sille am 14.11.2008 um 11:02 Uhr
Hallo! Ich habe gehört, wenn man zusammen zieht, reicht eine Haftpflichtversicherung aus. Lt. Versichrung konnten wir aber zu dem Zeitpunkt keine kündigen (wegen der Kündigungsfrist). Nun habe ich gehört, wenn man heiratet, kann man die Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung ohne Künidgunsfrist kündigen. Stimmt das? Und wenn ja, welche Versicherung wäre dann noch überflüssig und sofort kündbar?
Genau, die jüngere Versicherung wird aufgehoben. Allerdings muss das grunsätzlich nicht immer die bessere Wahl sein. Hier einmal auch ganz dringend die Bedingungen vergleichen und evtl. die Bestehende upgraden oder normal kündigen und wechseln.
Hallo,
nach dem Zusammenziehen hätten die Versicherer miteinander absprechen können, wer die älteren Rechte (an den Verträgen) besitzt und der jüngere Vertrag wird aufgehoben. Da das Zusammenziehen auch auch morgen wieder anders sein kann, könnte ich mir vorstellen, daß es Versicherer gibt, die da nicht mitmachen. Zudem ist da noch ein ganz großes Problem: Fügt man sich in dieser Zeit (vor Heirat) einen körperlichen Schaden zu (Sport, Ski, ...), nimmt die Krankenkasse Regress für alle Kosten. UND DAS ZAHLT DIE PH NICHT; wenn es nicht expliziet mit eingeschlossen ist (ein Vertrag = quasi Eigenschaden. Die PH zahlt nur Fremdschäden). Nach Heirat gibt es keinen Regreß.
Jetzt, nach der Heirat, sollte man ALLE Verträge mal durchgehen, die doppelten prüfen (lassen) und ggf. aufheben oder anpassen (also auch Unfall, Hausrat, Rechtschutz usw.)
ruf deinen versicherungs menschen an dem du vertraust... er weis bescheit

hatte das selbe prob..naugut bei mir war sie nicht kündbar...aber ich fuchs habe net gezahlt und somit war die geschichte erledigt...was du an versicherung brauchst hmm das ist jeden selber überlassen das einzige was ich dir sagen kann wenn du ältere versichrungen hast und der name der von der ehe frau noch nachtragen ausser ihr seit net so gut miteinander:-)

im falle einer heirat trifft deine aussage zu. in der regel macht das die versicherung, die bestehen bleibt. das ist ein abkommen der versicherungen, dass es überhaupt möglich ist.

Die Versicherung, die schon länger besteht, hat "Vorrang". Nach der Heirat kann die andere gekündigt werden.

Der jüngere Vertrag wird aufgehoben. Das hätte schon beim "Zusammenziehen" klappen müssen, die Aussage der Versicherung war imho falsch.
sille am 14. November 2008 11:06 Na, dann haben wir ja eine tolle Versicherung und viel Geld umsonst bezahlt!! :o( Trotzdem danke für die Antwort!