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Kratze in tiefgarage und warscheinlich schrake gebogen. nicht gemeldet

gefragt von sharkspeed am 16.07.2009 um 14:00 Uhr

Hallo,

Ich habe meine führerschein seit ein und halb jahre. In eine enge Tiefgarage wollte ich beim rausfahren musste ich rechts abbiegen und vor mir stand ein Auto. Ich wollte auto nicht beschädgen und habe ganze zeit auf vorne geschaut und als ich abgebogen habe ist die rechte ende meines autos an die mauer gekratzt. Ich bin ein stuck züruck gefahren und habe auf die schanke nicht geachtet das sie zu war. Warscheinlich ist schrake liecht gebogen und auch gibts kratze auf mauer.

Ich habe niemand gemeldet und durch video kamera haben die mich gefunden.

was könnte jetzt passieren? ist das ein fahrerfluct? womit muss ich jetzt rechnen?

Danke

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dieAnkili
beantwortet von dieAnkili am 16. Juli 2009 14:02
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Für den Schaden wirst Du aufkommen müssen und evtl. Anzeige wegen Fahrerflucht.

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 16. Juli 2009 14:06

Nicht eventuell, sondern ganz sicher.

Die Probezeit wird wohl auch verlängert oder die Fahrerlaubnis gleich entzogen.

Kommentar von sharkspeed am 16. Juli 2009 14:07

die haben schon polizei eingeschaltet und auch ein anzeige. Polizei hat mein firma angerufen und die Sekretärin hat mein name erwähnt aber nicht meine addresse. ich warte auf eine meldung von polizei


Donkie
beantwortet von Donkie am 16. Juli 2009 14:02
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wie hast du mit diesen deutschkenntnissen den führerschein geschafft?

Kommentar von Simple_avatar4smalldieAnkili am 16. Juli 2009 14:03

gute Frage!

Kommentar von B412a50c117f2a0fe1f5361e4d36ad99smalltuppergirl am 16. Juli 2009 14:05

es gibt z.B. auch englischsprachige Fragebögen in Deutschland!

Kommentar von RatsucherZYX am 16. Juli 2009 14:05

Wie gut schreibst Du türkisch, englisch, französisch, russisch, italienisch? Der Frager aber recht gut deutsch. Schäm Dich für Deinen Beitrag!


anonym
beantwortet von TillWollheim am 19. Juli 2009 00:44
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Fahrerflucht ...

Also voraussetzung für das richtig "unerlaubtes entfernen vom Unfallort" setzt ersteinmal voraus, daß überhaupt ein nennenswerter Schaden entstanden ist und darüber hinaus, daß man von der Schädigung was mitbekommen hat. Die paar Schrammen an der wand sind ein Schaden von maximal 50 € - eher weniger. Denn das gehört einfach zu einem Parkhaus dazu, daß es mit der zeit ein paar Schrammen gibt. So und das mit der Schranke hast du laut deiner eigen Aussage tatsächlich gar nicht bemerkt.

Ergo: kein Fall von Fahrerflucht.

Gehe zu einem jungen Anwalt, der noch bereit ist für einen Sozialtarif (ev. Beratungshilfe) zu arbeiten! Bist Du im ADAC, dann bezahlt der dir eine erste Beratung. Mach bei den Marsmännchen keine Angaben zur Sache bevor Akteneinsicht erfolgt war!

tschüß Till


merci27
beantwortet von merci27 am 16. Juli 2009 14:03
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das musst du immer gleich melden, jetzt droht dir eine saftige Geldstrafe, der Führerschein auf Probe ist weg und den Schaden an der Mauer und an der Schranke auch dem am eigenen Fahrzeug musst du bezahlen.


Schnulli00
beantwortet von Schnulli00 am 16. Juli 2009 14:03
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Im Extremfall? Sachbeschädigung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Führerschein weg, Schadenersatz.


britel
beantwortet von britel am 16. Juli 2009 14:04
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Das nennt man Fahrerflucht und wird teuer ,lese bitte hier:§ 142 StGB


tuppergirl
beantwortet von tuppergirl am 16. Juli 2009 14:03
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Du hast mit deinem Auto eine Sachbeschädigung begangen und bist danach abgehauen ohne dich zu melden... das nennt man landläufig Fahrerflucht!


floeh18
beantwortet von floeh18 am 16. Juli 2009 14:03
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mauer neu ausmalen schranke richten und anzeige wegen fahrerflucht wahrscheinlich führerschein entzug.....

also alles in einem sicher ein paar tausend euro strafe ;)


Meiti23
beantwortet von Meiti23 am 16. Juli 2009 14:03
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Das ist Fahrerflucht und ziemlich dumm gewesen! KP was auf dich zukommt,warte ab!


BlueRose23
beantwortet von BlueRose23 am 16. Juli 2009 14:02
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ich würde mich da melden das macht auch einen besseren eindruck... die werden dir sagen, wie sie weiter verfahren...


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