gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Krieg ich einen Wohnberechtigungsschein beim Bürgerservice?

gefragt von DieAbbyDieAbby am 05.06.2009 um 11:50 Uhr

Oder muss ich mich erst an den Pförtner wenden und hin schicken lassen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

mieten (379)
wbs (45)
rathaus (31)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Arwen45

Moewe603
beantwortet von Moewe603 am 5. Juni 2009 12:06
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du Gehst zum Rathaus / Bürgeramt zur Wohngeldstelle , und bittest um einen Antrag den du dann zuhause ausfüllst , und ihn anschliessen beim Pförtner zwecks weiterleitung abgibst . In Deutschland immer Antrag stellen . ( Antrag für den Antrag )

Kommentar von 44e7c6a93bc93b325dbde0fd3168196dsmallDieAbby am 5. Juni 2009 12:34

aber ich will ja kein geld...bloß nen schein der bestätigt, dass ich arm bin xD

Kommentar von 591f699187ed27023b769d4007447ed0smallMoewe603 am 5. Juni 2009 13:58

Sowas gibt es nicht , habe ich noch nie gehört, eine Bestätigung das man arm ist . Stell einen Wohngeldantrag , vielleicht bekommst du ja ein paar Euros .


anonym
beantwortet von Langeoog am 5. Juni 2009 11:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich denke sowas bekommt man nur beim wohnungsamt!


Volker13
beantwortet von Volker13 am 5. Juni 2009 11:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie bitte?


anonym
beantwortet von gibtsdochnich am 5. Juni 2009 11:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

sag dem pförtner wo du hinwillst


DieAbby
beantwortet von DieAbby am 5. Juni 2009 11:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wie weiße ich mein einkommen nach? reicht die letzte gehaltsabrechnung? und könnte es probleme geben, weil ich noch nicht 18 bin?


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.