Schweinberger am 28.04.2009 um 12:03 Uhr
Was versteht man genau unter Kreisverwaltungsbehörde? Ist damit der staatliche Teil des Landratsamtes gemeint?
Kreisverwaltungsbehörden sind die Landratsämter und kreisfreien Gemeinden

Welches wäre denn der private Teil des Landratsamtes?
Schweinberger am 28. April 2009 12:18 Der kommunale (private) Teil eines Landratsamtes ist unstrittig der Landkreis als kommunale Gebietskörperschaft!!!
MikeFFM am 28. April 2009 12:21 Damit hast Du doch unstrittig die Frage selbst beantwortet...
Also gilt die Kreisverwaltungsbehörde als Behörde, welche eine kommunale Gebietskörperschaft und einen staatlichen Teil für den übertragenen Wirkungskreis beinhaltet?
http://de.wikipedia.org/wiki/Landratsamt
Schau dir am besten mal den Link an