Bin vor drei Jahren in diese Whg eingezogen mit Einbauküche. Im Übergabeprotokoll steht: "Einbauküche gemäß Grundausstattung". Nun ist der Kühlschrank defekt! Ist der Vermieter verpflichtet mir einen neuen hin zu stellen??
Zu diesem Vertrag gehört auch die Reparatur des vorhandenen oder die Stellung eines neuen Kühlschranks.

Du solltest mit dem Vermieter sprechen. Womöglich steht in deinem Mietvertrag, dass du Reparaturkosten bis zu einem bestimmten Summe selbst tragen musst. Ob sich die Reparatur lohnt, oder ein neuer Kühlschrank sinnvoll ist, solltest du mit deinem Vermieter besprechen. Ich weiß ja nicht wie alt die Küche ist. LG Lotusblume
Raimund1 am 13. November 2007 19:48 DH
Hab noch mal geschaut, von eigenen Reparaturkosten übernahme steht nichts im Vertrag.
Lotusblume12 am 13. November 2007 20:32 Sprich mit deinem Vermieter, mein Tipp. Nichts mit Forderungen oder Vorwürfen, einfach den Sachverhalt klären. Wenn es seine Küche ist, sollte er auch entscheiden was passieren soll. LG Lotus
wenn eine Einbauküche mitvermietet wird und nicht abgekauft, müssen defekte Teile vom Vermieter bezahlt werden
Meist zu 80 % ist dies das Thermostat. Bau doch in wenigen Minuten am Handregler ein neues ein. ca 15 Euro und fertig.
Sprechen mit dem Vermieter. da die Küche mit "Vermiete" ist, man einen höheren Mietzins bezahlt, denke ich mir das der Vermieter die reparatur übernimmt. Aber wie bei jedem Anderen defekt, sachlich mit dem Hausherren sprechen. Es gibt immer eine überraschende Lösung.