Ich schreibe im Namen von meiner Freundin, weil die sich auch nicht so recht aus- kennt wie ich. Ihre Mutter immerhin schon 72 Jahre alt, gesundheitlich angeschlagen kommt anscheinend immer nicht mit ihrer Kohle zurecht. Tochter ist verheiratet hat 2 Kiddies und arbeitet jetzt seit dem 2. Nov. wieder halbtags in ihrem alten Job. Nun will die Mutter unbedingt nen 2. Kredit (den einen stottert sie wohl noch bei der Citi- bank ab) haben, aber meine Freundin hat gesagt, das sie das nicht machen soll, weil sie nicht will, das sie am Ende für die verursachten Schulden der Mutter, sollte sie aus gesundheitlichen Gründen versterben, dann bürgen muss. Außerdem hat sich die Mutter ihrer Tochter so einiges erlaubt. Wenn d ie Mutter das jetzt heimlich macht muss dann ihre Tochter trotzdem bürgen, für den Fall des Falles oder wäre sie dann irgendwie abgesichert? Über das Thema haben wir schon mehrmals telefoniert, aber ich kenne mich da auch nicht wirklich aus. Ich habe ihr nur geraten, sie soll nix weiter unterschreiben oder eine Bürgschaft annehmen. Immerhin haben sie und ihr Mann letztes Jahr ne Eigentumswhg gekauft und 2 kleine Kiddies zu versorgen. Den 1. Kredit hat sie bei der Citi Bank gemacht und den 2. will sie dort auch machen. Danke im Voraus!
Sie muß/sollte das Erbe ausschlagen. Falls die Bank einen Bürgen haben will, soll Deine Freundin ablehnen und NICHTS unterschreiben, noch nicht einmal, mit zur Bank gehen.

ohne bürgen wird die mutter in dem alter keinen kredit bewilligt bekommen.
Streetcat666 am 5. November 2009 23:14 bei der citi bank schon!
Guppy194 am 5. November 2009 23:14 das denke ich auch; trotzdem Hände weg von der Bürgschaft.

sollte die Tochter tatsächlich eine Bürgschaft unterschreiben wovor ich warne, wird sie auch im Falle der Ausschlagung der Erbschaft für die kreditforderung in anspruch genommen; ansonsten wie schon geantwortet wurde: Erbe ausschlagen
Zu einer Bürgschaft kann niemand gezwungen werden.
hat denn die Mutter denn noch andere Möglichkeiten evtl. an Geld ranzukommen ohne diese Kredithaie? Immerhin kann sie ja nicht mehr arbeiten, allerdings ist die Problematik auch die, das sie den Enkeln meiner Freundin was schenkt und dann ist dann Zoff vorprogrammiert, weil sie dann meistens immer zig Süßigkeiten anschleppt, die nicht grad billig sind, aber ich glaube sie kann das Geld auch nicht mehr richtig einteilen, wenn das meine Freundin so am Telefon erzählt, weil s ie oft auch ständig im Minus ist.
wenn sie nichts unterschreibt und auch nicht bürgt und nach dem Tod der Mutter nur Schulden da sind, kann sie - wie schon geschrieben - das ERbe ausschlagen, d.h. die Bank guckt in die Röhre.
Wenn die Mutter mit 72 noch einen Kredit laufen hat kann ich mir nicht vorstellen das sie noch einen bekommt. Wenn die Tochter keiner Bürgschaft zustimmt dann muß sie dafür auch nicht bürgen. Sollte die Mutter versterben kann sie das Erbe ausschlagen.
Sie bürgt nur, wenn sie den Kreditvertrag mit unterschreibt. wenn die Mutter stirbt, erbt sie aber deren Schulden. (Erbe ausschlagen!) Allerdings ist fraglich, ob die Mutter mit 72 Jahren überhaupt noch einen Kredit bekommt. Ist zwar diskreminierend, aber wahrscheinlich auch vernünftig.
Sie soll ja nichts unterschreiben, sonst muss sie zahlen wenn die Mutter nicht mehr zahlungsfähig ist. Ansonsten kann sie das Erbe ablehnen.

sie sollte nicht bürgen...und das muß sie der mutter sagen
Schulden sind ein Teil der Erbschaft. Es ist abzuwägen, ob diese dereinst angenommen wird, wenn Immobilien, Schmuck etc.,geerbt werden können, weil dann auch die Schulden abzuzahlen sind. Das hat dann einen Sinn, wenn aus dem ERbe mehr lukriert werden kann, als die Schulden betragen. Wenn nichts, oder Werte, die weniger bringen, als die Verschuldung, geerbt werden kann, als die Schulden, dann kann von der Erbschaft Abstand genommen werden. Die Banken versuchen, trotz Ablehnung der Erbschaft, die Schulden einzufordern. Dann darf man sich nicht einschüchtern lassen und muss die Bezahlung strikt ablehnen.
Wie ich deiner Beschreibung entnehme hat die gute Frau einen 1.Kredit laufen und benötigt nun einen 2.Kredit. Sache der Bank wird es nun sein die Kreditwürdigkeit der guten Frau zu prüfen. Möglich wäre das die Bank die Einschaltung eines Bürgen verlangt. Wichtig niemand kann ohne seine Einwilligung als Bürge eingesetzt werden. Tut sie es dennoch muss sie auch für die Folgen einstehen. Findet sich kein Bürge und die Bank vergibt dennoch einen Kredit so hat sie irgendwann ein Problem. Aber das weiß mit Sicherheit auch die Bank. Also bei eingegangener Bürgschaft volle Haftung für den Kredit. Ohne Bürgschaft kann eine Erbausschlagung erfolgen.

Nix unterschreiben ,da die Mama eh nur Schulden hat Erbe ausschlagen

Die Tochter kann für eine Verstorbene nicht Bürgen. Sie ist jedoch die Erbin der Schulden der mutter. dieses Erbe wiederum kann sie ausschlagen. Also sie zahlt für die Mutter nichts, wenn sie das nicht will. Im übrigen ist mir völlig neu, das 72-jährige noch Kredit erhalten. M.Wissens gilt bei der City-Bank wie in der Kneipe: Kredit nur an 100-jährige in Begleitung ihrer Eltern!
und vorher nichts unterschreiben was mit kredit zu tun hat
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