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Krankschreibung Kündigung

gefragt von morpis am 04.06.2008 um 11:32 Uhr

Hallo, ich bin zum 31.08. fristgerecht gekündigt wurden. Möchte mich krankschreiben lassen noch während der Zeit und weiterhin nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wer zahlt dann die KK oder das AA? Danke! Gruß moripis

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Arbeit x 14.548 kuendigung x 2.770 Arbeitsrecht x 2.174 krankschreibung x 157

Ostrichfan
beantwortet von Ostrichfan am 4. Juni 2008 11:40
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Bist du Krank? oder möchtest du es gerne sein?? Ich merke schon jetzt wie mein Hemdkragen enger wird.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 4. Juni 2008 11:37
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Innerhalb der Kündigunsfrist zahlt der AG, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bekommst du von der Krankenkasse Krankengeld.

Sei dir aber bewusst, dass man dich im Zweifel auch zum Vertrauensarzt schicken kann.

LG

Wieselchen


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 4. Juni 2008 13:21
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Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung. Die KK zahlt danach mindestens bis zum Ende des Anstellungsverhältnisses Krankengeld. Nach dem 31.08.2008 zahlt die KK weiter Krankengeld, wenn die Erkrankung aus dem Anstellungsverhältnis ununterbrochen fortdauert. Wird dann die Arbeitsfähigkeit wiedererlangt, gibt es das (niedrigere) Arbeitslosengeld. Dauert der Bezug von Krankengeld zu lange (ob es immer noch 15 Monate sind, weiß ich nicht auswendig), wird man bei der KK ausgesteuert und bekommt nur noch Arbeitslosengeld.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 4. Juni 2008 11:39
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6 Wochen lang zahlt noch der AG falls keine anrechenbaren Vorkerkrankungen vorliegen. Dann die KK.


ladyann
beantwortet von ladyann am 4. Juni 2008 11:39
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ich würde sagen bis zum 31.08. die Krankenkasse und dannach das Arbeitsamt und zum teil glaube ich auch die Krankenkasse aber wie lange kann ich dir nicht sagen. Frag doch mal die KK und das AA.


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