Blacky2006 am 06.05.2008 um 11:20 Uhr
Wir wohnen zur Miete, der Einbaukühlschrank ist nun kaputt. Lich funktioniert zwar, aber der Kühlschrank kühlt nicht mehr. Wer muss nun einen Kühlschrank besorgen? Wir oder der Vermieter? Wohlgemerkt, es ist eine Einbauküche mit Einbaukühlschrank, diese war schon drin, gehört zum Mietgegenstand!!
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Einbauteile gehören fest zum Mietobjekt und sind in der Regel vom Vermieter zu warten bzw. ersetzen!
Der Kühlschrank gehört zur Mietsache. Ist also vom Eigentümer in Ordnung zu bringen.
Nach § 1096 BGB trifft die Erhaltungspflicht den Vermieter. Er muß die vermieteten Gegenstände laufd. erhalten. Es sei den es ist Mietvertraglich ausgeschlossen bezw. die Erhaltungspflicht dem Mieter übertragen.
Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie der Verschlußvorrichtungen von Fensterläden zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur den im Mietvertrag aufgeführten, Betrag nicht übersteigen.

Wenn der Vermieter dir die Küche Überlassen hat ohne irgendeine Berrechnung,dann ist die Reparatur allerdings deine Sache!
Dass er die Einbauküche nicht berechnet, soll er mal beweisen...
Man zahlt Miete für eine Wohnung, so wie man sie besichtigt hat. (Vermutlich ist sie auch teurer als die Nachbarwohnung ohne Küche) Alles andere muss vereinbart werden - aber nicht alles DARF auch vereinbart werden.
Den Kühlschrank mag zwar der Vermieter bezahlen müssen, den Strom zahlst aber du. Der Vermieter wird sicher wieder den allerbilligsten Kühlschrank der Welt kaufen.
Tipp: Finde raus, was ein Kühlschrank der Energieklasse AAA+++ (oder so) kostet, und was der billigste der Welt kostet. Dann biete deinem Vermieter an, dass du die Differenz trägst. Das Geld hast du früher oder später wieder rein.