KSP Mahnung zu undurchsichtig! Was zahlen!?
Hallo,
kurze Schilderung KSP Mahnung erhalten in Höhe von Hauptforderung 150€ zzgl. Mahnkosten 20€, Mahnschreiben per Mail 58,00€ und noch einmal Mahnschreiben per Mail 11,70€ zusätzlich eine Einigungsgebühr von 68€, da eine Ratenzahlung vereinbart wurde (65€/Monat). Was davon MUSS ich zahlen? Ich weiss, das Thema gibt es oft, aber eine passende Antwort zu solchen kuriosen Gebühren habe ich nicht gefunden.
Danke euch...
6 Antworten
Es wurde keine Ratenzahlungsvereinbarung eigenhändig unterschrieben! Sondern online abgewickelt!
Bezahl die gesamte Hauptforderung zzgl. 10 Euro direkt an den Gläubiger, nicht ans Inkasso. Danach schickst du an KSP eine Mail (ja das reicht in dem Fall, denn die werden den Erhalt mit ihrem nächsten Schreiben bestätigen) und teilst denen mit, dass die Forderung beglichen ist und du deren Fantasiegebühren nicht bezahlen wiorst.
Auf die per Mail vereinbarte(?) Ratenzahlung würde ich garnicht eingehen, denn einklagen werden die das nicht. Dann müssten sie nämlich ihre Gebühren erklären. Außerdem kannst du dich darauf berufen, dass dir die Zusatzgebühren für die Ratenvereinbarung nicht vorher bekannt waren und du daher diese Vereinbarung nicht akzeptierst.
KSP ist Inkasso, Hauptforderung ist auch berechtigt, aber der Rest???
Bevor man dieses Mistblatt unterschreibt, was sich Ratenzahlungsvereinbarung schimpft, macht man sich bitte schlau, ob das so gerechtfertigt ist. Und nicht nachher. Dann ist nämlich der Käs leider gegessen.
Zu zahlen ist das, was in der Ratenzahlungsvereinbarung steht.
Was danach noch neben der Hauptforderung gefordert wird, kann ggf. angefochten werden, wenn es überzogen ist.
Da ich nicht weiß, was ein KSP ist (Karnataka State Police?), kann ich schlecht antworten. Ein "Mahnschreiben per EMail" für 58,00 Euro sieht allerdings verdächtig nach einem Betrugsversuch aus.
Tatsächlich ist KSP eine recht große und relativ bekannte Anwaltskanzlei, die Massen-Inkasso betreibt. Bekannt deswegen, weil die jahrelang für die Telekom hausieren ging, für Paypal und Konsorten.
Mahnkosten von 20€ sind bodenloser Unfug. Erlaubt sind für Briefpost MAXIMAL 2,50€. Für eMail-Mahnschreiben maximal 1 Cent (Kosten für Strom usw.)
Der Gläubiger hat weder Anspruch auf Ersatz von Personalkosten noch darf er Fantasie-Strafgebühren verlangen.
Bezahle die Hauptforderung samt Zinsen (www.basiszins.de/zinsrechner) und den 2,50€, dann ist gut. Im Verwendungszweck klar stellen "Nur Hauptforderung + Zinsen + Briefporto".
Ansonsten noch 16,20€ an die Kanzlei mit Verwendungszweck "RVG Schreiben einfacher Art". Mehr nicht.
Es folgen ggf. noch bitterböse Bettelbriefe, die man eigentlich ignorieren kann. Sollte es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommen, einfach "Ich widerspreche komplett" ankreuzen.
Ich würde noch gegenüber KSP jedwede Einigung widerrufen. "Werte KSP. ich widerrufe sämtliche Einigungen der Vergangenheit. Wie ich erfahren habe, verstoßen Sie massiv gegen Standesrecht. Sie dürfen nur die Gebühr für ein Schreiben einfacher Art (0,3) fordern und zudem sind die Mahngebühren auch sittenwidrig bzw. rechtswidrig)."