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kriegt man sonderfrei bei der arbeit wenn man einen geritstermin hat???

gefragt von batida am 13.10.2008 um 17:34 Uhr

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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 13. Oktober 2008 17:36
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Wenn Du Angeklagter bist, musst Du unbezahlten Urlaub nehmen. Als Zeuge bekommst Du den Verdienstausfall vom Gericht erstattet.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 13. Oktober 2008 17:35
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Wirst nicht glauben aber selbt zum Hafttermin kriegst Du frei.

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 13. Oktober 2008 17:38

zwangsläufig DH


anonym
beantwortet von syncmaster am 13. Oktober 2008 17:34
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in der schule wird man für die zeit beurlaubt


moon73
beantwortet von moon73 am 13. Oktober 2008 17:36
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Behördengänge und Gerichtstermine

Für Behördengänge muss Ihr Arbeitgeber Sie in der Regel nicht freistellen. Ist hingegen Ihr Erscheinen vor Gericht im öffentlichen Interesse angeordnet worden, z. B. als Zeuge oder auch als Schöffe, muss Ihr Arbeitgeber Sie bezahlt freistellen.

http://www.arbeitsrecht-informationen.de/index.php?id=12&title=Sonderurlaub


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 13. Oktober 2008 17:36
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ja klar!


Angelflight
beantwortet von Angelflight am 13. Oktober 2008 17:36
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Ich denke du meinst Gerichtstermin. Ein Gerichtstermin ist immer ein besonderer Grund um frei zu bekommen, weil er sehr wichtig ist. Daraus können dir keine Konsequentzen erfolgen.


schildi
beantwortet von schildi am 13. Oktober 2008 17:37
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zu einem Gerichtstermin bekommt man frei, zeige deine Vorladung


vampire
beantwortet von vampire am 13. Oktober 2008 17:39
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Bei Gerichtsbesuchen kann der AG die Zeit unbezahlt freistellen. Er muß das aber bescheinigen und man kann sich das dann an der Gerichts-Kasse auszahlen lassen. Auch Fahrtkosten!


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