Kreatives Grimassenschneiden zum Nulltarif
Viele Gesten und Gesichtsausdrücke wie z.B. Vogel zeigen, Zunge herausstrecken, mit der Hand vor der Stirn wedeln, der Kreis aus Daumen und Zeigefinger (Gesäßöffnung) oder der klassische ausgestreckte Mittelfinger können zwischen 150€ und 40 Tagessätzen Bußgeld kosten, wenn sie der Betroffene zur Anzeige bringt.
Nun ist der Spielraum für kostenfreie Gesten eher gering. Aber was ist, wenn ich einem Autofahrer (z.B.) im wahrsten Sinne des Wortes einen Vogel zeige?
Angenommen ein Verkehrsteilnehmer drängelt, blockiert oder verhält sich sonst irgendwie daneben: Kann ich ihm dann statt der "Du-hast-doch-einen-Vogel-Geste" ein Bild eines Vogels zeigen, ohne dass ich ein Bußgeld zu erwarten habe oder wird selbst diese subtile Symbolik geahndet?
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11 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDafür gibt es kein Bußgeld
Subtil nennst Du das? Das ist für mich eindeutig zweideutig. Ich würde mich zwar ärgern über so einen Spinner, aber ich würde so etwas nicht zur Anzeige bringen, und wo kein Kläger, da auch kein Richter. Aber es gibt bestimmt genügend Leute, die das in den falschen Hals bekämen. Wie dann ein Richter urteilt, kann ich mir vorstellen:
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a) § 153 Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit
Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren nach Überprüfung der Vorstrafen und sonstigen Verfahren ein (ich hoffe, Du bist nicht vorbestraft ;o))
Schau einmal: http://herberger.jura.uni-sb.de/ref/strafprozessrecht/Rat-12.html
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44 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDas kostet trotzdem
Hahaha! :-)) Eine Buchfink Idee de luxe!
DAS nennst du subtil? Eindeutiger geht es wohl kaum, da kannst du dir das Schildchenbasteln auch gleich sparen, wenn du kein Geld für die Strafen hast.
Besser wäre, du nimmst wirklich deinen Zonk und zeigst das bei jeder passenden Gelegenheit um deine Unmut zu zeigen.
Was meinst du wie blöd sie gucken? :-)
Kommentar von BuchfinkBuchfink 02.12.2009Oder dieses Schild: http://fwd4.me/6dA
Hat dann gleich mehrere Bedeutungen, die man mir anlasten kann.
gleich hast Du ein blaues Auge
ich habe Dich im Auge
ich rufe Auratas Brüder an, die verprügeln Dich
Kommentar von aurataaurata 02.12.2009kicherundlach!, da hast du die "beste" Lösung selber raus gefunden. :-))) Das Auge ist viel zu harmlos, dafür gibt es bestimmt kein Bußgeld! ;-)
Kommentar von valentin301valentin301 02.12.2009"am boden kugel..."
Kommentar von CindyMarzanellaCindyMarzanella 04.12.2009ggg
Kommentar von kivi07 28.12.2009hammer xD
Kommentar von thefreak014thefreak014 28.12.2009rolling on the floor laughing (rofl) xD
Kommentar von QuandtQuandt 08.12.2009"Komm auf Straße, rollt Auge besser!" ...? ;-)
Kommentar von aurataaurata 08.12.2009pffft! :-)
Kommentar von CoeurDePirateCoeurDePirate 16.12.2009Oh, ein Zonk! Ich hab das Weibchen (in Orange) als Kuscheltier ;))
Kommentar von Franz1998Franz1998 28.12.2009Während der Fahrt müssen eigentlich beide Hände am Lenkrad sein.
Ich denke, man kann davon ausgehen, dass das mit dem Schild als ähnlich ablenkend deklariert wird, wie das telefonieren mit dem Handy während der Fahrt.
Kommentar von BuchfinkBuchfink 28.12.2009Also ich habe nicht geschrieben, dass ich das während der Fahrt machen möchte.
An der Ampel oder im Stau käme das Schild zum Einsatz.
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24 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDafür gibt es kein Bußgeld
Zumindest nicht mit der perfekten Ausrede.
Ich zitiere dazu mal die kreativste Antwort, die ich hier je gelesen habe. Die passt hier wahnsinnig gut:
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"Streue das Gerücht, du seist Künstler!"
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Zumindest, falls es zu einer Anzeige kommt. Denn wenn das kein Grund ist, gemalte Vögel aus dem Fenster zu halten, was dann?
;)
Kommentar von BuchfinkBuchfink 01.12.2009Dann kriegen die mich dran, weil ich mitten in der Fahrt auf der Autobahn Kunsthandel betreibe.
Kommentar von nitnelavnitnelav 01.12.2009Wenn die Bestrafung gleich sein sollte, musst du abwägen, welcher Ruf dir wichtiger ist:
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Der als wilder, schusseliger, begnadeter, aufbrausender und wahnsinnig talentierter Künstler oder der als jähzorniger, wütender, ausrastender Raser.
Kommentar von BuchfinkBuchfink 01.12.2009Ich nehme Tor 1 und den Zonk. http://big2k.net/upload/2007/10/zonk.jpg
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21 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDafür gibt es kein Bußgeld
Ich denke mal, Du hast kein Bußgeld zu erwarten und würde dann an Deiner Stelle das System auch gleich richtig ausbauen:
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Halte doch dazu die Bilder folgender Vögel bereit:
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Sumpfhuhn, Trottellumme, Uferschnepfe, Auerhahn, Schafstelze, Schleiereule, Lachmöwe, Spießente, Baßtölpel
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So hast Du für alle möglichen Situationen das Passende parat.
Kommentar von BuchfinkBuchfink 02.12.2009Nicht zu vergessen: Der Dummpfaff (Pyrrhula pyrrhula).
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/4/40/Dompap.jpg
Kommentar von aurataaurata 03.12.2009Trottellumme gefällt mir. Und das ist auch sehr subtil grins
Dummpfaff ist ne Übersetzung, aber eine Tafel mit Pyrrhula pyrrhula wird den Richter bestimmt auch beeindrucken und er wird dich frei sprechen.
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13 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDafür gibt es kein Bußgeld
ich habe einen Stoffvogel auf meinem Amaturenbrett, im Bedarfsfall zeige ich den und der andere muß meistens lachen und schon ist meine schlechte Laune und meine Wut wie weggeblasen, darum gehts ja eigentlich auch nur, oder?
Kommentar von GlatteisGlatteis 22.12.2009Manche Männer schießen auf sowas...
Kommentar von Fanny2009Fanny2009 26.12.2009ein dicker "Mercedesfahrer Mann! mit weißen Haaren und Klorolle auf der Rückbank hat mir mal dabei die Zunge rausgesteckt! Ich habe selten so gelacht wie damals! Ich glaube er hatte ein Gewehr dabei!!! Haben doch alle dicken Bonzen glaube ich, oder?
Kommentar von GlatteisGlatteis 30.12.2009lol!!
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7 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDafür gibt es kein Bußgeld
Tolle Idee, werd gleich mal anfangen zu basteln :) ...
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Wie soll denn die Anzeige des "beleidigten" Verkehrsteilnehmers lauten? kleiner Ausschnitt:
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"Herr Wachtmeister, Herr Wachtmeister, ich möchte Anzeige wg. Beleidigung erstatten!"
"Und wie genau ging das von statten?"
"Also da im anderen Auto, der mit dem Kennzeichen....., also der hat mir einen Buchfink gezeigt!"
"Also einen Vogel?"
"Ja, sag ich doch. Aber einen besonderen, eben einen Buchfink."
"Wie haben sie denn daraus einen Buchfink erkannt?"
"Na er hat ihn ja einfach hochgehalten"
"Wen???"
"Na den BUCHFINK!"
"Er hat einen echten Vogel hochgehalten?"
"Nein, nicht doch! Aber ein Bild mit einem Buchfinken drauf!"
Der Polizist fängt spätestens da an zu prusten und sagt:
"Lassen se mal gut sein, junger Mann..."
"Aber..."
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Ja, witzige Vorstellung :) Ich würde vorschlagen, du versuchst Dein Glück und erstattest Bericht, ja?Kommentar von BuchfinkBuchfink 17.12.2009Bei genauerer Betrachtung ist dieses System also idiotensicher im wahrsten Sinne.
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7 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDafür gibt es kein Bußgeld
sag einfach, du wolltest was für seine bildung tun und es war grad naturkunde dran ;))
Kommentar von BuchfinkBuchfink 16.12.2009"Sieh mal.... das ist ein Vogel. Und so sieht ein Anus aus.... und dieser Finger ist der Mittelfinger..... und das ist die Stirn...."
Kommentar von anqelinajollyanqelinajolly 17.12.2009looooooool ^^
Kommentar von badguysimonbadguysimon 17.12.2009jepp, genau so! :)
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5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDas kostet trotzdem
Ick lach mir'n ast, det vögelken will einem annern det vögelken zeig‘n ggg
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4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
ich könnt mir fast vorstellen, dass das theoretisch auch unter strafe steht... man darf ja zb. auch nicht sagen "ich würde sie jetzt zu gern als a_____ bezeichnen" o.ä. ^^
Kommentar von tigrispantheratigrispanthera 21.12.2009Meine Freundin - Anwältin - sagt, so darf man es ausdrücken, auch die Frageform wie "sind Sie bescheuert?" und die Vermutungen "ich denke, Sie sind doof" bleiben straffrei, man darf es nur nicht als Aussage formulieren.
Kommentar von BuchfinkBuchfink 28.12.2009„Am liebsten würde ich jetzt sagen, dass Sie einen Vogel haben.“
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Geht das auch?
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Antwort von shapppi 25.12.20093 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDafür gibt es kein Bußgeld
Ich glaube, dass du nicht zahlen musst, wenn du es geschickt anstellst. Sollte er dich anzeigen, hat er ja keinen Beweis dafür, dass du es so gemeint hast, wie er es interpretiert hat. Ein Schild mit einem Vögelchen oben kann viel bedeuten. "Achtung ich führe einen Vogel mit" Gibt ja auch so Schilder für Kinder^^ "Achtung Baby an Board". Also ich glaube nicht, dass man deswegen zahlen muss, aber interessant wäre es schon mal was dabei rauskommen würde :)
Kommentar von BuchfinkBuchfink 27.12.2009„Birdie on Bord!“
Genial!
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3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDafür gibt es kein Bußgeld
Du nu´ wieder, als Vogel verkleidet! ;-)))
Könnte ja auch eine Frage sein, "Wat bist Du denn für´n Vogel?" und fragen darf man ja wohl noch! ;-)
Kommentar von BuchfinkBuchfink 12.12.2009„Darf ich Arschloch zu Ihnen sagen?“
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Ist diese Frage auch erlaubt?
Kommentar von QuandtQuandt 14.12.2009Grundsätzlich sind Fragen keine Feststellung und bei Beleidigungen werden ja diskreditierende Eigenschaften einer Person zu geordnet. Einzig die Höflichkeitsform sollte gewahrt werden! ;-)
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3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDafür gibt es kein Bußgeld
Ich glaube, da würde jeder Richter nochmal ein Auge zudrücken und dich nur verwarnen. Ist aber ne geniale Idee, muss ich mir merken.Ich hab jedenfalls herzlich gelacht über die Frage
Kommentar von BuchfinkBuchfink 12.12.2009Mal sehen, ob sie nicht noch beanstandet und gelöscht wird...
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3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDas kostet trotzdem
Außer Du zeigst einen Buchfink. Dann sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. Schlussendlich kommt es auf den Richter an.
Im Gegenzug könntest Du aber auch den Gegner anzeigen. Der käme im Zweifelsfall wohl eher schlechter weg.
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Antwort von Celina97 28.12.20092 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
ja das kostet weil das unter Fahrer beleidigung läuft aber ich glaube kaum das,dass jemand machen würde aber es ist möglich darür zu zahlen!!
Kommentar von BuchfinkBuchfink 30.12.2009Hast Du eine Quelle dafür?
Gab es so etwas Ähnliches schon einmal?
Kommentar von Celina97 02.01.2010Ja ein Nachbar hat einen autofahrer bezahlt wenn er sich nicht entschuldigt hätte und der ,der beleidigt worden ist die entschuldigung nicht angenommen hätte .Hätte er 15 euro zahlen müssen !halt wegen fahrerbeleidigung!!
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDafür gibt es kein Bußgeld
Jeder hat ja MEinungsfreiheit.. Kannst auch raufschreiben ich hasse Vögel ... Oder ich hasse Ar.... blabla ...
Ich kenne ein Schild da steht "Ich hasse Blitzer" das ich hasse ist recht klein, damit Blitzer groß drauf stehen kann. Und der stellt sich n paar 100 Meter vor einen Blitzer und hält das hoch. Da kann man auch wohl nix machen ... Ist halt seine Meinung :)
Kommentar von BuchfinkBuchfink 27.12.2009Die Blitzanlage wird wohl kaum die Polizei wegen Beleidigung bemühen.
„Ich hasse die Bullen, die Blitzer aufstellen.“ ...ist dann schon gewagter.
Kommentar von BTimoBTimo 27.12.2009Okay! "Ich hasse Bullen in einer Herde, wenn sie Blitzer umrennen" ... Wie auch immer...
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Weil du für solche Sachen heute eine Prämie bekommst und davon kannst du gerne einen Bonus als Bußgeld abgeben. Manche Vögel wird man auch anders nicht los!!!!
Kommentar von BuchfinkBuchfink 27.12.2009Ist "manche Vögel" eine Anspielung?
Kommentar von ub00tub00t 27.12.2009für Hitchkock vielleicht und für alle, die sich betroffen fühlen. Und für alle, die das sogenannte Vogel-Fau (Vorschul-Lehrstoff) bis dato noch nicht begriffen haben
Kommentar von BELLA64BELLA64 28.12.2009Neiiiiiin liest sich das so???? ohhh sorry...;-))
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDafür gibt es kein Bußgeld
passiert nix
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDafür gibt es kein Bußgeld
Dür diese Idee gibts ein Honorar und kein BußGeld
Und wenns nur ein Pünktchen ist!
Kommentar von ub00tub00t 27.12.2009Natürlich Für, sry
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDafür gibt es kein Bußgeld
Ich habe auch eine rote und eine gelbeKarte im Auto (ca. DIN A5) und die zeige ich dann wenn es nötig wird. Ich habe nur gute Erfahrungen damit gemacht und kaum Gegenreaktionen in Form von abwertenden Gesten erhalten.
Kommentar von ub00tub00t 27.12.2009auch nett: ein Smilie und sein Gegenstück. der mit den Mundwinkel nach unten
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Antwort von SkatersPalace 25.12.20092 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDafür gibt es kein Bußgeld
Die anderen, die geschrieben haben, haben mich mit ihren Argumenten davon überzeugt. :'D
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDafür gibt es kein Bußgeld
ist ja nicht vogel zeigen oder
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDafür gibt es kein Bußgeld
Aber eine interressante Frage
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDas kostet trotzdem
Wenn du auf ein Schild W***** schreibst und das jemanden zeigst, ist das eigenggttlich das Gleiche. Oder ?
Kommentar von BuchfinkBuchfink 23.12.2009Nö. Wenn ich jemandem ein Bild eines Vogels zeige, ist das doch etwas anderes als wenn ich ihm ein Schild vorzeige, auf dem W...... geschrieben steht.
Kommentar von ub00tub00t 27.12.2009Geschriebenes ist eindeutig, ein Bildchen aber nicht, würde einfach sagen, ich protestiere für ein besseres Weltklima im Namen aller Vögel (oder für manche auch Fögel)
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Antwort von lislwiesl 21.12.20092 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDafür gibt es kein Bußgeld
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Antwort von xXhusnuXx 15.12.20092 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDas kostet trotzdem
hahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahah
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDafür gibt es kein Bußgeld
des checkt der vielleicht gar nicht. er ist so auf sein ziel und den zeitdruck versessen, dass er es nicht wahrnimmt. und wenn würd er nicht drauf kommen. außerdem falls doch dann würden die richter im amtsgericht drüber schmunzeln wenn sie humor haben. sei weiterhin kreativ des macht nix.
Kommentar von BuchfinkBuchfink 01.12.2009Das sehe ich mal als Absolution. Danke.
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDafür gibt es kein Bußgeld
Ah wie gail....buchfink du rockst....
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichDafür gibt es kein Bußgeld
:-D sehr gute Idee ;-)
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreichDafür gibt es kein Bußgeld
da du keine gehste gemacht hast die paragraph xy verletzt glaube ich nicht das du belangt werden kannst.
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreichDafür gibt es kein Bußgeld
Ich freue mich über den STERN, Dankeschön !!! strahl :o))
http://www.youtube.com/watch?v=QzRwKf8a8l0
lach ;o))