Gibt es noch Kindergeld wenn das Kind direkt nach dem Abitur ein Jahr aus Reisen gehen will? Wenn nein, gibt es vielleicht irgendwelche Tricks?

Kindergeld gibt´s nur für volljährige Kinder wenn sie noch zur Schule gehen, sich in der Ausbildung befinden, studieren oder arbeitssuchend gemeldet sind, maximal bis zum 25.Lebensjahr. Haben sie bereits eine Ausbildung abgeschlossen u.sind danach arbeitssuchend gemeldet, gibt es bis zum 21.Lebensjahr Kindergeld. Für die Zeit des Bundeswehr-oder Zivildienstes gibt es auch kein Kindergeld. Da kannst du auch nichts rumtricksen, da du jede Menge Formulare ausfüllen bzw.ausfüllen lassen musst.Unser Sohn hat vor wenigen Wochen seine Ausbildung abgeschlossen, wurde nicht übernommen u. ist bis er seinen Zividienst anfängt arbeitslos gemeldet.Um nun weiter Kindergeld zu bekommen, mussten wir zig Formulare ausfüllen, u.a. musste sogar sein Ausbildungsbetrieb schriftlich bestätigen das er seine Prüfung bestanden hat u. nicht übernommen werden konnte.Die Agentur für Arbeit musste auf einem anderen Formular bestätigen, das er arbeitssuchend gemeldet ist.

soweit mir bekannt ist, gibts leider keine Lösung. Die Möglichkeit bis 4 Monate gibts wohl leider nur, aber Sie müssen einen Status haben. Arbeitssuchend, Student oder ähnliches. Ich hatte eine ähnliche Frage hier schon gestellt. Vielleicht gibts ja nun jemand der noch etwas mehr weiß. LG Lotusblume
für urlaubsreisen steht dir kein kindergeld zu.
mit irgendwelchen tricks würde ich das auch nicht erschwindeln.
wenn es rauskommt, ist das betrug und das wird ziemlich teuer.
Lotusblume12 am 22. Juli 2007 17:26 Wer macht denn monatelang Urlaub. Wenn die jungen Menschen einen längeren Auslandsaufenthalt machen wollen z. B. "Travel and Work", ist das eine Qualifikation fürs Leben. Sehe ich jedenfalls so! Trotzdem laufen ja hier die Verpflichtungen weiter und damit auch die Kosten. LG Lotusblume
ich meine in der frage gelesen zu haben, es handele sich um " urlaub ".
doch steht so da, meine brille ist nicht beschlagen :o))
und für bildungsreisen wird ein nachweis verlangt, was auch völlig korrekt ist.
Lotusblume12 am 22. Juli 2007 17:42 OK, ich hatte das anders verstanden " ein Jahr Urlaub" gibts ja denn so nicht oder? War wohl nur in der Formulierung etwas missverständlich. Vielleicht weriden wir ja noch aufgeklärt. Trotzdem kein Kindergeld. Bildung bzw. Weiterbildung ist für einen Großteil der Gesellschaft Privatvergnügen. LG Lotusblume
Was es genau wird ist noch nicht sicher. Gedacht wird an längere Auslandsaufenthalte evtl. unterbrochen durch ein wenig arbeiten.
ich versteh das anliegen eindeutig so:
das kind der fragestellerin will auf kosten der familienkasse 1 jahr durch die welt schippern und sich ein schönes leben machen.
ich hoffe die familienkasse bemerkt solche absichten, aber die sind ja auch nicht von dummsdorf.
andere, die wirklich zwecks bildung sonst wohin müssen, bekommen nix vom staat. traurig genug !
Lotusblume12 am 22. Juli 2007 18:08 merkwürdig negativ, liebe/r xy. Meine Tochter hat dafür gearbeitet und geht jetzt ein Jahr nach Australien und Neuseeland. Sicher ist das nicht billig und man muss vorher schon bisschen was zusammengespart haben. Das was sie in dem Jahr lernt, würde sie hier nie lernen können. Ich finde es toll, welche Herausforderungen sich junge Leute heute so suchen. Diese Erfahrungen kann kein Elternhaus und keine Ausbildung hier mitgeben. Schmarotzer ist meine Tochter trotzdem nicht, sie arbeitet hart um sich ihren Traum zu erfüllen. Ich habe alle Achtung vor all diesen jungen Menschen. Was hat das mit "Dummsdorf" zu tun? LG Lotusblume
lotusblume, warum beziehst du das denn gleich auf dich?
wenn deine tochter im ausland zum lernen ist, bin ich ja auch der meinung, sie sollte ihr kindergeld bekommen. und erkenne solche aktivitäten auch an.
aber die fragestellerin, hat eindeutig nach tricks gefragt, also, will ihr kind nicht lernen im ausland, sondern genießen.
kiramarie am 22. Juli 2007 22:57 Ausserdem muß man zuviel oder unrechtmäßig gezahltes Kindergeld zurück zahlen.
Wieselchen1 am 23. Juli 2007 07:41 ich sehe das genauso wie xy: durch die ganzen schlaumeier, die versuchen, unser sozialsystem auszuhebeln, kommen andere, die es wirklich benötigen und auch verdienen (siehe tochter von lotusblume) evtl. nicht mehr in den genuss dieser Hilfen, weil dann bald kein Geld mehr da ist und wieder (wie immer) bei den Schwachen gekürzt wird.
Allerdings verstehe ich auch nicht, wie man aus der Fragestellung gleich herauslesen kann, dass da jemand auf Kosten der Familienkasse ein Jahr durch die Welt schippern will... das soll mir mal einer vormachen - mit 150 Euro um die Welt :-)
Ich stehe allerdings auf dem Standpunkt, dass, wenn jemand im Ausland arbeitet, er/sie den Status als Kindergeldempfänger genauso verliert wie jemand, der hier erst mal Geld verdienen (für Auto, Wohnung oder so) und dann eine Ausbildung machen will. Da ist es ja auch so, dass dann nicht davon gesprochen wird, dass die Kosten ja weiterlaufen....
Man bekommt nur <Geld, wenn sich in der Ausbildung befindet oder studiert.
Er sollte schon studieren oder sich einen Ausbildungsstelle besorgen. Es ist derzeit eine gute ZEIT, die sollte man nicht verpassen. Wer weis wie es weiter wird. In der Ausbildung hat man auch Urlaubsanspruch. Da gibt es auch noch Ausbildungsobjekte im Ausland. Suchen muß er selber, ich weis ja nicht was er machen will.
also ein bekannter von mir meinte er hätte der kindergeldkasse gemeldet das er in´s ausland geht um sein englisch zu verbessern, da er dies später mal studieren möchte (was er nie vorhatte). dann kommt braucht man noch glück bei den sachbearbeitern an ob sie das beachten. also so war er zumindestens ein jahr in australien und bekam kindergeld.