parabel am 03.11.2009 um 0:46 Uhr
wenn ich rücklagen von mehreren tausend euros habe, kriege ich dann im arbeitslosen fall harz4 oder muss ich mein geld erst alle machen?

Geld, das du besitzt, fällt unter die Kategorie Vermögen.
Für dieses Vermögen gilt nach § 12 SGB II die Faustregel:
Du hast - wenn du nach dem 31.12. Januar 1957 geboren bist - einen Freibetrag von 750 EUR + 150 EUR für jedes angefangene Lebensjahr; mindestens jedoch 3100 EUR.
Erst das, was darüber hinausgeht
btw: Lass dich nicht von den Moralaposteln hier dumm anlabern. In geringem Umfang Vermögen zu besitzen ist auch als ALG2 dein gutes Recht.

pro lebensjahr darfst du 200 haben. hast du mehr, musst du erstmal selbst klar kommen und bekommst kein alg2. ist das geld verbraucht und du hast immer noch keinen job bekommst du alg2.
Bei manchen Antworten kann ich nur den Kopf schütteln. Für die, die es eben nicht genau wissen, kann ich nur auf ein Zitat von Dieter Nuhr verweisen!!!
Die erste korrekte Antwort hat VirtualSelf gegeben! Ergänzend wäre noch anzumerken, dass es unter beestimmten Voraussetzungen auch noch einen zusätzlichen Freibetrag von 200,- EUR pro Lebensjahr gibt. Und zwar gilt dieser für Vermögen, welches auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht vor Eintritt des Ruhestandes (also frühestens mit 60) verwertet werden kann. Dies gilt z.B. für Riester- und Rürup-Verträge. Bein einer normalen Renten- oder Lebensversicherung ist dies nicht von vorherein gegeben, da man solche Veträge auch frühzeitig kündigen kann. Vereinbart man hier jedoch einen "Verwertungsausschluss", also den Verzicht das Geld vor dem Ruhestand verwerten zu können, so können auch diese Verträge in dem zusätzlichen Freibetrag mit einbezogen werden.
Aber Vorsicht: Durch den "Verwertungsausschluss" kann der betroffene Vertrag auch nicht mehr durch einen selbst gekündigt werden. Genauso wenig, wie der Vertrag gepfändet oder beliehen werden kann.
Übrigens: Wenn man derzeit immer wieder mal von einer Erhöhung des Freibetrages auf 750,- EUR pro Lebensjahr hört, so ist NUR dieser zusätzliche Freibetrag für Altersvorsorge gemeint. Für das frei verfügbare Geld wird weiterhin der von VirtualSelf beschriebene Freibetrag von 150,- EUR je Lebensjahr gelten.
Hoffe ein bisschen zur Aufklärung beigetragen zu haben.
LG Captura

Wieso willst du Hilfe vom Staat beantragen wenn du Rücklagen hast? Dann könnte ja jeder sein Gehaltauf bessern!
Nee, daß mußt du erst aufbrauchen. Du hast ein Schonvermögen. Das lag mal bei 100,00 Euro pro Lebensjahr, wurde oder wird aber erhöht.

Du musst alle Konten offenlegen, das Geld wird dann mitberechnet. Je nachdem, wieviel es ist und was du sonst noch besitzt, bekommst du dann die Mitteilung.
du darfst pro lebensjahr 200 euro haben und 750 für anschaffungen. alles was drüber ist musst du erst verbrauchen.
der freibetrag wurde jetzt geändert und hat bald gesetzeskraft.750 euro pro lebensjahr
Heb das ganze Geld ab, steck es unters Kopfkissen und lass dir von einem Arzt bescheinigen, dass du spielsüchtig bist und gib einfach an, es im Casino verjubelt zu haben.
Na wenn die vom Amt wissen das du Geld aufm konto hast dann nicht aber wenn du ein paar hundert unterm kopfkissen gespart hast dann schon ;)
du bekommst hartz4 aber wenn du noch genug geld hast dann lass das Hartz 4 lieber anderen übrig