Frage von Pittiplatsch65 17.07.2012

Kreditbürgschaft,wie komm ich da raus?

  • Antwort von amdros 17.07.2012
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Das wird Dir schwer fallen es beweisen zu können..sorry aber wie heißt es: Mitgehangen mitgefangen..da kommst Du nicht raus!

  • Antwort von DrDralle 17.07.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du hast vielleicht tatsächlich eine Chance wegen arglistiger Täuschung........

    § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten. (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

    ........Jedoch geht das nur gegen ihn. Das dich die Bank aus der Verpflichtung entlässt, kann ich mir nicht vorstellen.

  • Antwort von TJAMADOR 17.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    einfach die Bürgschaft aufheben und Kündigen, sagen deine Finanzen und jetzige Lebenslage können das nicht weiter unterstützen und eine Garantie der fortzahlung bewerkstelligen. Und wie du sagst eine Täuschung des Irrglaubens der Zweisamkeit war. Das Gesetz sagt aber nicht wissen schützt vor Schaden nicht. Du kannst ihn wegen arglistischer Täuschung und Betruges wie Falscher Tatsachen anzeigen.

  • Antwort von walterdealeman 17.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Dazu wird sich die Bank nicht bereit erklären denn du haftest mit für die Kreditsumme, zahlt er die monatlichen Raten nicht mehr, können sie dich in die Pflicht nehmen und auch rechtlich wirst du meiner Ansicht nach keine Möglichkeit haben aus dem Kreditvertrag entlassen zu werden. Du kanst froh sein, wenn er die monatlichen Raten noch zahlt und du diese nicht übernehmen mußt. Ausnahme: Zu klären wäre ob du bei Unterschrift als Bürge berufstätig warst oder nicht. Wenn nicht, besteht die Möglichkeit aus dem Vertrag entlassen zu werden aber über die weitere Vorgehensweise solltest du mit einem Rechtsanwalt sprechen.

  • Antwort von ichhierundda 23.07.2012

    lass dich beim anwalt beraten, ob du ihn verklagen kanst. evt. gehört das, wofür du gebürgt hast, hinterher dir, weil du ja dafür auch gezahlt hast. frage ist nur, ob du es auch gebrauchen kannst. mfg

  • Antwort von tarasun 17.07.2012

    Hallo Pittiplatsch65,

    vielleicht solltest du bei der Kreditbank das Gespräch suchen, mit Hilfe seiner Ex-Freundin, kann man einen besseren Zeugen haben?? Leider befand ich mich auch in so einer Situation, ich hatte mir einen Termin beim zuständigen Mitarbeiter geholt, natürlich musste ich meine Situation offen legen, Einnahmen und Ausgaben und ich erklärte mich bereit an der Rückzahlung zu beteiligen sobald es mir möglich sei, falls Notwendig.

    Ca. 14 Tage später erhielt ich das Orginal von der zuständigen Bank zurück mit den Worten das sie keine Rechte und Ansprüche mehr geltend machen. Es ging um eine Summe von fast 30 000 €, (ich war überglücklich).

    Zu dem Zeitpunkt bat ich meinen damaligen Anwalt um Hilfe, da es nach dem wert geht, wollte er 1100 € nur für das aufsetzen eines Briefes haben, 300 € musste ich dennoch bezahlen für nichts.

    Aus schaden wird man meist klug, eine Bürgschaft würde ich nur noch für meine Kinder übernehmen.

    Wie gesagt versuch es bei deiner Bank schildere ihnen die Situation, ich wünsche dir alles Gute und viel Glück!!!

  • Antwort von sonnentraeumer 17.07.2012

    Das darfst du unter dumm gelaufen verbuchen, ich Frage mich, merkt man es nicht wen er gehen will? Warum muss ein Lebenspartner für einen anderen bürgen? Ich hafte für die Schulden, die mein Ex gemacht hat? Das nennt man blind vor Liebe, egal wie viele Traummänner noch kommen, niemals solche Dinge unterschreiben

  • Antwort von nephalym 17.07.2012

    Also, erstmal musst du dir natürlich einen Anwalt nehmen, der dir diese Frage sowieso besser beantworten kann.

    Spontan sieht das aber nicht gut aus. Aus der Bürgschaft gegenüber der Bank kommst du wohl nicht raus. Du kannst eventuell allerhöchstens die Vereinbarung mit deinem Ex auf der Grundlage des "Eigenschaftsirrtums" anfechten. Aber was würde das bringen? Die Bürgschaft tritt ja ein, wenn er nicht zahlen kann und selbst wenn du dann die Vereinbarung mit ihm erfolgreich angefochten hättest, gäbe es ja nix zu holen, denn sonst müsstest du in dem Fall ja nicht als Bürge einspringen.

  • Antwort von thovos 17.07.2012

    du kannst das versuchen,meiner meinung nach hätte das aber wenig aussicht auf erfolg

  • Antwort von flohpromo 17.07.2012

    Keine Chance. Wenn so etwas ginge, dann bräuchte man ja keine Bürgschaften mehr. Du wirst so behandelt, als wärst Du der Kreditnehmer.

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