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Kriegt man bei Arbeitslosigkeit den staatlichen Zuschuß zu den VWL weiter?

gefragt von himpidimpi am 10.11.2007 um 20:28 Uhr

Mein Bruder wird zum Jahresende arbeitslos und will seinen Vertrag kündigen, wenn er nicht weiter einen Zuschuß kriegt. Kann ihm jemand weiterhelfen?

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bitmap
beantwortet von bitmap am 10. November 2007 23:17
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Nein, das ist ne Leistung vom Arbeitgeber (die es aber auch nicht automatisch gibt, sondern nur bei entsprechender Vereinbarung).

Angaben ohne Gewähr!


justii
beantwortet von justii am 11. November 2007 13:19
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Hallo.

Die staatliche Foerderung kann nur gewaehrt werden, wenn der Arbeitgeber VL in die Anlage ueberweist. Diese bemisst sich auch in der Hoehe nach der Hoehe der einbezahlten VL.

Bei jemandem der arbeitssuchend ist, kann naturgemaess keine Zahlung durch einen Arbeitgeber erfolgen => keine staatliche Foerderung.

Allerdings verstehe ich die Idee Deines Bruders auch nicht. Als er die Anlage gemacht hat, musste er i.d. Regel die Kosten der Anlage bezahlen. Jetzt will er die Anlage kuendigen - die bezahlten Gebuehren sind weg! Wenn er wieder einen Arbeitgeber findet, macht er eine neue Anlage und bezahlt die Gebuehren noch einmal - sehr schalau ironischgrins

Es w�re doch schlauer, einfach waehrend der Arbeitslosigkeit die Beitragszahlung auszusetzen und den Vertrag dann beim neuen Arbeitgeber weiter zu besparen. Bei den meisten VL-Anlagen ist dies problemlos moeglich.

Schoene Gruesse

justii


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 12. November 2007 22:47
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Statt den Vertrag zu kündigen, lieber die Beitragszahlung auszusetzen. So bekommt er am Ende auf jeden Fall mehr heraus, als wenn er den Vertrag kündigt.


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