Zuvor hatte der Ex-Freund meiner Freundin immer Kindesunterhalt für das jetzt 12j. Kind gezahlt. Aus welchen Gründen auch immer, verweigert er weitere Zahlungen seit über 8 Monaten. Jugendamt wurde eingeschaltet, Beistandschaft wurde von der KM an das JA übertragen, es wurde ein KU-Titel erwirkt, der aber vom KV nicht unterschrieben wird. Der Fall wurde lt. Jugendamt ans Fam.Gericht überwiesen.
Wie lange dauert es wohl, bis das Fam.-Gericht reagiert und wie geht es weiter, dass der KV den Titel endlich unterschreibt? Und was, wenn der KV weiterhin seine Unterschrift (für den KU-Titel) verweigert?
Ich denke das zuständige Gericht wird schnell entscheiden. Liegt ein Urteil vor, bedarf es keiner Unterschrift durch den Vater das anzuerkennen. Das Urteil wird zwangsverstreckt wenn der Vater nicht zahlt.

Unterhaltsvorschuss beantragen.
pippi60 am 26. Juni 2008 00:19 Das geht aber nur bis zum 12. Lebensjahr.
Wieselchen1 am 26. Juni 2008 00:20 Kurz, schmerzlos und richtig ;)
LG
Wieselchen
Ich habe diesen Tanz mit meiner "Kleinen" (25)u. ihrer "Süßen" (5) ggüb. d. KV miterlebt. JA, RA u. Gericht - vergiß die Rechtssprechung und Zwangsvollstreckung. Man kann das alles auf einen Nenner bringen: Wenn der KV Verantwortung zeigt, ist immer eine zwanglose Regelung drin-wenn nicht, dann brauchst Du Freunde. Bestehendes Recht durchsetzen, hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun, in diesen Fall geht es "nur" um 1 Kind und leider nicht um die Nachforderung der Telecom...
thx