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Kriegt man eine Sperre vom Arbeitsamt wenn

gefragt von icebaba2001icebaba2001 am 09.03.2009 um 14:07 Uhr

man einen Aufhebungsvertrag eingeht? Die 3 Monatige Sperre meine ich.

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Arbeit x 14.591

Hasipop
beantwortet von Hasipop am 9. März 2009 14:13
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Die Arbeitsagentur schreibt dazu: dass ein Aufhebungsvertrag ja meist mit Zustimmung des Arbeitnehmers zustande kommt. Man soll aber alles tun, um seine Arbeit zu behalten. Deshalb ist es sehr wahrscheinlich, dass man für drei Monate gesperrt wird, also kein Anspruch auf ALG I hat. Infos: http://www.arbeitsagentur.de/nn_256858/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A074-S...


fasty2003
beantwortet von fasty2003 am 9. März 2009 14:11
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Ja. Man ist verpflichtet den Arbeitsplatz so lange wie möglich zu erhalten. Ob man einer Entlassung zustimmt, selber kündigt oder grob fahrlässig handelt (es darauf anlegt) ist egal, alles bedeutet Sperre. Man muss den Arbeitsplatz unverschuldet verlieren, damit man keine Sperre bekommt.

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 9. März 2009 14:15

richtig,


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 9. März 2009 14:08
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Ich denke ja, so nicht extrem schwerwiegende Gründe vorliegen, immerhin wirfst Du ja Deinen Job und willst vom Staat leben.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 9. März 2009 14:17
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Kommentar von 534d3805374b5f19daaacc2af436d939smallicebaba2001 am 9. März 2009 14:52

Vielen Dank an alle für eure hilfreichen Antworten


anonym
beantwortet von Werniman am 9. März 2009 14:13
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Ja..kriegst du,da du alles dafür tun musst,deinen Job nicht zu verlieren. Und bei einem Aufhebungsvertrag handelt es ja ja quasi um eine Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen. Du hast also quasi deiner Kündigung zugestimmt. Ob es letztendlich eine Sperre gibt,hängt aber vom jeweiligen Sachbearbeiter beim Amt ab.Da liegt vieles im Ermessen des Sachbearbeiters.


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 9. März 2009 14:11
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Du solltest keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben...dieser Vertrag kommt einer Eigenküdigung nahe.Dann wirst du eine Sperre bekommen.Laß dir kündigen. Stell deine Frage hier ein vielleicht unter Allgemein. http://www.elo-forum.org/forum.php


anonym
beantwortet von Mietnormade am 9. März 2009 14:11
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Das ist Fallabhängig und kann keinesfalls generell beantwortet werden. Laut den Bedingungen der ARGE hast Du alles zu tun um in Lohn und Brot zu bleiben. Ein Aufhebungsvertrag steht dem natürlich entgegen. Wenn Du allerdings fristgerecht gekündigt wurdest und der Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist nicht reduziert hast Du an Deiner Arbeitslosigkeit nicht aktiv mitgewirkt. Dann dürfte es auch keine Sperre geben.


icebaba2001
beantwortet von icebaba2001 am 9. März 2009 14:10
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also, ich habe meinen Job noch sicher, war nur ne Frage, weil ich mich mit meinen kollegen darüber unterhalten hatte....es ging um stellen abbau....


anonym
beantwortet von julefra am 9. März 2009 14:09
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nicht immer, kommt auf den grund an. die gründe erfährst du bei der agentur für arbeit


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 9. März 2009 14:08
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kommt drauf an, warum der Aufhebungsvertrag zustande gekommen ist.

Ist er auf Grund eines Vergehens deinerseits gemacht worden, kann es schon sein. Hat es andere Gründe, die die Firma betreffen dann eher nicht.


anonym
beantwortet von jilissa am 9. März 2009 14:08
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ja, normalerweise schon, aber man kann sie glaubich auch umgehen, wenn der Arbeitgeber unterschreibt, dass man aus betrieblichen Gründen gehen musste. Es gibt auf jeden Fall noch eine Hintertür....


holsch
beantwortet von holsch am 9. März 2009 14:08
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vermutlich...amt fragen, umstände erklären...


Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 9. März 2009 14:08
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Wenn du aus persöhnlichen gekündigt hast, Ja.


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