir ja eine tolle Versicherung und viel Geld umsonst bezahlt!! :o( Trotzdem danke für die Antwort!


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