Hallo! Ich hab von einem Bekannten gehört, dass man als Vollzeitbeschäftigter wenn das Kind krank ist, das Recht hat, sich auch max. 10 Tage im Jahr krankschreiben lassen kann, um das Kind zu versorgen. Ich arbeite im Moment 16 Stunden in der Woche-stehen mir denn auch Krankentage zu, wenn mein Kleiner krank ist und versorgt werden muss?
Ist das am End garnicht wahr oder doch und wer entscheidet, ob die Mama krankgeschrieben werden muss? Macht das der Kinderarzt oder muss ich ausdrücklich danach fragen?
Freu mich auf Antworten

10 Tage stimmt siehe hier http://www.morgenpost.de/ratgeber/job/article868941/WenndasKindkrankwirdhabenElterneinProblem.html
Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn: • das Kind jünger als 12 Jahre ist • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann • eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit vorliegt und • kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht. Außerdem müssen sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert http://www.akademie.de/arbeit-leben/familie-kinder-partnerschaft/tipps/familie-k...

so weit ich es weiß ist es gesetzlich geregelt, das du dann Krank geschrieben werden kannst

Dabei haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch darauf, sich von der Arbeit unbezahlt freistellen zu lassen, wenn der Nachwuchs krank ist. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind unter zwölf Jahren alt ist, Pflege benötigt und keine andere Person im Haushalt die Betreuung übernehmen kann. „Arbeitnehmer können sich pro erkranktem Kind 10 Tage, Alleinerziehende 20 Tage im Jahr freistellen lassen“, sagt Paula Honkanen-Schoberth vom Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) in Berlin. Elternteile von mehreren Kindern haben Anspruch auf maximal 25 Tage, Alleinerziehende auf bis zu 50 Tage im Jahr.

Ja...Dir stehen alle 10 Tage zu... Solltest Du alleinerziehend sein sogar 20... Weil Partner 10 und Du 10 Tage pro Jahr haben... Attest kopieren für AG, original ausgefüllt zu Deiner KK. Dort bekommst Du den Ersatzlohn überwiesen
kaffeehexe am 6. September 2008 13:34 attest bekommst du vom Kinderarzt..

Dir stehen als berufstätige Mutter 10 Sonderurlaubstage pro Kind (bis12J.) zu. Alleinerziehende haben 20 Tage.
kaffeehexe am 6. September 2008 13:35 hm...ja... unbezahlten urlaub

Ja das stimmt, wenn das Kind krank ist, darf die Mutter/Vater zu Hause bleiben. Allerdings wird nicht die Mutter krankgeschrieben, sondern das Kind und der Arzt stellt dementsprechend eine Bescheinigung für Arbeitgeber und Krankenkasse aus. Arbeitnehmern stehen pro Kind 10 Tage im Jahr zu, Alleinerziehenden 20 Tage im Jahr. Unerheblich ist dabei, wieviel Stunden gearbeitet wird. Diese Fehlzeiten trägt im übrigen die Krankenkasse!Aber nur bis zum 12. Lebensjahr.
die eltern werden nicht krank geschrieben, sie bekommen lediglich einen schein auf dem steht, dass eine betreuung des kindes zu hause erforderlich ist. und da stehen einem 10 tage im jahr zur verfügung bei zwei elternteilen also 20 tage
Hallo, als Arzthelferin kann ich dir sagen, das stimmt. Wenn das Kind erkrankt ist, bekommt ein Elternteil einen Krankenschein ausgestellt auf den Namen des Kindes.