Umfrage von Buchfink 01.12.2009

Kreatives Grimassenschneiden zum Nulltarif

191 Abstimmungen
Abstimmungen
Dafür gibt es kein Bußgeld 142
Das kostet trotzdem 49
Klassische Variante
Klassische Variante
Subtile Variante
Subtile Variante
  • Hilfreichste Antwort von rivabella 04.12.2009
    11 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Dafür gibt es kein Bußgeld

    Subtil nennst Du das? Das ist für mich eindeutig zweideutig. Ich würde mich zwar ärgern über so einen Spinner, aber ich würde so etwas nicht zur Anzeige bringen, und wo kein Kläger, da auch kein Richter. Aber es gibt bestimmt genügend Leute, die das in den falschen Hals bekämen. Wie dann ein Richter urteilt, kann ich mir vorstellen:

    .

    a) § 153 Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit

    Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren nach Überprüfung der Vorstrafen und sonstigen Verfahren ein (ich hoffe, Du bist nicht vorbestraft ;o))


    Schau einmal: http://herberger.jura.uni-sb.de/ref/strafprozessrecht/Rat-12.html

  • Antwort von aurata 01.12.2009
    44 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Das kostet trotzdem

    Hahaha! :-)) Eine Buchfink Idee de luxe!

    DAS nennst du subtil? Eindeutiger geht es wohl kaum, da kannst du dir das Schildchenbasteln auch gleich sparen, wenn du kein Geld für die Strafen hast.

    Besser wäre, du nimmst wirklich deinen Zonk und zeigst das bei jeder passenden Gelegenheit um deine Unmut zu zeigen.

    Was meinst du wie blöd sie gucken? :-)

  • Antwort von nitnelav 01.12.2009
    24 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Dafür gibt es kein Bußgeld

    Zumindest nicht mit der perfekten Ausrede.

    Ich zitiere dazu mal die kreativste Antwort, die ich hier je gelesen habe. Die passt hier wahnsinnig gut:

    .

    "Streue das Gerücht, du seist Künstler!"

    .

    Zumindest, falls es zu einer Anzeige kommt. Denn wenn das kein Grund ist, gemalte Vögel aus dem Fenster zu halten, was dann?

    ;)

  • Antwort von valentin301 02.12.2009
    21 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Dafür gibt es kein Bußgeld

    Ich denke mal, Du hast kein Bußgeld zu erwarten und würde dann an Deiner Stelle das System auch gleich richtig ausbauen:

    .

    Halte doch dazu die Bilder folgender Vögel bereit:

    .

    Sumpfhuhn, Trottellumme, Uferschnepfe, Auerhahn, Schafstelze, Schleiereule, Lachmöwe, Spießente, Baßtölpel

    .

    So hast Du für alle möglichen Situationen das Passende parat.

  • Antwort von Fanny2009 07.12.2009
    13 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Dafür gibt es kein Bußgeld

    ich habe einen Stoffvogel auf meinem Amaturenbrett, im Bedarfsfall zeige ich den und der andere muß meistens lachen und schon ist meine schlechte Laune und meine Wut wie weggeblasen, darum gehts ja eigentlich auch nur, oder?

  • Antwort von Alleyne 17.12.2009
    7 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Dafür gibt es kein Bußgeld

    Tolle Idee, werd gleich mal anfangen zu basteln :) ...
    .
    Wie soll denn die Anzeige des "beleidigten" Verkehrsteilnehmers lauten? kleiner Ausschnitt:
    .
    "Herr Wachtmeister, Herr Wachtmeister, ich möchte Anzeige wg. Beleidigung erstatten!"
    "Und wie genau ging das von statten?"
    "Also da im anderen Auto, der mit dem Kennzeichen....., also der hat mir einen Buchfink gezeigt!"
    "Also einen Vogel?"
    "Ja, sag ich doch. Aber einen besonderen, eben einen Buchfink."
    "Wie haben sie denn daraus einen Buchfink erkannt?"
    "Na er hat ihn ja einfach hochgehalten"
    "Wen???"
    "Na den BUCHFINK!"
    "Er hat einen echten Vogel hochgehalten?"
    "Nein, nicht doch! Aber ein Bild mit einem Buchfinken drauf!"
    Der Polizist fängt spätestens da an zu prusten und sagt:
    "Lassen se mal gut sein, junger Mann..."
    "Aber..."
    .
    Ja, witzige Vorstellung :) Ich würde vorschlagen, du versuchst Dein Glück und erstattest Bericht, ja?

  • Antwort von badguysimon 16.12.2009
    7 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Dafür gibt es kein Bußgeld

    sag einfach, du wolltest was für seine bildung tun und es war grad naturkunde dran ;))

  • Antwort von CindyMarzanella 04.12.2009
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Das kostet trotzdem

    Ick lach mir'n ast, det vögelken will einem annern det vögelken zeig‘n ggg

  • Antwort von lenticularis 01.12.2009
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    ich könnt mir fast vorstellen, dass das theoretisch auch unter strafe steht... man darf ja zb. auch nicht sagen "ich würde sie jetzt zu gern als a_____ bezeichnen" o.ä. ^^

  • Antwort von shapppi 25.12.2009
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Dafür gibt es kein Bußgeld

    Ich glaube, dass du nicht zahlen musst, wenn du es geschickt anstellst. Sollte er dich anzeigen, hat er ja keinen Beweis dafür, dass du es so gemeint hast, wie er es interpretiert hat. Ein Schild mit einem Vögelchen oben kann viel bedeuten. "Achtung ich führe einen Vogel mit" Gibt ja auch so Schilder für Kinder^^ "Achtung Baby an Board". Also ich glaube nicht, dass man deswegen zahlen muss, aber interessant wäre es schon mal was dabei rauskommen würde :)

  • Antwort von Quandt 08.12.2009
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Dafür gibt es kein Bußgeld

    Du nu´ wieder, als Vogel verkleidet! ;-)))

    Könnte ja auch eine Frage sein, "Wat bist Du denn für´n Vogel?" und fragen darf man ja wohl noch! ;-)

  • Antwort von evis78 03.12.2009
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Dafür gibt es kein Bußgeld

    Ich glaube, da würde jeder Richter nochmal ein Auge zudrücken und dich nur verwarnen. Ist aber ne geniale Idee, muss ich mir merken.Ich hab jedenfalls herzlich gelacht über die Frage

  • Antwort von Benjy 01.12.2009
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Das kostet trotzdem

    Außer Du zeigst einen Buchfink. Dann sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. Schlussendlich kommt es auf den Richter an.

    Im Gegenzug könntest Du aber auch den Gegner anzeigen. Der käme im Zweifelsfall wohl eher schlechter weg.

  • Antwort von Celina97 28.12.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    ja das kostet weil das unter Fahrer beleidigung läuft aber ich glaube kaum das,dass jemand machen würde aber es ist möglich darür zu zahlen!!

  • Antwort von BTimo 27.12.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Dafür gibt es kein Bußgeld

    Jeder hat ja MEinungsfreiheit.. Kannst auch raufschreiben ich hasse Vögel ... Oder ich hasse Ar.... blabla ...

    Ich kenne ein Schild da steht "Ich hasse Blitzer" das ich hasse ist recht klein, damit Blitzer groß drauf stehen kann. Und der stellt sich n paar 100 Meter vor einen Blitzer und hält das hoch. Da kann man auch wohl nix machen ... Ist halt seine Meinung :)

  • Antwort von BELLA64 26.12.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Das kostet trotzdem

    Weil du für solche Sachen heute eine Prämie bekommst und davon kannst du gerne einen Bonus als Bußgeld abgeben. Manche Vögel wird man auch anders nicht los!!!!

  • Antwort von chikolo1 25.12.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Dafür gibt es kein Bußgeld

    passiert nix

  • Antwort von ub00t 25.12.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Dafür gibt es kein Bußgeld
    Dür diese Idee gibts ein Honorar und kein BußGeld

    Und wenns nur ein Pünktchen ist!

  • Antwort von Xeronimo 25.12.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Dafür gibt es kein Bußgeld

    Ich habe auch eine rote und eine gelbeKarte im Auto (ca. DIN A5) und die zeige ich dann wenn es nötig wird. Ich habe nur gute Erfahrungen damit gemacht und kaum Gegenreaktionen in Form von abwertenden Gesten erhalten.

  • Antwort von SkatersPalace 25.12.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Dafür gibt es kein Bußgeld

    Die anderen, die geschrieben haben, haben mich mit ihren Argumenten davon überzeugt. :'D

  • Antwort von bergerinho 24.12.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Dafür gibt es kein Bußgeld

    ist ja nicht vogel zeigen oder

  • Antwort von Jana96 24.12.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Dafür gibt es kein Bußgeld

    Aber eine interressante Frage

  • Antwort von Keksklumpen 23.12.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Das kostet trotzdem

    Wenn du auf ein Schild W***** schreibst und das jemanden zeigst, ist das eigenggttlich das Gleiche. Oder ?

  • Antwort von lislwiesl 21.12.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Dafür gibt es kein Bußgeld
  • Antwort von xXhusnuXx 15.12.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Das kostet trotzdem

    hahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahah

  • Antwort von johmarie 01.12.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Dafür gibt es kein Bußgeld

    des checkt der vielleicht gar nicht. er ist so auf sein ziel und den zeitdruck versessen, dass er es nicht wahrnimmt. und wenn würd er nicht drauf kommen. außerdem falls doch dann würden die richter im amtsgericht drüber schmunzeln wenn sie humor haben. sei weiterhin kreativ des macht nix.

  • Antwort von eratis 01.12.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Dafür gibt es kein Bußgeld

    Ah wie gail....buchfink du rockst....

  • Antwort von Matschbroetchen 01.12.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    Dafür gibt es kein Bußgeld

    :-D sehr gute Idee ;-)

  • Antwort von MacGyver1986 09.03.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
    Dafür gibt es kein Bußgeld

    da du keine gehste gemacht hast die paragraph xy verletzt glaube ich nicht das du belangt werden kannst.

  • Antwort von JasmiinLadii 31.12.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
    Dafür gibt es kein Bußgeld
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