Kreditbürgschaft,wie komm ich da raus?
Im Okt. 2009 hat mich mein "Jetzt" Ex-Mann von mir getrennt. Genau eine Woche zuvor waren wir bei einer Kreditbank und ich habe für seinen Kredit mit meiner Rentenversicherung gebürgt. Da ich jetzt Kontakt zu seiner damaligen Freundin habe, wegen der er mich verlassen hat, konnte sie mir bestätigen, daß er schon seit September vorhatte mich zu verlassen. Dieser Vertrag läuft nun immerhin noch 3,5 Jahre und ich komme nicht an meine Versicherung heran. Meine Frage wäre: Kann ich ihn, obwohl er wußte, daß er mich verlässt und es noch schamlos ausgenutzt hat, mich als Bürgen zu benennen, ihn deshalb anzeigen? Mir stellt sich die Frage, ob es eine "arglistische Täuschung" war. Würde ich evtl. auf Grund dessen, aus diesem Vertrag herauskommen? Ich hoffe, jemand kann mir eine Antwort geben. Vielen Dank!!!
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Das wird Dir schwer fallen es beweisen zu können..sorry aber wie heißt es: Mitgehangen mitgefangen..da kommst Du nicht raus!
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Du hast vielleicht tatsächlich eine Chance wegen arglistiger Täuschung........
§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten. (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
........Jedoch geht das nur gegen ihn. Das dich die Bank aus der Verpflichtung entlässt, kann ich mir nicht vorstellen.
Kommentar von amdrosamdros 18.07.2012Hmm Doc..für mich ein Bunagesetz wie kann ich DAS als Betroffener beweisen??? Würde eher sagen, steht Aussage gegen Aussage!?
Kommentar von DrDralleDrDralle 18.07.2012Zeugenaussagen. Der Richter MUSS sich (gezwungenermassen) für die Argumentation einer Seite entscheiden. Unentschieden gibts da nicht!
Kommentar von Pittiplatsch65 18.07.2012Besten Dank für die Antwort, werde es auf jeden Fall versuchen und erst mal einen Anwalt konsultieren. Da ja mein EX bei unserer Polizei arbeitet, freut sich seine Dienststelle sicher über eine Anzeige.
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einfach die Bürgschaft aufheben und Kündigen, sagen deine Finanzen und jetzige Lebenslage können das nicht weiter unterstützen und eine Garantie der fortzahlung bewerkstelligen. Und wie du sagst eine Täuschung des Irrglaubens der Zweisamkeit war. Das Gesetz sagt aber nicht wissen schützt vor Schaden nicht. Du kannst ihn wegen arglistischer Täuschung und Betruges wie Falscher Tatsachen anzeigen.
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Dazu wird sich die Bank nicht bereit erklären denn du haftest mit für die Kreditsumme, zahlt er die monatlichen Raten nicht mehr, können sie dich in die Pflicht nehmen und auch rechtlich wirst du meiner Ansicht nach keine Möglichkeit haben aus dem Kreditvertrag entlassen zu werden. Du kanst froh sein, wenn er die monatlichen Raten noch zahlt und du diese nicht übernehmen mußt. Ausnahme: Zu klären wäre ob du bei Unterschrift als Bürge berufstätig warst oder nicht. Wenn nicht, besteht die Möglichkeit aus dem Vertrag entlassen zu werden aber über die weitere Vorgehensweise solltest du mit einem Rechtsanwalt sprechen.
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lass dich beim anwalt beraten, ob du ihn verklagen kanst. evt. gehört das, wofür du gebürgt hast, hinterher dir, weil du ja dafür auch gezahlt hast. frage ist nur, ob du es auch gebrauchen kannst. mfg
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Hallo Pittiplatsch65,
vielleicht solltest du bei der Kreditbank das Gespräch suchen, mit Hilfe seiner Ex-Freundin, kann man einen besseren Zeugen haben?? Leider befand ich mich auch in so einer Situation, ich hatte mir einen Termin beim zuständigen Mitarbeiter geholt, natürlich musste ich meine Situation offen legen, Einnahmen und Ausgaben und ich erklärte mich bereit an der Rückzahlung zu beteiligen sobald es mir möglich sei, falls Notwendig.
Ca. 14 Tage später erhielt ich das Orginal von der zuständigen Bank zurück mit den Worten das sie keine Rechte und Ansprüche mehr geltend machen. Es ging um eine Summe von fast 30 000 €, (ich war überglücklich).
Zu dem Zeitpunkt bat ich meinen damaligen Anwalt um Hilfe, da es nach dem wert geht, wollte er 1100 € nur für das aufsetzen eines Briefes haben, 300 € musste ich dennoch bezahlen für nichts.
Aus schaden wird man meist klug, eine Bürgschaft würde ich nur noch für meine Kinder übernehmen.
Wie gesagt versuch es bei deiner Bank schildere ihnen die Situation, ich wünsche dir alles Gute und viel Glück!!!
Kommentar von Pittiplatsch65 18.07.2012Hallo tarasun, danke für Deine nette Meinung und vielleicht für mich hilfreiche Antwort. Ich werde mal versuchen, einen Termin bei der Bank zu bekommen und da alles zu erklären. Hatte damals keine Ahnung, daß er sich trennen wollte, er ist ein sehr guter Schauspieler gewesen. LEIDER!!! Aber das kann man eben nicht mehr ändern. Seine damalige Freundin hat er auch ausgenommen. Und sein Beruf ist "POLIZIST"!? Seine Ex-Freundin will mir auf jeden Fall mir helfen. Dir auch alles Gute und danke noch mal!!!
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Das darfst du unter dumm gelaufen verbuchen, ich Frage mich, merkt man es nicht wen er gehen will? Warum muss ein Lebenspartner für einen anderen bürgen? Ich hafte für die Schulden, die mein Ex gemacht hat? Das nennt man blind vor Liebe, egal wie viele Traummänner noch kommen, niemals solche Dinge unterschreiben
Kommentar von Pittiplatsch65 18.07.2012Besten Dank für Deine Antwort! Schade, daß ich Dich damals nicht fragen konnte, Du hättest mir bestimmt von vorn herein sagen können, wie er tickt!!?? Du Menschenkenner! Naja Männer halten da eben zusammen. Übrigens danach hatte ich absolut nicht gefragt!!!
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Also, erstmal musst du dir natürlich einen Anwalt nehmen, der dir diese Frage sowieso besser beantworten kann.
Spontan sieht das aber nicht gut aus. Aus der Bürgschaft gegenüber der Bank kommst du wohl nicht raus. Du kannst eventuell allerhöchstens die Vereinbarung mit deinem Ex auf der Grundlage des "Eigenschaftsirrtums" anfechten. Aber was würde das bringen? Die Bürgschaft tritt ja ein, wenn er nicht zahlen kann und selbst wenn du dann die Vereinbarung mit ihm erfolgreich angefochten hättest, gäbe es ja nix zu holen, denn sonst müsstest du in dem Fall ja nicht als Bürge einspringen.
Kommentar von amdrosamdros 17.07.2012Wofür und weshalb Anwalt??? Der kostet Geld und aus einer Bürgschaft kommt man nicht raus!!
Kommentar von nephalymnephalym 17.07.2012Weil unqualifizierte Antworten wie deine und meine keine vernünftige Rechtsberatung ersetzen!
Kommentar von amdrosamdros 17.07.2012Dann fehlt Dir mit Sicherheit das geringste was eine Rechtsberatung ausmachen könnte!! Für mich..Ende der Diskussion!!
Kommentar von nephalymnephalym 17.07.2012Ja gut, dann ist die Diskussion mit diesem völlig unverständlichen Kommentar beendet. Jetzt hast du aber mal ordentlich auf den Tisch gehauen. Was auch immer mir da an geringstem fehlen mag...
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du kannst das versuchen,meiner meinung nach hätte das aber wenig aussicht auf erfolg
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Keine Chance. Wenn so etwas ginge, dann bräuchte man ja keine Bürgschaften mehr. Du wirst so behandelt, als wärst Du der Kreditnehmer.
Du schreibst sehr überzeugend, ...da kommst du nicht raus! Weißt du es zu 100% oder ist es nur eine Vermutung??