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Kratzer am Mietwagen. Wer muss nun zahlen?

gefragt von sosillia am 26.05.2008 um 12:26 Uhr

wie ist das normalerweise geregelt?

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Recht x 35.061 Auto x 22.950 Mietwagen x 265

anonym
beantwortet von benutzer27 am 26. Mai 2008 12:38
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Bezahlen muss immer der Verursacher. Wenn du allerdings den Nachweis nicht erbringen kannst, dass du den Schaden nicht verursacht hast, dann hast du Pech gehabt. Sein Auto sollte man sich vor Fahrtantritt gründlich anschauen und eine Versicherung sollte ja wohl immer dabei sein (hast du bei deinem privaten ja vermutlich auch)...


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 26. Mai 2008 12:37
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der Verursacher bzw. der der das Fahrzeug angemietet hat....


anonym
beantwortet von werwiewas am 26. Mai 2008 12:29
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Normalerweise hat man eine Versicherung mit Selbstbeteiligung, die in der Regel bei 500€ bis 750€ liegt. Wenn der Schaden des Kratzer z.B bei 1.500€ liegt musst du nur bis zur Selbstbeteiligung zahlen und den Rest zahlt die Versicherung der Vermietung!


thebrain
beantwortet von thebrain am 26. Mai 2008 13:15
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wenn du z.b. das auto von sixt oder europcar gemietet hast ist im handschuhfach eine liste mit den schon gewesenen mängeln. vielleicht hilft dir das weiter. oder frag bei der autovermietung an da werden vor fahrtantritt alle mängel festgehalten. vielleicht fällt der kratzer bei übergabe nicht auf und du bist den wagen wieder los. oder er lässt sich rauspolieren.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 26. Mai 2008 12:28
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normalerweise hat man eine selbstbeteiligung in höhe von 300€. bei mir das zumindest so und ich durfte insgesamt 380€ zahlen


sweetmooni
beantwortet von sweetmooni am 26. Mai 2008 12:28
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kommt drauf an, beim mieten sollte man auch eine versicherung mit abschließen- ich glaub mehr muss ich dazu nicht sagen, oder?


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