Kratzer an der Außenseite der Wohungstür - muss ich zahlen?

3 Antworten

Es ist nicht immer leicht festzustellen, wer für einen Schaden einzutreten hat. Oft lässt sich nicht feststellen, ob der Mieter oder der Vermieter dafür verantwortlich ist. Dann kommt es darauf an, wer die Beweislast trägt, d.h. das Risiko, dass der Schädiger nicht festgestellt werden kann. Die Rechtssprechung sagt: Der Vermieter muss beweisen, das die Schadensursache aus dem Bereich stammt, der der Obhut und Einflussnahme des Mieters unterliegt. Solange noch die Möglichkeit bleibt, das der Schaden auch aus einem anderen Bereich stammt, der dem Vermieter oder einem anderen Mieter zuzuordnen ist, kann der Mieter dafür nicht haftbar gemacht werden (BGH WM 94, 466)

Ca. 1 1/2 Wochen später bekam ich dann eine Email der Hausverwalterin, in welcher sie verlangte, dass wir den Kratzer "fachgerecht von einem Schreiner beseitigen lassen" sollen. Der Kratzer ist an der Außenseite der Wohnungstür, also zum Treppenhaus, kann also quasi jeder gewesen sein. Muss ich da wirklich für den Schaden aufkommen?

Wenn Du den Schaden nicht verursacht hast, musst Du nicht zahlen, denn der Flur gehört nicht zur Mietsache, sprich die Außenseite der Tür dann auch nicht.

MfG

Johnny

Ich würde nichts zahlen.