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Kriegt man die MwSt. eines französischen Artikels in Deutschland wieder? (Gewerb. Verkauf)

gefragt von MEstudent am 30.09.2008 um 19:30 Uhr

Ich habe einen Artikel aus Frankreich, den ich kaufen muss um ihn dann hier weiter zu verkaufen. Für mich ist wichtig ob ich die MwSt des französichen Artikels wiederkriege oder nicht, wenn ich ihn gewerblich weiterverkaufe. Wenn ich in Deutschland Artikel kaufe um sie weiter zu verkaufen, kriege ich ja die MwSt. des gekauften Artikels auch wieder.

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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 30. September 2008 19:34
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Wan und wie hast du ihn denn importiert?

Normalerweise wird der Händler in Frankreich der es Dir schickt es schon zum Nettopreis, ohne die französische Steuer an Dich berechnen, weil Dein Bezug bei der Einfuhr der Einfuhrumsatzsteuer unterliegt, die Du dann als Vorsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung abziehen kannst.

Nun mußt Du Dich nach Frankreich wenden. Da wirst Du auf der Internetseite des französischen Finanzministeriums bestimmt das passende Formular für den Erstattungsantrag finden.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 30. September 2008 19:35
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dann hättest du dir in Frankreich eine Tax-Free-Bescheinigung ausstellen lassen müssen, genauso wie das hier auch gemacht wird


anonym
beantwortet von MEstudent am 30. September 2008 19:40
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Ich werde diesen Artikel übers Internet kaufen und der wird mir dann zugesendet.


Rabbicook
beantwortet von Rabbicook am 30. September 2008 19:50
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Wenn sowohl Du als auch der Verkäufer eine Unsatzsteueridentifikationsnummer habt, kann der Verkäufer eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausstellen. Du mußt allerdings dann in Deutschland beim wiederverkauf die anfallende Mehrwertsteuer abführen.


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