Kündigung zum nächst möglichen Zeitpunk(Eigentumswohnung/Eigenbedarf)

8 Antworten

Der Briefeinwurf hat sicher eine Anschrift des neuen Eigentümer, mit dem darf man Kontakt aufnehmen. Dann erfährt man wie eilig das ist und ob er/ sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Der Vorgang ist jetzt schon fast ein Monat her: wieso ?

Lesen kann hilfreich sein! (zum nächst möglichen Termin) :-) Mfg

Grundsätzlich gilt: Kauf bricht Miete nicht. Aber dem Käufer einer Wohnung ist es möglich, wegen Eigenbedarf zu kündigen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen lauten auf Vermieterseite: 3 Monate bei einer Mietdauer bis 5 Jahren, 6 Monate bei einer Mietdauer bis 8 Jahren und 9 Monate bei einer Mietdauer über 8 Jahren. Der Mai rechnet nicht mehr, also zum 30.8., wenn es das Monatsende laut Mietvertrag ist. - Weiterhin muss der Eigenbedarf nachgewiesen werden, nur dann ist die Kündigung rechtskräftig. - Es ist nicht einfach, sich gegen eine Eigenbedarfskündigung durchzusetzen. Du kannst aber Fristverlängerungen herausholen, wenn Du Dir einen Anwalt hinzuziehst, der auf Mietrecht spezialisiert ist. Und Du kannst eine Aufwandsentschädigung einfordern, denn ein erneuter Umzug nach drei Jahre kann eine unzumutbare Härte sein. Du kannst Dich auch vorerst bei einem Mieterschutzbund beraten lassen.

Sorry ich habe 5.5. gelesen. Es ist aber der 5.3. gewesen, somit läuft die Frist Ende Juni aus.

@Colombo1999

Ersteinmal vielen Dank. Muss man denn nicht sowieso immer zum ersten des Monats kündigen!?? Also z.B ich möchte einem Mieter die Wohnung zum 31.03 kündigen, dann wäre der letzte Zeitpunkt doch der 01.01. oder?

@Tom59

Wohnraumkündigungen sind regelmäßig zum Monatsende vorzunehmen. Für eine fristgerechte K. muss diese bis zum 3.WT zugestellt sein um zum Ablauf des übernächsten Monats zu gelten bzw. wirksam zu sein.

der Brief wurde am 5.3.2014 zugestellt - weshalb wird dann der Mai nicht mehr mitgerechnet?

@Nemisis2010

ich hatte mich verlesen, wie in meinem ersten Selbstkommentar korrigiert. Der März zählt nicht, und die Frist endet Ende Juni.

der Brief ist ihr tatsächlich erst am 5.3.2014 zugegangen?

Falls ja wäre das bereits der 4. Werktag im März (Samstag der 1.3. zählt mit); folglich wäre der Mietvertrag, falls der Eigenbedarf berechtigt ist, zum 30.6.2014 gekündigt. Der Vermieter hätte mMn die Kündigung spät. am 4.3.2014 zustellen müssen, damit diese zum 31.5.2014 wirksam geworden wäre.

Ein Kündigungsschreiben muß nicht zwingend per Einscheiben oder mit der Post versendet werden. Es genügt wenn der Kündigende den fristgerechten Zugang z.B. durch einen Zeugen beweisen kann.

Warum? Muss die Kündigung erst am dritten Werkstag eines Monats eingehen? Nicht spätestens am Ersten des Monats?

@Tom59

laut gesetzlicher Regelung muß die Kündigung am 3. Werktag des Monats eingehen. § 573 c BGB.Weshalb der Gesetzgeber hier nicht den 1. des Monats genommen hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

@Nemisis2010
laut gesetzlicher Regelung muß die Kündigung am 3. Werktag des Monats eingehen

Das stimmt so nicht. Vielmehr muss die K spätestens bis zum 3. WT zugestellt sein.

Das könnte mit etwas gutem Willen betrachtet, der 30.06.2014 sein!

30.06.2014! Dies setzt aber voraus, dass der Kündigende am 03.03.2014 bereits als Eigentümer im Grundbuch eigetragen war. Vorher kann er keine Kündigungsrechte beanspruchen und eine vorher erfolgte Kündigung wäre unzulässig.