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Kühlschrank nicht richtig zugemacht- Eis geschmolzen. Zahlt Versicherung?

gefragt von butterflyzbutterflyz am 17.04.2009 um 20:46 Uhr

Ich arbeite in einem Eiscafe. Ich habe den Kühlschrank, da wo das ganze Eis gelagert wird, gestern nicht richtig zugemacht. Nun ist das ganze Eis über Nacht geschmolzen und musste weggeschmissen werden. Würde den Schaden evtl. die Haftpflichtversicherung (AXA) übernehmen? Ich weiß, dass ich bei der Versicherung fragen muss, aber da kann ich am Montag erst anrufen und ich möchte vorab schonmal eine Info.


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BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 17. April 2009 20:47
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Das schöne Eis.......:-((((

Kommentar von keri84 am 17. April 2009 20:50

tut einem schon etwas weh gell


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 17. April 2009 20:47
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das sollte über deinen arbeitgeber versichert sein !!! deine haftpflicht zahlt das nicht...


anonym
beantwortet von keri84 am 17. April 2009 20:48
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ich vermute es wird von der versicherung der firma übernommen. deine private haftpflicht (falls du eine hast) hat m.E. damit nichts zu tun.


anonym
beantwortet von mjhfan22 am 17. April 2009 20:49
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ich denke das deine haftplfichtversicherung einspringen sollte hoffen wir mal es aber wo esse ich nun mein eis ?


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 17. April 2009 20:52
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Für Schäden die du in deinem Betrieb verursachst, wirst du nicht versichert sein.

Vielleicht hat dein Chef eine Versicherung für solche Schäden. Könnte ja auch sein, dass die Truhe ihren Geist aufgibt.



anonym
beantwortet von annesignal am 18. April 2009 09:28
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ich stelle fest, dass hier ziemlich viel "unqualifiziertes Geschwätz" verbreitet wird. Wenn in den Antworten schon steht: die Versicherung wird es zahlen oder auch nicht - das ist schon unmöglich !! Man muss immer erst die Frage stellen, um welche Versicherung es möglicherweise geht!! Eine Haftpflichtversicherung kann hier auf keinen Fall eintreten, da hier kein Dritter geschädigt wurde. Du als Arbeitnehmerin bist ein "Erfüllungsgehilfe" Deines Chefs, das heißt, das der Geschädigte hier ja der Chef selbst ist.

Eine Privat-Haftpflicht kommt auch nicht auf für Schäden, die bei Ausübung einer Arbeitnehmertätigkeit entstehen !

Die Aussagen bei einigen Antworten bezüglich fahrlässigen oder grob fahrlässigen Handelns sind meist auch falsch !! Denn wenn grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung greift, kann die Schadenursache durchaus auf einer fahrlässigen und auch sogar grob fahrlässigen Handlung beruhen ! Es geht bei einer Haftpflicht immer um die Frage, ob man aufgrund von gestzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz verpflichtet ist. Zumeist nach den Gesetzen im BGB.

Hier muss man den Unterschied zu einer Sachversicherung, z.B. Geschäfts-Inventar, Gebäude oder auch Hausratversicherung sehen. Dabei sind nämlich laut AVB (Allg.Vers.-Bedingungen) fahrlässige oder grob fahrlässige Schadenursachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ! Es kann hier allerdings durch Vertragserweiterungen Ausnahemn geben.

Aber: zurück zu Deinem Problem: Ich hoffe mit Dir auf einen gnädigen Chef, der Dir den Fehler verzeiht. Wie die Rechtslage genau aussieht hinsichtlich des Schadensersatzes durch Dich, das weiß ich leider nicht.


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 18. April 2009 13:09
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Nö, warum sollte eine Versicherung zahlen ?

Und die Frage nach der Haftpflicht verbietet schon alleine die Logik des Namens: Haft PFLICHT !!!

Wieso sollte die jemand verpflichtet deinen abgetauten Kühlschrankinhalt zu bezahlen ? Geh doch mal zum Anwalt und versuche dort eine Klage gegen dich selbst einzureichen. Vielleicht findet er ja eine Möglichkeit wie du dich haftbar machen kannst. Gespaltene Persönlichkeit oder so.


blackpanic
beantwortet von blackpanic am 17. April 2009 20:47
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Ich denk nicht, ist leider fahrlässig.

Kommentar von keri84 am 17. April 2009 20:50

fahrlässig... naja kommt drauf an. wenn es ein gefrierraum war in dem ein schloss einrasten müsste dann wohl schon.wenn das ein normaler kühlschrank war bei dem eine eisschatel zu weit außen stand und der dann nicht richtig geschlossen hat, dann denke ich nicht dass man ihr das vorwerfen kann. passier beim kühlschrank ja auch leicht dass die tür minimal offen ist ohne dass mans merkt. liegt wohl auch in der kulanz des sachbearbeiters


Roxanne77
beantwortet von Roxanne77 am 17. April 2009 20:47
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Denke schon das die Versicherung für den SChaden aufkommt.


pb1791
beantwortet von pb1791 am 17. April 2009 20:47
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Ich denke nicht, dass deine Versicherung zahlt. Wenn du eine Berufshaftpflicht hast, dann vielleicht, außer es war "grob fahrlässig"

Kommentar von Simple_avatar7smallpb1791 am 17. April 2009 20:50

Kommando zurück! Berufshaftpflicht gibt es für dich gar nicht!


talano
beantwortet von talano am 17. April 2009 20:47
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Berufshaftpflicht - ja - wenn Du nicht grob fahrlässig gehandelt hast


maspick
beantwortet von maspick am 17. April 2009 20:47
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Kommt auf die diversen Vertragspunkte in deiner Versicherung an. Lies einmal die Polizze durch.


DracoRex
beantwortet von DracoRex am 17. April 2009 20:47
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Nein, Du hast fahrlaessig gehandelt. Bezahlt sie nicht.


Sphyrnidae
beantwortet von Sphyrnidae am 17. April 2009 20:48
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Du bist in einen Laienforum, rufe mal Deine Rechtsschutzversicherung an...., ist sicherer

Kommentar von 6f7db913cb298d0000aa21d3de628f58smallbutterflyz am 17. April 2009 20:51

Da ist jetzt doch keiner mehr da.

Kommentar von 2b8a0a65cef5191289e29ebd7a0af18asmallSphyrnidae am 17. April 2009 20:55

Mag sein, aber dafür ist die Antwort mit Sicherheit "Rechtsgenau". Gedulde Dich bis Montag, Du siehst ja in den Antworten: Es gibt unterschiedliche Meinungen....


Volker13
beantwortet von Volker13 am 17. April 2009 20:49
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ja die Betriebshaftpflicht.... Deine HV wird das nicht übernehmen.



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