
Wenn Du Angeklagter bist, musst Du unbezahlten Urlaub nehmen. Als Zeuge bekommst Du den Verdienstausfall vom Gericht erstattet.
Wirst nicht glauben aber selbt zum Hafttermin kriegst Du frei.
wernilein am 13. Oktober 2008 17:38 zwangsläufig DH

Behördengänge und Gerichtstermine
Für Behördengänge muss Ihr Arbeitgeber Sie in der Regel nicht freistellen. Ist hingegen Ihr Erscheinen vor Gericht im öffentlichen Interesse angeordnet worden, z. B. als Zeuge oder auch als Schöffe, muss Ihr Arbeitgeber Sie bezahlt freistellen.
http://www.arbeitsrecht-informationen.de/index.php?id=12&title=Sonderurlaub

Ich denke du meinst Gerichtstermin. Ein Gerichtstermin ist immer ein besonderer Grund um frei zu bekommen, weil er sehr wichtig ist. Daraus können dir keine Konsequentzen erfolgen.

zu einem Gerichtstermin bekommt man frei, zeige deine Vorladung

Bei Gerichtsbesuchen kann der AG die Zeit unbezahlt freistellen. Er muß das aber bescheinigen und man kann sich das dann an der Gerichts-Kasse auszahlen lassen. Auch Fahrtkosten!