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Kredit: Arbeitsvertrag oder Gehaltsabrechnung?

gefragt von shaze am 28.06.2009 um 11:44 Uhr

Hallo,

muss ich bei einem Kreditantrag meinen Arbeitsvertrag vorlegen, oder genügen die Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate?

Vielen Dank.

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anonym
beantwortet von Gulli1969 am 28. Juni 2009 11:45
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Kommt sich daraud an was der Kreditgeber verlangt. Die einen wollen das und die anderen eben das andere. Jedoch die Abrechnung der letzten drei Monate zu aller wahrscheinlichkeit am meisten.


bueten
beantwortet von bueten am 28. Juni 2009 11:45
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abrechnung der 3 mon


gerhass
beantwortet von gerhass am 28. Juni 2009 11:52
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Frag doch mal die betreffende Bank http://kreditratgeber.blog.de


anonym
beantwortet von corimaus am 28. Juni 2009 11:47
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gehaltabrechnungen der letzten 3 monate


anonym
beantwortet von Brain79 am 7. Juli 2009 17:05
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Kommt auf den Kreditanbieter drauf an. Manche möchten einen Nachweis für ein mindestens 6 monatiges bestehendes Arbeitsverhältnis mit abgeschlossener Probezeit. Somit wäre der Arbeitsvertrag wichtig. Allerdings ist auch die Gehaltsabrechnung der letzten Monate wichtig. Hier http://www.kredit.org/kreditanbieter.html findest du eine Liste vieler Anbieter und deren notwendigen Unterlagen.


anonym
beantwortet von MacGyver2009 am 29. Juni 2009 22:34
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Hallo nochmals Shaze,

normalerweise genügen die letzten 3 Gehaltsabrechnungen im Original bzw. in Kopie.

Handelt es sich nicht um deine Hausbank, so ist es wahrscheinlich dass du auch nach den Kontoauszügen der letzten 30 - 60 Tage gefragt wirst.

In Sonderfällen z.B. kurze Zugehörigkeit beim aktuelle Arbeitgeber, Nachweis einer bereits abgelaufenen bzw. erst gar nicht vereinbarten Probezeit kann entweder der Arbeitsvertrag von der Bank nachgefragt werden bzw. ist es günstig diesen als Kunde zumindest anbieten zu können.

Grüße, MacGyver


franke76
beantwortet von franke76 am 29. Juni 2009 21:12
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2 - 3 gehaltsabrechnungen reichen aus. vielleicht auch noch die dezember-abrechnung des vorjahres wg. jahressummen. sollte es nicht deine hausbank sein (führung d. girokto.) wird die bank vielleicht auch nach den kto.auszügen nachfragen (wg. kontrolle der bisherigen kto.führung)


anonym
beantwortet von TanteBertha am 29. Juni 2009 09:35
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I.D.R. werden die letzten 3 Abrechnungen verlangt.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 28. Juni 2009 12:15
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Ich würde keinesfalls einige Details aus dem Arbeitsvertrag preisgeben: Funktion, Unterstellung, Abteilung, Altersversorgung, Sonderregelungen u. ä.

M. E. sollten Gehaltsabrechnungen ausreichen und eine Erklärung, ob man unbefristet beschäftigt ist.

Es wäre schön und hilfreich, wenn Du hier Deine Bank namentlich benennen würdest.

Kommentar von shaze am 28. Juni 2009 12:20

Konkret habe ich noch keine Angebote eingeholt, allerdings wird es sich auf renomierte Institute wie Sparkasse, Deutsche Bank oder Volksbank handeln.


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