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Külschrank kaputt - Was tun?

gefragt von Blacky2006Blacky2006 am 06.05.2008 um 11:20 Uhr

Wir wohnen zur Miete, der Einbaukühlschrank ist nun kaputt. Lich funktioniert zwar, aber der Kühlschrank kühlt nicht mehr. Wer muss nun einen Kühlschrank besorgen? Wir oder der Vermieter? Wohlgemerkt, es ist eine Einbauküche mit Einbaukühlschrank, diese war schon drin, gehört zum Mietgegenstand!!


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Haushalt (6126)
Mietrecht (854)
vermieter (443)
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Reply


galix
beantwortet von galix am 6. Mai 2008 11:23
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Einbauteile gehören fest zum Mietobjekt und sind in der Regel vom Vermieter zu warten bzw. ersetzen!


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 6. Mai 2008 11:33
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Ich würde mir einen neuen Kühlschrank kaufen.


anonym
beantwortet von kunni am 7. Mai 2008 10:01
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Der Kühlschrank gehört zur Mietsache. Ist also vom Eigentümer in Ordnung zu bringen.

Kommentar von kunni am 7. Mai 2008 15:17

Nach § 1096 BGB trifft die Erhaltungspflicht den Vermieter. Er muß die vermieteten Gegenstände laufd. erhalten. Es sei den es ist Mietvertraglich ausgeschlossen bezw. die Erhaltungspflicht dem Mieter übertragen.


MiSsKoRn
beantwortet von MiSsKoRn am 6. Mai 2008 11:22
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Vermierter anrufen und fragen... :)


vincent
beantwortet von vincent am 6. Mai 2008 11:31
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Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie der Verschlußvorrichtungen von Fensterläden zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur den im Mietvertrag aufgeführten, Betrag nicht übersteigen.





vollimleben
beantwortet von vollimleben am 6. Mai 2008 11:34
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Wenn der Vermieter dir die Küche Überlassen hat ohne irgendeine Berrechnung,dann ist die Reparatur allerdings deine Sache!

Kommentar von PinkyMcBrain am 25. Juli 2008 15:58

Dass er die Einbauküche nicht berechnet, soll er mal beweisen...

Man zahlt Miete für eine Wohnung, so wie man sie besichtigt hat. (Vermutlich ist sie auch teurer als die Nachbarwohnung ohne Küche) Alles andere muss vereinbart werden - aber nicht alles DARF auch vereinbart werden.


anonym
beantwortet von PinkyMcBrain am 25. Juli 2008 15:56
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Den Kühlschrank mag zwar der Vermieter bezahlen müssen, den Strom zahlst aber du. Der Vermieter wird sicher wieder den allerbilligsten Kühlschrank der Welt kaufen.

Tipp: Finde raus, was ein Kühlschrank der Energieklasse AAA+++ (oder so) kostet, und was der billigste der Welt kostet. Dann biete deinem Vermieter an, dass du die Differenz trägst. Das Geld hast du früher oder später wieder rein.




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