Eigentlich wäre das doch gerecht, oder?

Hier: http://www.sozialhilfe24.de/elterngeld.html
Elterngeld für Adoptiveltern
Auch Adoptiveltern erhalten Elterngeld. Ein Anspruch auf Elterngeld besteht auch für eine Person, mit einem Kind in einem Haushalt lebt, das sie mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommen hat. Elterngeld kann ab Aufnahme in den Haushalt bei der berechtigten Person für die Dauer von bis zu 14 Monaten und längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden.
Elterngeld für Pflegeeltern
In Ausnahmefällen erhalten auch Pflegeltern Elterngeld, etwa bei schwerer Krankheit, schwerer Behinderung oder Tod der Eltern. Verwandte bis 3. Grades und ihre Ehegatten haben dann einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen und von anderen Berechtigten Elterngeld nicht in Anspruch genommen wird. Dies gilt nicht für Kinder, die auf der Grundlage des SGB VIII in Pflegefamilien leben. Hier übernimmt das Jugendamt den notwendigen Lebensunterhalt.